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    Koalition reformiert Unternehmenssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.07.06 11:42:45 von
    neuester Beitrag 22.11.06 19:57:09 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.069.313
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      schrieb am 04.07.06 11:42:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Spitzen von Union und SPD haben die Eckpunkte der für 2008 geplanten Reform der Unternehmenssteuer vereinbart. Die Steuerbelastung für Betriebe sollauf knapp 30 Prozent sinken.

      Die von CSU-Chef Stoiber erläuterten Eckpunkte entsprechen dem, was die Grosse Koalition schon vorher angekündigt hatte. Die Körperschaftssteuer soll auf einen Satz von unter 30% gesenkt werden, und die Gewerbesteuer soll erhalten bleiben. Überdies einigten sich Union und SPD darauf, dass eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden erhoben wird. Die Regierung erhofft sich davon, dass wesentlich mehr Geld aus Kapitalerträgen als bisher in die Staatskasse fliesst. Mit diesen Massnahmen «sind wir international wettbewerbsfähiger», sagte Stoiber. Schon morgen in einer Woche will das Kabinett die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform beschliessen; bis Ende 2007 soll das Gesetz vorliegen.

      Nach den Plänen von Finanzminister Steinbrück soll die Gesamtsteuerlast von Kapitalgesellschaften – AG und GmbH – von 38,65% auf 29,19% gedrückt werden, der Körperschaftssteuersatz soll von 25% auf 12,5% sinken. Grundsätzlich will die Koalition die steuerliche Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und grossen Personengesellschaften. Letztere sollen von der anvisierten niedrigeren Gesamtsteuerlast der Kapitalgesellschaften profitieren. Fast 90% aller deutschen Firmen und Einzelunternehmer firmieren als Personengesellschaft und unterliegen derzeit einem Spitzensteuersatz von 42%

      http://www.tagblatt.ch/index.php?artikelxml=xxx&artikel_id=1…

      Jetzt gehts bald wieder richtig steil nach oben! :eek::D
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 12:54:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.405.108 von CaptainFutures am 04.07.06 11:42:45Da sehen nun wohl auch die Linken ein, daß deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb gestärkt werden müssen, wenn's hier Arbeitsplätze geben soll.:look:
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 14:08:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn es danach immer noch keinen Aufschwung und keine neuen Arbeitsplätze gibt, bin ich schon sehr gespannt auf die nächste Reform. ;)
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 15:02:24
      Beitrag Nr. 4 ()


      Zeit wirds. ;)
      Avatar
      schrieb am 04.07.06 16:24:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Info zur letzten großen Unternehmenssteuerreform unter der Lusche Hans Eichel.TOTALE PLEITE...für den STAAT.
      Lest Euch diesen Artikel ruhig ganz genau durch.
      _______________________

      DIE ZEIT


      Das größte Geschenk aller Zeiten

      Die Bundesregierung feierte ihre Unternehmensteuerreform – bis die Konzerne aufhörten, Steuern zu bezahlen

      Von Wilfried Herz

      Mitten in der Nacht klingelte das Telefon bei Jörg Asmussen. Der Anrufer aus New York, ein Angestellter der Investmentbank Goldman Sachs, wollte von dem Referenten des deutschen Finanzministers wissen, ob er die Mitteilungen aus Berlin richtig verstanden habe. Ob es stimme, dass deutsche Kapitalgesellschaften künftig keine Steuern mehr auf die Gewinne zahlen müssten, die sie beim Verkauf von Aktienpaketen oder ganzen Tochterunternehmen erzielen. Der Beamte bestätigte die Information.

      Die Banker aus Amerika waren die Ersten, die dem Coup der Bundesregierung auf die Spur kamen. Sie hatten das tags zuvor in Berlin verteilte Pressematerial sorgfältig analysiert und später ihre Kunden informiert. Über Nachrichtenagenturen kam die Meldung zurück nach Deutschland – und löste dort einen Börsenboom aus. Der Aktienindex Dax stieg allein an einem Tag um 4,5 Prozent. Vor allem die Kurse von Banken und Versicherungen schossen in die Höhe. Börsianer im Freudentaumel.

