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    Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.06.06 15:31:32 von
    neuester Beitrag 17.06.06 13:17:56 von
    Beiträge: 15
    ID: 1.065.341
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      schrieb am 10.06.06 15:31:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Mieter hat gegen die Nebenkostenabrechnung wegen überhöhter Heizkosten Widerspruch beim Hausverwalter eingelegt .Dieser schickte dem Wohnungseigentümer nach einem Monat den Widerspruch mit den abgelesenen Daten. Der Mieter erhielt überhaupt keine Antwort vom Verwalter .Der Eigentümer möchte dass die Dämmung der Aussenwände ( Dachgeschosswohnung in Trokenbauweise ) verbessert wird und eine neue Messtechnik an den Heizkörpern installiert wird . Der Hausverwalter verweigert jedes Gespräch mit dem Eigenümer . Wie ist die Rechtslage ?
      Avatar
      schrieb am 10.06.06 16:00:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      ?????

      redest du in trance?

      der hausverwalter verweigert jedes gespräch mit dem eigentümer ??

      das ist doch wohl ein witz.
      da in der wohnanlage alle wohnungen gleich sind, so vermute ich, bedarf es über die sanierung einenbeschluss der eigentümerversammlung.

      im übrigen:

      ich habe seit 1994 zwei eigentumswohnungen in thüringen, beide vermietet und die eingenommene miete übersteigt die bankzinsen.

      hinzu kommen natürlich die damaligen 50% sonderabschreibung.

      dennoch: nie wieder eine vermietete eigentumswohnung.

      ich könnte kotzemn, wenn ich erzähle, was ich erlebt habe.

      gruss

      graf_von_kohle
      Avatar
      schrieb am 10.06.06 17:05:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      was hast du denn erlebt?
      Avatar
      schrieb am 10.06.06 17:17:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.040.296 von graf_von_kohle am 10.06.06 16:00:19das interessiert mich jetzt aber auch...
      Avatar
      schrieb am 10.06.06 20:43:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      solche sachen erlebt dieser typ... genau der richtige, der anderen einen ratschlag gibt... oh man...



      #1 von graf_von_kohle 07.06.06 18:18:01 Beitrag Nr.: 21.991.440

      beispiel: konto ist € 800.-- im minus, dispo-grenze ist € 4.000,--.

      kann dann eine kreiskasse die different von € 3.200,-- pfänden.

      ich kann mir das nicht vostellen, denn das sind doch schulden gegenüber der bank und schulden kann man doch wohl nicht pfänden.

      ich bitte um sachkundige kommentare, vielleicht auch mit grundsatzurteilen.

      dumme bermerkungen von minderbemittelten verbitte ich mir.

      vielen dank !

      gruss

      graf_von_kohle

      #35 von graf_von_kohle 10.06.06 09:51:35 Beitrag Nr.: 22.036.566

      thema ad acta.

      konto wurde von der bank gesperrt, ratenzahlung mit der kreiskasse vereinbart( darauf hingewiesen, daß es sonst garnichts gibt), Pfändungsbeschluss wurde innerhalb einer stunde per fax gegenüber der bank zurückgenommen, konto wieder freigeschaltet.

      gruss

      graf_von_kohle

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      Avatar
      schrieb am 10.06.06 20:46:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.041.259 von daimlerfreak am 10.06.06 17:17:06und das interessiert ihn:

      3 04.06.06 14:01:32
      Warum dürfen viele andere Staaten die Atombombe haben und der Iran nicht ?
      Autor: graf_von_kohle
      Avatar
      schrieb am 10.06.06 23:06:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.039.944 von Bodenseetracker am 10.06.06 15:31:32Also mal ein Versuch einer Antwort:

      Der Mieter hat mit seinem Vermieter einen Vertrag.

      Der Eigentümer hat wiederum einen Vertrag innerhalb der WEG - letzere BEAUFTRAGT einen Hausverwalter. Sofern keine Mietverwaltung beauftragt wird, ist es also nicht Sache des Verwalters, hier etwas zu unternehmen. Er muss das Schreiben des Mieters noch nicht mal weiterleiten.

