Was darf eine private Krankenversicherung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.04.06 19:53:07 von
neuester Beitrag 15.04.06 20:34:52 von
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ich bin seit längerem stille mitleserin dieses interessanten boards.
mein anliegen hat zwar etwas mit recht zu tun, aber ausnahmsweise
nichts mit steuern.
ich leide an einer langwierigen erkrankung.
ich bin pkv vollversichert und bekomme nach 2 jeweils 6wöchigen krankenhausaufenthalten seit ca. 8 monaten (solange bin ich schon arbeitsunfähig!) krankentagegeld (ist nicht zu verwechseln mit dem krankengeld der gesetzlichen krankenversicherung).
vor ca. 6 monaten wurde ich von meiner privaten KV zu einem gutachter geschickt. natürlich wollten die erreichen, dass mich dieser gesund schreibt. hat er aber nicht getan, sondern mich sofort in eine akutklinik eingewiesen, darauf folgten die oben erwähnten krankenhausaufenthalte.
das ganze liegt jetzt 4 monate zurück, bin seither bei einem gewissenhaften gutem arzt in behandlung.
vor 2 tagen erhielt ich jetzt ein einschreiben von meiner PKV mit der aufforderung einen termin bei einem amtsarzt, dessen sitz im gesundheitsamt ist, wahrzunehmen. wenn ich nicht hingehe, so schreiben die, dann würden sie kein krankentagegeld mehr bezahlen. ich bin aber auf dieses geld angewiesen, ist zur zeit die einzige einnahmequelle.
muss ich da hingehen?
es gibt jetzt 3 möglichkeiten, so meine PKV,
was dieser (metzger-) arzt feststellen soll:
1.
ich bin gesund, dann würde das krankentagegeld sofort gestoppt
2.
ich bin berufsunfähig. das führt nach den AGBs ebenfalls zu einem sofortigen stopp des krankentagegelds.
3.
ich bin weiterhin krank mit aussicht auf erfolg. das ist die einzige möglichkeit, weiterhin krankentagegeld zu bekommen.
mein arzt vertritt genau diese ansicht und hat das meiner PKV auch schriftlich mitgeteilt.das nützt aber nichts, da meine PKV ausschließlich auf das "gutachten" dieses amtsarztes hört. nur dessen urteil sei maßgeblich....
ist das rechtens??
was kann ich im vorfeld tun??
oder soll ich erst mal abwarten, zu was für einem ergebnis dieser amtsarzt kommt?
was ist, wenn danach festgestellt wird (Punkt 1 und 2), dass ich aufgrund dieses gutachtens kein krankentagegeld mehr bekomme?
kann ich dann verlangen, dass auch die beurteilung meines behandelnden arztes einfließt oder dass zumindest ein neutraler gutachter eingeschaltet wird.
ich bin für jeden tipp und jede antwort dankbar, hier sind sehr kompetente leute, vielleicht erbarmt sich ja jemand und hilft mir weiter. einen rechtsstreit mit denen will ich nach möglichkeit vermeiden, weil ich ja an die gebunden bin (wer nimmt mich schon noch?) und zurück in die gesetzliche geht auch nicht (einmal privat, immer privat...war im nachhinein ein großer fehler, der versicherungsfuzzy hat mir das damals aufgedreht). so habe ich mit meiner pkv wahrscheinlich für den rest meines lebens zu tun. trotzdem will ich mich im rahmen meiner rechte entsprechend wehren.
guter rat ist mir teuer, vielleicht kann ich es ja wieder einigermaßen gutmachen.
irme
mein anliegen hat zwar etwas mit recht zu tun, aber ausnahmsweise
nichts mit steuern.
ich leide an einer langwierigen erkrankung.
ich bin pkv vollversichert und bekomme nach 2 jeweils 6wöchigen krankenhausaufenthalten seit ca. 8 monaten (solange bin ich schon arbeitsunfähig!) krankentagegeld (ist nicht zu verwechseln mit dem krankengeld der gesetzlichen krankenversicherung).
vor ca. 6 monaten wurde ich von meiner privaten KV zu einem gutachter geschickt. natürlich wollten die erreichen, dass mich dieser gesund schreibt. hat er aber nicht getan, sondern mich sofort in eine akutklinik eingewiesen, darauf folgten die oben erwähnten krankenhausaufenthalte.
das ganze liegt jetzt 4 monate zurück, bin seither bei einem gewissenhaften gutem arzt in behandlung.
vor 2 tagen erhielt ich jetzt ein einschreiben von meiner PKV mit der aufforderung einen termin bei einem amtsarzt, dessen sitz im gesundheitsamt ist, wahrzunehmen. wenn ich nicht hingehe, so schreiben die, dann würden sie kein krankentagegeld mehr bezahlen. ich bin aber auf dieses geld angewiesen, ist zur zeit die einzige einnahmequelle.
muss ich da hingehen?
es gibt jetzt 3 möglichkeiten, so meine PKV,
was dieser (metzger-) arzt feststellen soll:
1.
ich bin gesund, dann würde das krankentagegeld sofort gestoppt
2.
ich bin berufsunfähig. das führt nach den AGBs ebenfalls zu einem sofortigen stopp des krankentagegelds.