      Die Überraschung war perfekt. Ausgerechnet eine SPD-geführte Regierung erfüllte die Wünsche der Wirtschaft in einem Maße, wie es sich die Manager kaum je erträumt hatten. Kein Wunder, dass Allianz-Chef Henning Schulte-Noelle und Deutsche-Bank-Sprecher Rolf E. Breuer voll des Lobes für Rot-Grün waren. Allein in ihren Bilanzen steckten hohe zweistellige Milliardensummen an stillen Reserven. Sie hofften, nun diese Schätze steuerfrei heben zu können. Selbst die Urheber des Kursfeuerwerks waren perplex: Die Regierung hatte die Wirkung ihres Tuns vollkommen verkannt.

      Das war aber noch die harmloseste Fehleinschätzung bei der Unternehmensteuerreform, wie sich später herausstellte. Vor allem bei den Steuerausfällen hatten sich Finanzminister Hans Eichel und seine Beamten völlig verkalkuliert. Noch im Jahr 2000 kassierte der Staat 23,6 Milliarden Euro Körperschaftsteuer von den Kapitalgesellschaften. Im Jahr darauf, nach dem Inkrafttreten des Reformwerks, brachen diese Einnahmen vollkommen weg. Per saldo mussten die Finanzämter sogar fast eine halbe Milliarde Euro an die Firmen auszahlen – das hatte es noch nie gegeben. Bis heute bekommt der Staat weitaus weniger Gewinnsteuern als in früheren Jahren. Das Ministerium hatte unterschätzt, in welchem Ausmaß Unternehmen die neu eröffneten Chancen nutzen würden.

      Kaum anders beim Wirtschaftswachstum. Der erhoffte Schub, der die Bundesrepublik in Europa wieder in die Spitzengruppe katapultieren sollte, blieb aus. Sie gehört weiter zu den Schlusslichtern.

      Dezember 1999. Drei Tage vor Weihnachten treten Kanzler Gerhard Schröder und sein Finanzminister in der Bundespressekonferenz auf, um die geplante Unternehmensteuerreform und die stufenweisen Einkommensteuersenkungen vorzustellen. Eichel erläutert: Für die Privathaushalte, insbesondere »der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer«, betrage »die Nettoentlastung 54 Milliarden Mark und für die Unternehmen rund 18 Milliarden Mark«.

      Der Minister bekräftigt seine finanzpolitische Zwei-Leitplanken-Theorie – Haushaltskonsolidierung auf der einen, Senkung der Steuer- und Abgabenlast auf der anderen Seite – und begründet die neuen Steuersätze: »Ein insgesamt sehr guter Standort muss auch im Steuerrecht ein guter Standort sein.« Der Regierungschef lobt das Konzept Eichels als »großen Wurf« und äußert sich zuversichtlich, dass damit »sehr positive Signale für die Entwicklung von Wachstum und damit auch von Beschäftigung in Deutschland gesetzt werden«.

      Auskünfte zu komplizierteren Details erteilt die parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks, etwa zur Anrechnung der Gewerbesteuer oder zur Belastung von Kleinaktionären oder zum Dividenden-Stripping. Zur geplanten Steuerfreiheit für die Konzerne sagt sie nichts. Sie wird auch nicht gefragt. Nach einer Stunde und 52 Minuten geht die Pressekonferenz zu Ende, ohne dass dieser Punkt auch nur erwähnt worden ist.


      Es war zwar kein Ruhmesblatt für die Berliner Journalisten, dass ihnen im Gegensatz zu den US-Bankern dieses wichtige Detail in der Fülle der Informationen entging. Aber das Finanzministerium hatte den entscheidenden Satz wohl mit Absicht erst auf Seite12 der Pressemitteilung platziert: »Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen, die eine Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft hält, sind nicht steuerpflichtig.« Eine Bombe, die nicht zündete.