      Hier hat erst einmal der Mieter was falsch gemacht - nämlich sich nicht an seinen Vertragspartner gewandt. (Schon trauig, wenn der Mieter nicht weiß, wohin seine Kohle jeden Monat geht). Es war der Gute Wille des Verwalters, den Brief mit den Ablesungen (mussten sicher erst beim Ableseunternehmen angefordert werden, das kann dauern) weiterzuleiten.
      Wenn der Eigentümer allerdings Mietverwaltung beauftragt hat, dann hätte der Mieter schon korrekt gehandelt.

      So, dann schreibst Du, dass der ET die Dämmung der Außenwände wünscht (ist aber jetzt was anderes als vorher?!) Wenn er als ET nicht weiß, was er da gekauft hat, Dummheit. Ist die Sache schon älter - da muss man vielleicht Kohle in die Hand nehmen (strittig ist dann immer, wer die Kosten trägt. Wird nur die Wohnung isoliert, dann der ET, wird das Gebäude von außen, dann die Eigentümergemeinschaft (ETG). Evtl. 11% auf die Jahresmiete umlagefähig. Eigentlich ist es nicht strittig, weil die Rechtslage ziemlich klar ist, aber es streiten sich immer erst mal die Eigentümer. Wenn einer keine Kohle hat, dann wird er einer Modernisierung nicht zustimmen....

      Neue Messtechnik an den Heizkörpern ?? Meist ist nur eine Erfassungstechnik installiert (Heizkostenverteiler), die keine Messgeräte im Sinne der Eichordnung sind. Gegenfrage: Warum sollen die Heizkosten dadurch sinken??? Wer bei niedrigen Ölkosten nicht spart, der heizt auch bei diesen Preisen munter weiter.... Andere Erfassungsgeräte verteilen den Verbrauch evtl. anders, manchmal auch gerechter, aber die Kosten je qm bezogen auf das Haus bleiben gleich. Das Problem des hohen Verbrauches (in kWh je qm) wird dadurch nicht besser. Kannst gerne mal eine Wärmebedarfserechnung machen lassen (Heizlast oder wie das jetzt heisst) und dann mal dieses oder jenes Gerät anbauen - es wird sich nichts ändern.

      Zum Schluß: "Der Hausverwalter verweigert jedes Gespräch mit dem Eigenümer." Völlig korrekt. Wenn ich Hausverwalter wäre, würde ich auch das Gespräch mit dem EINZELNEN Eigentümer kurz halten. Der Verwalter ist durch die EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT beauftragt und nicht durch den einzelnen Eigentümer. Wenn also der einzelne ET ein Problem hat oder Wünsche, so kann er einen Antrag diesbezüglich für die nächste WEG-Versammlung stellen. Dann wird abgestimmt und dann erhält der Hausverwalter wiederum einen AUFTRAG, Angebote zur Dämmung oder so einzuholen.

      So ist m.E. die Rechstlage.

      Tip an den Mieter: Der hat es am einfachsten, zwar evtl. hohe Heizkosten (unterm Dach normal!), er kann aber rel. schnell kündigen und sich was besseres suchen! Mach das mal als Eigentümer, das geht nicht so einfach.
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 20:01:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.040.296 von graf_von_kohle am 10.06.06 16:00:19Leider entsprechen meine Angaben den Tatsachen . Nicht alle Wohnungen in der Anlage sind gleich , die Frage bezieht sich auf eine nachträglich eingebaute Dachgeschosswohnung in sog. Trockenbauweise oder auch Ständerbauweise genannt.Ich frage mich natürlich wie ich den Hausverwalter loswerden kann .Die übrigen Eigentümer sind in ganz Deutschland verstreut wohnhaft . Sie haben gegenwärtig keine Probleme mit den Mietern und dem Veralter . Sie kommen so gut wie nie zur Eigentümerversammlung . Der Hausverwalter weigert sich ohne Begründung mir eine Wohnungseigentümerliste zu überlassen .Wie ist die Rechtslage ?
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 20:07:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.044.072 von Rosenberger am 10.06.06 20:46:04Könnt ihr bitte euren Privatkrieg per Bordmail führen und zum eigentlichen Thema zurückkommen !Ich suche hier Hilfe und Rat in meinen Ostimmobilienproblemen .
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 20:24:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.045.909 von wallstreetKalle am 10.06.06 23:06:48Danke für die Antwort .Zum damaligen Zeitpunkt bestand noch ein Mietverwaltungsvertrag mit dem Verwalter . Der wurde von mir gekündigt weil er nicht ordnugsgemäss erfüllt wurde . Ich möchte mit dem Mieter eine Einigung finden und die Wohnung zusätzlich dämmen ( die Decke zum Dachgeschoss ) . Brauche ich die Einwilligung der WEG ?
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 22:07:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hatten neulich auch einen schönen Fall:

