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    FAZ.NET - Investor Bayern - Eldorado für Kapitalanlagebetrüger? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.08.06 11:15:45 von
    neuester Beitrag 27.08.06 02:00:00 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.076.383
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      schrieb am 11.08.06 11:15:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      das ist doch ein doller Artikel über unseren Freistaat Bayern:eek::eek:

      Geldanlage



      Bayern - Eldorado für Kapitalanlagebetrüger?



      Bayern - Eldorado für Kapitalanlagebetrüger?
      08. August 2006
      Die zweifelhaften Geschäfte des Klaus Thannhuber, die nun zur Schieflage der Privatbank Reithinger geführt haben, hätten möglicherweise früher gestoppt werden können. Anzeigen wegen des Verdachts auf Anlagebetrug gab es schon seit mindestens zwei Jahren. Doch einige bayerische Besonderheiten haben dazu geführt, daß die Verfahren frühzeitig eingestellt wurden.


      Für die Betroffenen hat das erhebliche finanzielle Folgen. In der vergangenen Woche hatte die Aufsichtsbehörde Bafin die Privatbank Reithinger geschlossen und das unter anderem mit dem undurchsichtigen Firmengeflecht des Eigentümers begründet (siehe F.A.Z. vom 4. August). Den rund 65.000 Kunden der Bank und erst recht denen, die Geld für DBVI-Fonds Thannhubers ausgegeben haben, drohen nun empfindliche Verluste.


      Wimmeln Staatsanwälte Verfahren wegen Kapitalanlagebetrugs ab?


      "Bayern galt immer als besonders scharf gegenüber dem grauen Kapitalmarkt", sagt Rechtsanwalt Peter Mattil, der einige Geschädigte vertritt. "Aber seit einigen Jahren sind die Staatsanwälte und das Oberlandesgericht München dazu übergegangen, Verfahren wegen Kapitalanlagebetrugs abzuwimmeln." Das sei auch so mit einer Anzeige im Zusammenhang mit zwei von Thannhuber initiierten Immobilienfonds geschehen. Staatsanwälte und Richter begründen die ablehnende Haltung mit dem Pressegesetz des Landes.


      So argumentierte zum Beispiel das Oberlandesgericht München bei der Ablehnung einer Klageerzwingung, der Verkaufsprospekt für einen der von Thannhuber vertriebenen Immobilienfonds sei ein "Druckwerk" im Sinne des Pressegesetzes. Das sei so, weil in Bayern - anders als in anderen Bundesländern - im Pressegesetz eine Bestimmung fehle, die gewerbliche Veröffentlichungen wie zum Beispiel Verkaufsprospekte ausnehme. Aus diesem Grund gelte nicht die Verjährung nach fünf Jahren, wie sie das Strafgesetzbuch für Kapitalanlagebetrug vorsehe, sondern die presserechtliche Frist von sechs Monaten. Sie sei in dem angezeigten Fall schon abgelaufen. "Wir sind an das Pressegesetz gebunden", sagt Hartmut Kaiser, Richter am Oberlandesgericht München. Der Wortlaut des Gesetzes sei die Grenze für mögliche Interpretationen.


      Verbraucheranwälte kritisieren, daß damit Betrug im Zusammenhang mit einem Verkaufsprospekt in Bayern fast immer verjährt ist. Denn die Frist beginne nicht mit der Investition des Geschädigten, sondern mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Prospekts. Damit reiche es, den eigentlichen Vertrieb um einige Monate zu verzögern, um eine strafrechtliche Verfolgung von vornherein zu vermeiden.


      Erstmals ist der Gedanke der frühen Verjährung offenbar im Fall Infomatec benutzt worden. Der Gründer des Neuen-Markt-Unternehmens Alexander Häfele wurde wegen Kursbetrugs verurteilt. Die Verteidigung hatte sich auf das Pressegesetz berufen und mit Verjährung argumentiert. Das Landgericht Augsburg schmetterte aber das Ansinnen ab, weil es fürchtete, Bayern könne zum Eldorado für Kapitalanlagebetrüger werden.


      Wird Bayern zum Eldorado für Kapitalanlagebetrüger?


      Dem scheint sich das Bundesland aber dennoch zumindest genähert zu haben. "Die Verfolgung von Kapitalanlagebetrug läuft bei uns ins Leere", räumt Oberstaatsanwalt Stephan Reich ein und zeigt sich wenig erfreut über diesen Umstand. Wegen "normalen" Betrugs ermittelten die Staatsanwälte erfolgreich. Aber für diesen Straftatbestand gelten höhere Anforderungen. Kapitalanlagebetrug ist leichter zu belegen, denn es muß noch kein Schaden entstanden sein, und es muß keine persönliche Täuschung vorliegen. Deshalb beziehen sich die Anwälte von Geschädigten meist auf Kapitalanlagebetrug - in Bayern aber meist ohne Erfolg. Das Scheitern eines Strafverfahrens nimmt ihnen zwar nicht die Möglichkeit der Zivilklage. Aber die ist ohne ein vorheriges Strafverfahren ungleich schwerer. Denn vor einem Zivilgericht sind die Chancen weitaus größer, wenn die Staatsanwälte schon Beweise ermittelt haben.