      »Wenn wir gewusst hätten, welch positive Stimmung wir damit auslösen, hätten wir das so dargestellt, als wäre es der eigentliche Clou«, sagt Torsten Albig, Eichels damaliger Pressesprecher, heute. Doch es gab wohl noch ein anderes Motiv, den einschlägigen Passus herunterzuspielen. Eichel und seine Berater trieb die Sorge um, dass sich in der SPD-Fraktion zu großer Widerstand regen könnte mit dem Argument, es werde zu wenig für Arbeitnehmer und zu viel für Unternehmen getan. Nicht umsonst, aber ohne vollen Erfolg hatte Hendricks in beiden Koalitionsfraktionen intensiv für die Reform geworben.

      Wochen vor der Pressekonferenz im Konferenzraum 4392 jenes pompösen Gebäudes, das in der Nazizeit als Hermann Görings Reichsluftfahrtministerium gebaut wurde und in dem heute das Bundesfinanzministerium residiert: In diesem Raum, mit Blick auf den so genannten Ehrenhof, trifft sich das »Kollegium«, der Minister mit Staatssekretären und engsten Beratern. Hier werden die Weichen für die Reform gestellt. Eichel sorgt sich um den Bundeshaushalt. Er will die Steuer nicht zu stark senken. Auch bei der Idee, die Verkaufsgewinne der Konzerne ungeschoren zu lassen, neigt er zur Vorsicht. Unterstützt wird er von Haushaltsstaatssekretär Manfred Overhaus, dem jede Ausgabe und jeder Steuerausfall zu viel ist. Spiritus Rector der Reform ist Heribert Zitzelsberger, ein Sozialdemokrat, der seine Karriere im Ministerium begann und dann die Steuerabteilung im Chemiekonzern Bayer leitete. Eichel hat ihn als Steuerstaatssekretär zurückgeholt.

      Zitzelsberger plädiert dafür, Kapitalgesellschaften beim Verkauf von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften grundsätzlich von der Gewinnsteuer zu befreien. Bisher gilt dies nur, wenn ausländische Beteiligungen versilbert werden. Sein Argument: Dann werde die im Ausland vielfach kritisierte Deutschland AG mit ihren Verflechtungen aufgebrochen und das frei werdende Kapital produktiver investiert. Den Staat werde die Steuerbefreiung nichts kosten, weil bisher wegen der Steuer solche Verkäufe blockiert seien. Die Alternative, die Gewinne niedriger zu besteuern, aber nicht völlig steuerfrei zu stellen, lehnt der Staatssekretär ab. Wenn der Staat solche Gewinne überhaupt besteuere, müsse er den Firmen auch zugestehen, Verluste aus derartigen Verkäufen steuerlich geltend zu machen. Das könne für den Staat unterm Strich teurer werden.

      Zitzelsberger hat Eichels »junge Leute« auf seiner Seite. So nennt der Minister seine engsten Berater, alle noch keine 40: Volker Halsch, Chef des Leitungsstabes (inzwischen Nachfolger des verstorbenen Zitzelsberger als Staatssekretär), Jörg Asmussen, Eichels persönlicher Referent (inzwischen Abteilungsleiter), und Pressesprecher Torsten Albig (inzwischen Stadtrat in Kiel). Die Jungen raten zu einem mutigen Signal für die Wirtschaft.


      Trotz der Bedenken des mächtigen Overhaus lässt sich Eichel überzeugen. Und auch Schröder, von Eichel informiert, hat keine Einwände gegen den steuerlichen Kuschelkurs gegenüber den Konzernen. Tatsächlich folgt diese Regel auch der inneren Logik der Reform. So gehörte es zu den erklärten Zielen, Gewinne im Konzern grundsätzlich nur einmal zu versteuern. Werden Veräußerungsgewinne jedoch bei der Holding besteuert, kann es durchaus zu einer Doppelbesteuerung kommen.