3.
ich bin weiterhin krank mit aussicht auf erfolg. das ist die einzige möglichkeit, weiterhin krankentagegeld zu bekommen.
mein arzt vertritt genau diese ansicht und hat das meiner PKV auch schriftlich mitgeteilt.das nützt aber nichts, da meine PKV ausschließlich auf das "gutachten" dieses amtsarztes hört. nur dessen urteil sei maßgeblich....
ist das rechtens??
was kann ich im vorfeld tun??
oder soll ich erst mal abwarten, zu was für einem ergebnis dieser amtsarzt kommt?
was ist, wenn danach festgestellt wird (Punkt 1 und 2), dass ich aufgrund dieses gutachtens kein krankentagegeld mehr bekomme?
kann ich dann verlangen, dass auch die beurteilung meines behandelnden arztes einfließt oder dass zumindest ein neutraler gutachter eingeschaltet wird.
ich bin für jeden tipp und jede antwort dankbar, hier sind sehr kompetente leute, vielleicht erbarmt sich ja jemand und hilft mir weiter. einen rechtsstreit mit denen will ich nach möglichkeit vermeiden, weil ich ja an die gebunden bin (wer nimmt mich schon noch?) und zurück in die gesetzliche geht auch nicht (einmal privat, immer privat...war im nachhinein ein großer fehler, der versicherungsfuzzy hat mir das damals aufgedreht). so habe ich mit meiner pkv wahrscheinlich für den rest meines lebens zu tun. trotzdem will ich mich im rahmen meiner rechte entsprechend wehren.
guter rat ist mir teuer, vielleicht kann ich es ja wieder einigermaßen gutmachen.
irme
So wie ich die Sache sehe- und so Leid es mir für dich tut- ist die Krankenkasse im Recht. Die Versicherung kann dich von ihrem eigenen Arzt untersuchen lassen.
In der GKV hättest du allerdings das gleiche Problem.(!) Auch die zahlt in der Regel nur 6 Monate. Wenn du nicht privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, hast du nun ein großes Problem. Denn die gesetzliche Berufunfähigkeitsrente wurde 2001 abgeschafft.
Bleibt nur noch eine "Erwerbsunfähigkeitsrente" zu beantragen. Die ist aber an sehr strenge Auflagen geknüpft. Solange du noch irgentein Körperteil bewegen kannst bekommst du sie nicht.
In der GKV hättest du allerdings das gleiche Problem.(!) Auch die zahlt in der Regel nur 6 Monate. Wenn du nicht privat gegen Berufsunfähigkeit versichert bist, hast du nun ein großes Problem. Denn die gesetzliche Berufunfähigkeitsrente wurde 2001 abgeschafft.
Bleibt nur noch eine "Erwerbsunfähigkeitsrente" zu beantragen. Die ist aber an sehr strenge Auflagen geknüpft. Solange du noch irgentein Körperteil bewegen kannst bekommst du sie nicht.
Hat die PKV angegeben, auf welcher vertraglichen Grundlage ihr Verlangen nach einer amtsärztlichen Begutachtung beruht?
Wenn nein, würde ich erst mal anfragen, welche vertragliche Bestimmung sie dazu berechtigt, eine amtsärztliche Begutachtung zu verlangen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Wenn nein, würde ich erst mal anfragen, welche vertragliche Bestimmung sie dazu berechtigt, eine amtsärztliche Begutachtung zu verlangen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
@Steigerwälder:
Die Versicherung kann dich von ihrem eigenen Arzt untersuchen lassen.
Wo steht das?
Die Versicherung kann dich von ihrem eigenen Arzt untersuchen lassen.
Wo steht das?
Zu #4:
In § 9 Abs. 3 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung MB/KT ist bestimmt:
"Auf Verlangen des Versicherers ist die versicherte Person verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt unterschen zu lassen".
Mir scheint, du kommst um den Amtsarzt nicht herum.
In § 9 Abs. 3 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung MB/KT ist bestimmt:
"Auf Verlangen des Versicherers ist die versicherte Person verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt unterschen zu lassen".
Mir scheint, du kommst um den Amtsarzt nicht herum.
Das Krankentagegeld
Folge 1: Heute möchte ich einige wichtige Informationen über das Krankentagegeld darlegen.