      Auch Oberstaatsanwalt Reich ist über die Gesetzeslage nicht glücklich. Eine Ergänzung des bayerischen Pressegesetzes um einen Ausschluß von gewerblichen Druckerzeugnissen und damit eine bundesweite Rechtsangleichung "sind sicher sinnvoll", sagt Reich. Allerdings muß, um den bayerischen Standortvorteil für Anlagebetrüger zu beenden, das Gesetz möglicherweise gar nicht geändert werden. Das glaubt zumindest Rechtsanwalt Mattil. Eine Anweisung des Justizministeriums nach dem Motto "Verkaufsprospekte sind keine Druckerzeugnisse im Sinne des Pressegesetzes" würde es auch tun, glaubt er. Genausogut könnte aber auch das Oberlandesgericht München so entscheiden, oder die Staatsanwälte könnten schlicht ihre Praxis ändern. Denn, so sagt Mattil, in den kritisierten Fällen sei nach Ablehnung der Anzeige wegen Kapitalanlagebetrugs auch nicht wegen "normalen" Betrugs ermittelt worden. "Wenn die Staatsanwaltschaft aber ermittelt hätte, hätte sie die merkwürdigen Zahlungskarusselle der Thannhuber-Gruppe bald entdeckt."

      Text: F.A.Z., 09.08.2006, Nr. 183 / Seite 17
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:21:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.841 von mfierke am 11.08.06 11:15:45Joo und im Handelsblatt auch...

      Handelsblatt.com - Unternehmen / Banken + Versicherungen
      Die Masche mit dem Firmennetz
      Freitag 11. August 2006, 10:48 Uhr


      Am Anfang steht ein cleverer Kaufmann, der ein Firmennetz spinnt. Am Ende stehen mehr als 100 000 fassungslose Bankkunden und Anleger sowie eine geschlossene Bank. Es ist die Geschichte des Münchener Schuhhändlersohns Klaus Thannhuber und der Privatbank Reithinger.

      FRANKFURT. Die Geschichte beginnt unspektakulär. Der Betriebswirt, immer adrett gekleidet, macht in Immobilienprojekte – unbekannt und unauffällig, bis er 1990 die Deutsche Beamtenvorsorge (DBVI) gründet, eine Aktiengesellschaft, die geschlossene Immobilienfonds auflegt. Tochtergesellschaften investieren unter anderem in das Kurfürsten-Center in München, die Opel-Verwaltung in Rüsselsheim und die WDR-Arkaden in Köln.

      "Beamtenvorsorge", der Name hat nichts mit Staatsdienern zu tun, suggeriert aber Seriosität und Sicherheit. Das zieht: Rund 35 000 Aktionäre stecken vermögenswirksame Leistungen in Sparpläne und DBVI-Papiere. Etwa 13 000 ANZEIGE

      Geldgeber beteiligten sich – mit weit höheren Summen – an den Immobilienfonds. Volumen: mehr als 300 Millionen Euro, schätzt der Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber, der sich schon seit Jahren mit dem Münchener Kaufmann beschäftigt. Anlegerschützer warnen schon Ende der 90er-Jahre vor dem Firmengeflecht und monieren falsche Angaben zu Risiko und Rendite. In dieser Zeit legt auch der Münchener Johann Hörmann Geld in einem DBVI-Fonds an. 2001 beteiligt er sich noch einmal mit 35 000 Euro an einem weiteren. "Man hat mir das als risikolose Geldanlage für die Altersvorsorge verkauft", sagt er. Finanziert wurde über Kredite von Thannhubers C+H-Bank, die 2002 in der von ihm übernommenen Bank Reithinger aufgeht. Spezialität der C+H-Bank: Anlagen in DBVI-Fonds über Kredite finanzieren.

      "Die kreditfinanzierte Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds kann grundsätzlich nicht als sichere Altersvorsorge bezeichnet werden. Durch die Verflechtungen zwischen Thannhuber, der DBVI und Reithinger gibt es auf jeden Fall Interessenkonflikte zu Lasten des Anlegers. Ich sehe ganz klar die Gefahr, dass Anlegergelder versickern", sagt Urban Schädler, Rechtsanwalt der Kanzlei Lachmair, die zahlreiche DBVI-Geschädigte vertritt. Inzwischen ermittelt auch die Münchener Staatsanwaltschaft gegen Thannhuber wegen dubioser Immobiliendeals im westfälischen Hamm. Der Vorwurf: versuchter Betrug. "Doch das wird nicht das einzige Verfahren bleiben", heißt es in Ermittlerkreisen.