      Die Reform hat eine Vorgeschichte. Wenige Wochen nach Amtsantritt der rot-grünen Bundesregierung 1998 berief der Finanzminister – es war damals Oskar Lafontaine – eine Kommission mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Ministerien und Verbänden, um »ein Konzept für eine grundlegende Reform der Unternehmensbesteuerung zu erarbeiten«. Der Auftrag: »Alle Unternehmenseinkünfte« sollten künftig »mit höchstens 35 Prozent besteuert werden«. Ob sich Lafontaine, heute Spitzenkandidat der Linkspartei, noch daran erinnert?

      Als die Kommission nach viereinhalb Monaten ihre Arbeit ablieferte, nahm Hans Eichel das Gutachten entgegen – Lafontaine war schon nicht mehr im Amt. Eichel folgte penibel dem Expertenrat. Er krempelte die ganze Steuersystematik um und senkte für die Kapitalgesellschaften den Körperschaftsteuersatz ab 2001 auf einheitlich 25 Prozent. Bis dahin lag der Satz bei 30 Prozent für Gewinne, die an die Anteilseigner ausgezahlt wurden, und bei 40 Prozent für die nicht ausgeschütteten Gewinne.

      Dass die Konzerne ihre Veräußerungsprofite ungeschmälert am Fiskus vorbei einstreichen können, gehörte jedoch nicht zu den Ratschlägen der Kommissare, zu denen auch Zitzelsberger, damals noch als Mann von Bayer, zählte. Nach Darstellung des Kommissionsvorsitzenden Alfons Kühn, Steuerexperte des Deutschen Industrie- und Handelstages, kam der Steuerverzicht in den Beratungen »nur am Rande« zur Sprache. Die Maßnahme sei jedoch »sachlogisch«, sagte Kühn. Andere Kommissionsmitglieder wie der Steuerrechtler Joachim Lang widersprachen. Für den Wirtschaftsprofessor Lorenz Jarass, der seit langem die geringe Steuerlast der Konzerne kritisiert, stand Eichels Vorgehen sogar eindeutig »im Widerspruch« zu dem Kommissionsrat. Er nimmt für sich in Anspruch, damals »vor Steuerausfällen im höheren zweistelligen Milliardenbereich gewarnt« zu haben.


      Februar bis Mai 2000,Beratung im Bundestag: CDU/CSU und FDP wettern gegen die Vorlage. Gegen den Wechsel des Steuersystems, gegen eine angebliche Benachteiligung der Aktionäre und der Personengesellschaften – bloß nicht gegen die steuerliche Freiheit der Veräußerungsgewinne. Im Finanzausschuss wird ein Antrag der PDS, darauf zu verzichten, geschlossen von SPD, FDP, Union und FDP abgelehnt.

      Die Debatten sind geradezu ein Lehrbeispiel dafür, wie sich Politiker in steuertechnischen Details verlieren oder ideologische Scheuklappen ihnen den Blick für reale Probleme versperren. Von der Gefahr riesiger Einnahmeausfälle ist gar nicht die Rede. Union und FDP wollen die Steuerbefreiung sogar ausweiten. CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz: Wenn es richtig sei, dass Unternehmen eine »erhebliche Erleichterung« für ihre Umstrukturierung brauchten, dann dürfe diese »nicht nur für Kapitalgesellschaften gelten, dann muss sie auch für Personengesellschaften gelten«. Carl-Ludwig Thiele (FDP) droht: »So billig und so schlecht für den Mittelstand lassen wir das Gesetz nicht durchgehen.«

      Das Gesetz wird ohne große Änderungen im Bundestag mit der Mehrheit von Rot-Grün verabschiedet. Doch die Oppositionspolitiker zeigen sich siegesgewiss. Sie setzen auf den Bundesrat.