Grundsätzliche Unterschiede in der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung:
Ab dem Zeitpunkt des Krankentagegeldbezugs werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei weiter versichert. Dafür haben Sie den Nachteil, dass Sie erhebliche Einkommenseinbussen hinnehmen müssen, gerade wenn Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach einer Krankengeldbezugszeit von 18 Monaten wegen der gleichen Erkrankung ausgesteuert werden und einfach kein Krankengeld mehr bekommen.
In der privaten Krankenversicherung haben Sie den Nachteil, dass Sie auch im Krankenstand die Beiträge für die Krankenversicherung in voller Höhe weiter zahlen müssen. Dafür haben Sie die Möglichkeit das Krankentagegeld an Ihr tatsächliches Einkommen individuell anzupassen und damit nicht nur den Nachteil auszugleichen, dass Sie die Beiträge weiter zahlen müssen, sondern auch den beschriebenen Einkommensverlust auszugleichen. Ein Vorteil ist, dass das Krankentageggeld in der privaten Krankenversicherung so lange weiter gezahlt wird, wie Sie krank sind und nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Aussteuerung erfolgt. Sie beziehen solange Krankentagegeld bis Sie entweder wieder gesund sind oder als berufsunfähig gelten. Dann stellt die Krankenversicherung nach MB KT die Leistung nach drei Monaten ein.
Folge 1: Heute möchte ich einige wichtige Informationen über das Krankentagegeld darlegen.
Grundsätzliche Unterschiede in der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung:
Ab dem Zeitpunkt des Krankentagegeldbezugs werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei weiter versichert. Dafür haben Sie den Nachteil, dass Sie erhebliche Einkommenseinbussen hinnehmen müssen, gerade wenn Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Ein weiterer Nachteil ist, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nach einer Krankengeldbezugszeit von 18 Monaten wegen der gleichen Erkrankung ausgesteuert werden und einfach kein Krankengeld mehr bekommen.
In der privaten Krankenversicherung haben Sie den Nachteil, dass Sie auch im Krankenstand die Beiträge für die Krankenversicherung in voller Höhe weiter zahlen müssen. Dafür haben Sie die Möglichkeit das Krankentagegeld an Ihr tatsächliches Einkommen individuell anzupassen und damit nicht nur den Nachteil auszugleichen, dass Sie die Beiträge weiter zahlen müssen, sondern auch den beschriebenen Einkommensverlust auszugleichen. Ein Vorteil ist, dass das Krankentageggeld in der privaten Krankenversicherung so lange weiter gezahlt wird, wie Sie krank sind und nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Aussteuerung erfolgt. Sie beziehen solange Krankentagegeld bis Sie entweder wieder gesund sind oder als berufsunfähig gelten. Dann stellt die Krankenversicherung nach MB KT die Leistung nach drei Monaten ein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.204.142 von irme am 14.04.06 19:53:07Ich sehe auch, dass du die Untersuchung vornehmen lassen musst.
Das Ergebnis wirst du aber nicht unwidersprochen hinnehmen müssen, es ist rechtlich sicher anfechtbar.
Dazu brauchst du aber ggf. einen Anwalt und seinen Rat.
Die PKV muss kein Fehler gewesen sein. Insbesondere musst du dich nicht "abhängig" fühlen, i.S. von erpressbar.
Denn i.d.R hat der Private Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet,
das heißt, man kann dich nicht wegen einer Erkrankung und auch nicht wegen einer Auseinandersetzung kündigen.
Sondern nur wegen schwerwiegenden Verletzungen deiner vertraglichen Pflichten.
Dies könnte die Versicherung also ggf. dann, wenn du dich gegen Vertragspflichten wehrst, z.B. gegen diese Untersuchung.
Also riskiere nichts, was du hinterher bereust.
KD
Das Ergebnis wirst du aber nicht unwidersprochen hinnehmen müssen, es ist rechtlich sicher anfechtbar.
Dazu brauchst du aber ggf. einen Anwalt und seinen Rat.
Die PKV muss kein Fehler gewesen sein. Insbesondere musst du dich nicht "abhängig" fühlen, i.S. von erpressbar.
Denn i.d.R hat der Private Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet,
das heißt, man kann dich nicht wegen einer Erkrankung und auch nicht wegen einer Auseinandersetzung kündigen.
Sondern nur wegen schwerwiegenden Verletzungen deiner vertraglichen Pflichten.
Dies könnte die Versicherung also ggf. dann, wenn du dich gegen Vertragspflichten wehrst, z.B. gegen diese Untersuchung.
Also riskiere nichts, was du hinterher bereust.
KD
vielen, vielen dank für eure mühe und die großartige recherche! auch wenn mir das ergebnis nicht so gefällt. werde jetzt erstmal hingehen und sehen, was dabei herauskommt...danach kann ich ja immer noch entscheiden, was ich weiter tue.
vielen dank euch und frohe ostern
irme
vielen dank euch und frohe ostern
irme
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.206.732 von irme am 15.04.06 16:26:25dir vor allem aber gute Besserung!
KD
KD
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