      Mieter will die Heizkosten nicht bezahlen, weil seit 2 Jahren das Fenster nicht richtig schließt. Hätte er es gemeldet, hätten wir es am nächsten Tag reparieren lassen und ihm einiges an Heizkosten erspart. Aber erst nichts sagen und dann nicht zahlen geht ja mal gar nicht. :mad:

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 14.06.06 22:10:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi, möchte Dir kurz anworten - bin aber kein Rechtsanwalt.

      Alles was Du in DEINER Wohnung machst, ist eigentlich dein Problem. Solange wie Du die Decke von innen dämmst (wird die Wohnung kleiner), sieht ja keiner - der Wohnwert steigt.
      Alternativ von Oben vom Dachboden oder vom Dach aus - dann wird es schwierig mit der WEG. Wenn Du nicht fachmännisch dämmst, es Schimmel sich bildet, und die Bausubstanz von außen geschädigt wird, hast DU auch ein Problem mit der WEG.

      Man kann auch mal recherchieren, ob die damalige Moderniserung/Ausbau eine Baugenehmigung hatte/brauchte (Bauamt LRA) und ob die Wärmeschutzvorschriften des betreffenden Jahres eingehalten wurden (dann kann man evtl. auch den Kauf rückabwickeln oder Schadenersatz verlangen). Wenn ja (also korrekt, bringt eine Dämmung nicht mehr viel!!!!) Nimm evtl. mal die Energiesparberatung in Anspruch. Oder der Energiepass - lass diesen Dir vom Verwalter geben.

      Wann Du die WEG fragen musst, steht eigentlich in der Teilungserklärung drin. Die Heizanlage (meist mit allen Heizkörpern) gehört eigentlich der WEG, die Innenwand eigentlich dem ET.

      Im übrigen ist das gar nicht so schlecht, wenn die ET nicht zur Versammlung kommen. Wenn Du es clever machst: Stelle ausreichend vor der Hauptversammtlung einen Antrag, den muss der Verwalter vor der ET-Versammlung allen Eigentümern zur Kenntnis geben mit Abstimmung zur Versammlung. Falls eine Mehrheit erforderlich ist, dann genügt die Mehrheit, die zur Versammlunmg anwesend ist. Ist fast so wie bei der Aktionärs-HV.

      Eigentlich gibt es einen ET-Beirat, der die Arbeit des Verwalters kontrolliert (Wohngeldabrechnung, ob alle RN korrekt sind usw). Die kümmern sich auch um einen neuen Verwalter (und holen Angebote ein). Lass dich in den Beirat w+ählen - und Du hast mehr Einfluß!

      Alternativ kannst Du auch von der Gemeinde/Stadt einen Mietspiegel Dir geben lassen. Vielleicht ist die Ortsübliche Miete durchaus angemessen - ansonsten sind solche Baumängel wie schlechte Isolierung nur über die Kaltmiete abzugelten. So verlangt man eigentlich im EG und im DG etwas weniger als in der Mitte. Im DG kommt aber schon mal der Abzug für fehlenden Fahrstuhl.... Ich kann Dir nur sagen, dass die Städte und Gemeinden im Osten deutlich mehr verlangen als es die Einkommeslage der Bürger hergeben würde - zumindest im Vergleich zu einigen westdeutschen Städten. Die wissen auch ganz genau, dass die Spitzen dann vom (Mieter)Wohngeld und Hartz IV abgefedert werden. Die Städte und Gemeinden (und auch die private Vermieter) finnanzieren so über eine hohe Kaltmiete den hohen Leerstandsanteil.