      Der Bundesrat, in dem Rot-Grün schon damals keine Mehrheit hatte, lehnte am 9. Juni das Gesetz ab und rief den parlamentarischen Vermittlungsausschuss an. Um seine Reform zu retten, schob Eichel im Vermittlungsverfahren einen »Vorschlag der Vernunft« nach, ein Kompromissangebot. Einer unter zahlreichen Punkten: Der Finanzminister verschob die Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne um ein Jahr auf den 1. Januar 2002. Doch das reichte nicht, um die Gegner gnädig zu stimmen. So begann Eichel ungeniert, unmittelbar vor der neuen, entscheidenden Abstimmung im Bundesrat Stimmen zu kaufen. Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU), in einer Koalition mit der SPD, bekam für die chronisch klamme Landeskasse 200 Millionen Euro, und zwar für innere Sicherheit, Museen und die Modernisierung des Olympiastadions. Ähnlich wurden die Bedenken der CDU in der großen Koalition Brandenburgs und der rot-roten Koalition in Mecklenburg überwunden. Das notleidende Bremen, ebenfalls von einer Großen Koalition regiert, erhielt von Schröder eine Bestandsgarantie, verbunden mit einer nicht bezifferten und bis heute nicht eingelösten finanziellen Hilfszusage. Und der FDP, Regierungspartner der SPD in Rheinland-Pfalz, wurde versprochen, den Spitzensatz in der Einkommensteuer nachträglich stärker als geplant zu senken. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) schäumte: »Ein unmögliches Verfahren!«

      Am 14. Juli 2000, um 11.56 Uhr stand das Ergebnis fest: Mit 41 Stimmen – 35 wären notwendig gewesen – billigte der Bundesrat die Steuerreform. Eichel hatte es geschafft. Der Jubel war groß.


      Was zunächst wie ein Triumph des Bundesfinanzministers wirkte, war in Wahrheit der Beginn von Eichels Abstieg in der öffentlichen Gunst. Die Folgen der Fehlprognosen ramponierten seinen Ruf als solider Finanzpolitiker. Lediglich die Erwartung, dass die Deutschland AG aufgebrochen werde, wurde erfüllt. Zwar war der Prozess der Kapitalentflechtung schon vorher in Gang gekommen, wie Martin Höpner vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung registrierte. Aber mit der steuerlichen Sonderbehandlung der Veräußerungsgewinne wurde, so Höpner, die Auflösung des Netzwerks wechselseitiger Beteiligungen »beschleunigt«.

      Nur im Wirtschaftswachstum schlug sich das nicht wie erhofft nieder. Deshalb sprudelten die Steuerquellen spärlicher. Eichel fehlten die Einnahmen, um die Löcher in der Staatskasse zu stopfen. Zudem sparten die Unternehmen nach neuem und altem Recht Steuern – koste es, was es wolle. So können sich von alters her Kapitalgesellschaften, wenn sie ursprünglich höher versteuerte, einbehaltene Gewinne später den Aktionären auszahlen, vom Finanzamt die Differenz zum aktuellen Steuersatz für Ausschüttungen vergüten lassen. Auf diese Weise konnten sie 2001 pro 100 Euro immerhin 15 Euro vom Fiskus zurückverlangen. Und dieses Steuersparmodell nutzten sie rabiat aus – ohne Rücksicht auf die Aktionäre, die ihrerseits auf die Dividenden Einkommensteuer zahlen müssen. Weil der Einkommensteuersatz aber schrittweise gesenkt wurde, hatten Eichels Beamte erwartet, dass die Gesellschaften ihre angesammelten Gewinne in halbwegs gleichen Jahresraten ihren Aktionären zukommen lassen. Das war der erste teure Trugschluss.