      Thannhubers Firmengeflecht rund um die DBVI wuchert immer weiter. "Zuletzt bestand es aus bis zu hundert Firmen", sagt Detektiv Fuchsgruber, der gleichzeitig Sprecher der Aktionsgemeinschaft Fonds-Geschädigte ist.

      Seit 2001 schreibt die DBVI Verluste. 2005 muss sie ihre Immobilien wertberichtigen und 24 Millionen Euro abschreiben. Nicht der einzige Ärger: Die DBVI-Fonds investierten nicht nur in Gebäude, sondern auch in Inhaberschuldverschreibungen der Thannhuber-Bank. Ende Juli verkündet der Vorstand und langjährige Weggefährte Thannhubers, Alexander Seebacher, 68 Millionen Euro Bilanzverlust. Von den 57,8 Millionen Euro Grundkapital sind nur noch 8,7 Millionen Euro übrig. Noch ist der Konzernabschluss nicht testiert. Unklar ist deshalb, welchen Wert die Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von insgesamt 28,3 Millionen Euro haben. Die DBVI beteuert, die Inhaberschuldverschreibungen seien abgesichert. Kritiker bezweifeln dies: "Ich befürchte, dass die Sicherheiten teilweise aus Darlehen für DBVI-Anlagen bestehen. Damit stellt sich die Frage, was sie wert sind", sagt Martin Arendts, Rechtsanwalt und Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Er vermutet in der DBVI eine Cash-Cow Thannhubers. "Aus der DBVI flossen Gelder an Firmen Thannhubers wie C+H Vermögensplan, die heutige Seci, und an die Eureka. Die haben für alles Mögliche Geld bekommen. Eine angemessene Gegenleistung konnte ich nicht erkennen", lautet sein Vorwurf.

      Ähnliches trifft auch auf die Privatbank Reithinger zu. Im März 2006 wird es der Bankenaufsicht zu bunt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt "Vermögensabflüsse der Bank an die Thannhuber-Gruppe fest, die die Gläubigerinteressen in besonderem Maße gefährdeten", und verbietet Auszahlungen unter anderem an Reithinger-Eigner Thannhuber, die Vertriebsorganisation European Securities Invest (Seci), die Ravena Vermögensverwaltung und die Eureka Finanzmarketingvermittlung. "Offenbar auf Zuruf" seien im Jahr 2005 "Organisationszuschüsse" in Höhe von 1,5 Millionen Euro an Eureka und Ravena Vermögensverwaltung geflossen, moniert die Behörde.

      Die Eureka vertreibt die Investmentsparverträge für Reithinger und Fonds für die DBVI-Töchter. Geschäftsführer, Gründer und Alleingesellschafter: Frank Fleschenberg, Präsident des Promi-Golfclubs "Eagles" und Golffreund Thannhubers. Fleschenberg hält zu ihm, vermutet "eine Hetzkampagne". Kein Wunder, so Kritiker: "Die Eureka gehörte Thannhuber", sagt Rechtsanwalt Arendts, "Fleschenberg war nur Treuhänder." Fleschenberg bestreitet dies.

      Auch die Ravena Vermögensverwaltung (RVV) ködert Kunden für die Sparpläne der Privatbank Reithinger. Geschäftsführer bis Juni 2004: Klaus Thannhuber. Danach überträgt er die Anteile an seine Lebensgefährtin und einen weiteren Geschäftspartner. Nur Tage später kauft er über eine andere Firma Anteile zurück. Auch aus der Ravena zieht Thannhuber laut BaFin Geld ab: Fast 1,9 Millionen Euro soll sie zwischen März und Dezember 2005 an ihn gezahlt haben. Und an RVV und Eureka zahlt Reithinger.

      "Eine Aufsicht, wie vom Gesetz vorgeschrieben, war bei diesem unübersichtlichen Konstrukt nicht gewährleistet", argumentiert eine BaFin-Sprecherin. Inzwischen heißt es auch in Kreisen der Privatbank: "Möglicherweise gab es Konstruktionen, die es unter fremden Dritten nicht gegeben hätte." Gemeint seien "Kredite und Einmalzahlungen, die möglicherweise gesellschafterveranlasst waren und möglicherweise für eigene Zwecke verwendet worden sind". Heißt: Thannhuber soll Geld aus der Bank abgezweigt haben. Pleite sei das Institut aber nicht.