      Noch ein Tipp zur ET-Liste: Im Grundbuch sind alle Eigentümer eingetragen - mit Name und Adresse. Evtl. kommst Du dort an das gewünschte.

      Und noch ein Tipp: Wenn Du dem Mieter den kleinen Finger reichst, nimmt der die ganze Hand. So sind nicht alle Mieter, aber ein paar schon. Solange das Leerstandsproblem da ist, haben Mieter die freie Wahl und viele Wünsche.

      Denk mal an einen Verkauf der Wohnung nach. Eine leere Wohnung lässt sich im Westen besser verkaufen, im Osten manchmal eine vermietete Wohnung eher. Dort sind die Mieter auch länger treu - somit sichere Mieteinahmen. Ich denke mal, dass in 20-30 Jahren größtenteils altergerechte WE (nicht im DG) gebraucht werden. Zur Zeit kaufen die Amis für ca. 400-500 EUR/qm im Paket. Sicher zu wenig, aber bei den Zinsen könnte man dem Mieter das auch mal schmackhaft machen, seine Wohnung zu kaufen (sonst Kündigung möglich wegen Eigenbedarf).

      Also viel Spaß noch mit dem Teil.
      Avatar
      schrieb am 15.06.06 13:22:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.116.440 von wallstreetKalle am 14.06.06 22:10:09versuche mal, eine vermietete etw im osten zu verkaufen.

      kannst du, aber zu einem preis, der kaum die notarkosten deckt.

      wenn einzelne etw gekauft werden, dann will der käufer in der regel auch einziehen.

      ich habe über die 50% Sonderabschreibung sehr viel gutgemacht, würde trotzdem verkaufen, wenn der preis einigermaßen vernünftig wäre.

      meine erfahrungen mit mietern: eigentlich recht gut, bis auf einen von den beiden, der nach 7 jahren einen neuen teppichboden will, da er den alten selbst versaut hat. kriegt er natürlich nicht.

      im übrigen habe ich eine spitzenmäßige haus-und treuhandverwaltung vor ort.
      trotzdem sind wohnungsvermieter in deutschland die letzten armen schweine.

      gruss

      graf_von_kohle
      Avatar
      schrieb am 16.06.06 22:43:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      Kann Dir nicht wiedersprechen - wenn es wirklich schwer ist, eine vermietete Wohnung zu verkaufen.

      Klar ist, dass es zu wenige Käufer dort gibt und Vermietung lohnt sich nur für die Schwerverdiener. Hinzu kommt ungewisse Zukunft, zu geringe Einkommen usw. Selbst gut bezahlte Stellen (öffentlicher Dienst, VW etc) werden rar, weil die (jungen) Menschen wegziehen. Wenn die Rentenproblematik zunimmt und die Mieten noch etwas steigen (durch die Amis wird da sicher was kommen) kann man evtl. den Mieter selbst überreden....

      Aber lange warten mit dem Verkauf würde ich nicht - in 20 Jahren wohnen nur noch Rentner dort in einigen Gegenden.... Und was dass dann heisst... Will gar nicht anfangen mit schwarz malen.

      Schönes Wochenende.
      Kalle
      Avatar
      schrieb am 17.06.06 13:17:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.156.709 von wallstreetKalle am 16.06.06 22:43:15meine wohnungen liegen im wartburgkreis in einer kurstadt, wo es recht gut läuft.

      dennoch, ich würde sofort verkaufen, wenn der preis einigermaßen vernünftig wäre.
      einigermaßen verünftig heißt, € 1.300 pro qm, was für die tollen wohnungen geschenkt ist.


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