      Der zweite lag in der Verschiebung der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne – ein »handwerklicher Fehler«, so der Steuerexperte Kühn noch recht zurückhaltend. Denn solange die Firmen die Gewinne versteuern mussten, konnten sie auch Verluste geltend machen. Die gewonnene Frist nutzten die Konzerne weidlich aus – nach dem Börsencrash gab es viele verlustträchtige Beteiligungen. Vodafone/Mannesmann war der bekannteste Fall. Vodafone meldete dem Finanzamt einen Verlust von 50 Milliarden Euro aus der Beteiligung – eine mögliche Steuerersparnis von 20 Milliarden Euro.


      Erstes Nachspiel: Als die Steuerausfälle unerträgliche Ausmaße annahmen, setzte Rot-Grün Nachbesserungen durch. So wurde für die Gewinnausschüttungen eine dreijährige Sperre verhängt. Und danach dürfen die alten angesammelten Gewinne bis 2019 nur noch in gleichen Jahresraten an die Aktionäre ausgezahlt werden. Außerdem wurde eine so genannte Mindestgewinnbesteuerung eingeführt: Alte Verluste dürfen neue Gewinne nur noch bis zur Hälfte steuerlich schmälern. Die verschenkten Milliarden waren jedoch nicht zurückzuholen. Und als einige Lebensversicherungen wegen der Kursverluste ihrer Aktienpakete zu straucheln begannen, wurde ihnen – systemwidrig – die Möglichkeit zugestanden, doch wieder Verluste geltend zu machen.


      Zweites Nachspiel: Die Kanzlerkandidatin Angela Merkel hat angekündigt, im Fall eines Wahlsiegs die Steuerbefreiung der Veräußerungsgewinne einzuschränken. Dann liefe sie Gefahr, Gewinne doppelt zu besteuern – die erste Verfassungsklage wäre der Union sicher. Viel würde damit ohnehin nicht mehr zu gewinnen sein, weil das große Geschäft der Unternehmensverkäufe bereits gelaufen ist. Außerdem müsste sie dann auch die Verluste wieder steuerlich anerkennen. Kurzum: Der gleiche Fehler, nur andersherum, kann wieder teuer werden.


      Der Beitrag, leicht geändert, ist auch im Kursbuch 161 erschienen



      (c) DIE ZEIT 08.09.2005 Nr.37

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      Avatar
      schrieb am 04.07.06 19:25:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eben solches befürchte ich auch in diesem Fall. Auf die Versprechen unserer Wirtschaft kann man sich genau so wenig verlassen, wie auf die Kompetenz unserer Politiker.
      Avatar
      schrieb am 21.11.06 20:36:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 22.11.06 19:57:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Unternehmensbesteuerung: Weniger bringt mehr

      PriceWaterhouseCoopers: PwC-Weltbank-Studie zeigt einen umfassenden weltweiten Vergleich der Steuerbelastung und für Unternehmen auf...

      Unternehmen tragen in beinahe jedem Land der Welt eine deutlich höhere Steuerlast als sich aus den nominalen Gewinnsteuersätzen ablesen lässt. Neben der effektiven Steuerlast entscheidet oft auch der bürokratische Aufwand darüber, ob ein Steuersystem als transparent und effektiv eingeschätzt werden kann. Gerade beim Umfang der rechtlichen Regelungen und dem damit verbundenen Aufwand gibt es weltweit erhebliche Unterschiede, wie aus der Gemeinschaftsstudie "Paying Taxes - The Global Picture" der Weltbank und der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hervorgeht.

      Komplexe und zeitintensive Steuersysteme sind nichtnur in Deutschland ein Problem. Weltweit entfällt nur gut ein Drittel der von Unternehmen gezahlten Steuern und Abgaben auf Gewinnsteuern. Den überwiegenden Teil der Steuerlast machen Abgaben wie beispielsweise Umsatzsteuern, Sozial- und Umweltabgaben oder Grundstückssteuern aus.

      Hinzu kommen erhebliche administrative Kosten für die Erstellung der Steuererklärung, die Begleichung der Steuerschuld und auch die Einziehung von Steuern, die letztlich gar nicht vom Unternehmen zu zahlen sind, wie beispielsweise die Mehrwertsteuer.

      "In neun von zehn der untersuchten Länder zählen Unternehmen das jeweilige Steuersystem zu den fünf größten Geschäftshindernissen. Eine Vereinfachung des Steuersystems und weniger Bürokratie bei der Steuererhebung ist daher dringend geboten", kommentiert PwC-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Dieter Endres.

      Für die Studie wurden die Steuersysteme von 175 Ländern analysiert. Zur Berechnung der "Total Tax Rate" wurden sämtliche Steuern erfasst, die von einem Unternehmen tatsächlich zu zahlen sind. Zudem wurde weltweit für ein standardisiertes Unternehmen berechnet, wie viel Zeit es für die Steuererklärung benötigt und wie viele Einzelsteuern es jährlich zu entrichten habe.

      105 Stunden für die Steuererklärung

      Unternehmen in Deutschland beschäftigen sich jährlich rund 105 Stunden mit Steuerangelegenheiten. Davon fallen 40 Stunden für die Bearbeitung der Umsatzsteuer an, die im Endeffekt gar nicht vom Unternehmen getragen wird. Dennoch hält sich der Zeitaufwand hier zu Lande in Grenzen: Schneller lässt sich die Steuererklärung nur in 25 Ländern erledigen. In Brasilien müssen sich Unternehmen jährlich 2.600 Stunden mit Steuern befassen, in der Schweiz sind es bloß 68 Stunden. Schlechter sieht es aus, wenn man die Zahl der von Unternehmen zu beachtenden Steuertermine betrachtet. Mit 32 Steuerüberweisungen pro Jahr landet Deutschland im weltweiten Vergleich nur auf Rang 77.

      Die für Unternehmen in Deutschland relevante Steuergesetzgebung auf Bundesebene ist mit einem Umfang von 1.700 Seiten relativ übersichtlich. In den USA beispielsweise müssen Unternehmen Steuervorschriften auf 5.100 Seiten beachten, in Japan sind es 7.200 Seiten und im Vereinigten Königreich sogar 8.300. Indien stellt hier mit 9.000 Seiten den Rekordumfang. Eine schlanke Steuergesetzgebung gibt es demgegenüber in der Schweiz (300 Seiten) und in Spanien (530 Seiten) oder auch noch in Schweden und in Russland mit jeweils 700 Seiten.

      Auf den vorderen Plätzen im internationalen Steuertarifranking landen kaum überraschend als Steueroasen bekannte Länder wie die Malediven oder die ölreichen Länder des mittleren Ostens. Bemerkenswert ist allerdings die gute Platzierung von Industriestaaten wie Irland oder der Schweiz unter den weltweiten "Top-Ten".

      Die effektive Steuer- und Abgabenbelastung eines Unternehmens in Deutschland beläuft sich zurzeit auf 57,1 Prozent des Bruttogewinns. "Insgesamt schneidet Deutschland im Vergleich mit anderen Industrienationen schlecht ab. Umso wichtiger ist die schnelle Umsetzung der kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen Unternehmensteuerreform", mahnt Endres. Ähnlich hoch wie in Deutschland ist das Steuerniveau derzeit in Schweden (57,0 Prozent) und Japan (52,8 Prozent), während die USA (46 Prozent), das Vereinigte Königreich (35,4 Prozent) und Dänemark (31,5 Prozent) Unternehmen deutlich niedriger besteuern. Höher ist der effektive Steuersatz in Frankreich (68,2 Prozent) und Italien (76 Prozent).

      http://www.business-on.de/unternehmensbesteuerung-weniger-br…


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