      Dennoch schloss die BaFin die Bank am Bodensee in der vergangenen Woche. Die Gründe: die Verstrickung in Thannhubers Firmengeflecht und eine "mangelnde Fortführungsprognose". Denn die Bank sollte bis Januar 2008 in aller Stille (Stockholm: 32001.ST - Nachrichten) liquidiert werden, so der Vorwurf der BaFin. Dann wäre das Tafelsilber der Bank hinter dem Rücken der Kunden verscherbelt gewesen.

      Thannhuber hat mittlerweile rechtliche Schritte gegen die BaFin angekündigt. Seine Anwälte nahmen bis Redaktionsschluss keine Stellung zu den Vorwürfen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:22:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.915 von Mittachmahl am 11.08.06 11:21:05es geht weiter, was die Bevölkerung mal wissen muß:mad:

      Noch ein zweiter Bericht in der taz von heute:



      "Recht auf Antwort

      Die Bayerische Staatsregierung hat bereits zwei Niederlagen eingesteckt: Neben der Organklage der Opposition vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (siehe Bericht) verlor sie auch die Auskunftsklage einer Journalistin vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Renate Daum, Journalistin von Börse Online, hatte im Insolvenzfall der Firma Schneider Technologies einen Fragenkatalog an die staatseigene Förderbank LfA geschickt. Sie war bei der Firma 1998 als Hauptaktionärin eingestiegen. Die LfA hatte die Anfrage mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht eines Kreditinstituts abgelehnt. Der Verwaltungsgerichtshof verpflichtete die LfA nun, den Großteil der Fragen zu beantworten. Sie muss vor allem zu Aktiengeschäften Stellung beziehen: Die Förderbank besaß 1998 41 Prozent der Aktien, zum Zeitpunkt der Insolvenz 2002 nur noch 18,18 Prozent. Die Verwaltungsrichter ließen eine Revision gegen das Urteil nicht zu. TOK

      taz Nr. 8045 vom 11.8.2006, Seite 9, 32 TAZ-Bericht TOK!

      Quelle: http://www.taz.de/pt/2006/08/11/a0169.1/text

      Die anderen werden - falls sie heute nicht berichtet haben - sicher nachziehen, sobald die Antworten auf die Fragen der Grünen bzw. von Börse Online vorliegen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:23:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.915 von Mittachmahl am 11.08.06 11:21:05hier weiter dieser Sumpf:

      "Bayern muss finanzielle Verstrickung klären
      Urteil: CSU-Staatsregierung darf Auskünfte über Subventionen für die Wirtschaft nicht länger verweigern

      MÜNCHEN taz Es brechen schwere Zeiten an für bayerische Amigos - und über kurz oder lang gilt das auch für Strippenzieher in der ganzen Republik. Denn: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die CSU-Staatsregierung ihre Verweigerungshaltung bei Anfragen zu Subventionen und wirtschaftlichen Zusammenhängen bei Staatsbeteiligungen aufgeben muss.

      Drei Landtagsabgeordnete der Grünen hatten 2004 gemeinsam mit ihrer Landtagsfraktion Organklage erhoben. Die Grünen legten dem Gericht vier Beispiele vor, in denen die Staatsregierung Antworten verweigert hatte - mit Verweis auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Darunter: die Verstrickung und Beteiligung der staatseigenen Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) in die "Schneider Technologies AG", die mittlerweile pleite ist.

      Die Grünen hoffen nun auf Klärung, ob die LfA den Steuerzahler um Millionen Euro gebracht oder verschleierte Gewinne gemacht hat. Zugleich stehen von Aktionärsseite Betrugsverfahren gegen die LfA an. Die nun erzwungenen Auskünfte dürften dabei ebenfalls von Interesse sein. Die grüne Landtagsopposition verlangte zudem Auskunft über Subventionen für das Internetprojekt Bayern-Online, die wirtschaftliche Situation der "Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH" und Staatsförderungen für ein Musical-Projekt.

      Unter Verweis auf die Bayerische Verfassung urteilte der Gerichtshof, "dass ein Teil der Antworten der Staatsregierung die Rechte der Antragsteller" verletzt. Demnach erstreckt sich das Recht zur parlamentarischen Kontrolle "auf jegliche Staatstätigkeit, auch soweit sie sich privatrechtlicher Unternehmensformen" bediene. Und auch das "Verhalten der öffentlichen Hand bei der Subventionsvergabe und der Auftragsvergabe" an vollständig private Unternehmen unterliege dieser Kontrolle. Selbst eine Verletzung von Grundrechten Dritter ist nach Ansicht des Gerichts kein Grund, eine Antwort zu verweigern: Es müssen das Informationsinteresse des Abgeordneten und das Geheimhaltungsinteresse des Dritten unter Berücksichtigung der "Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems" gegeneinander abgewogen werden.

      In der Urteilsbegründung verwies das Gericht auch auf Presseveröffentlichungen, die im Falle Schneider Zweifel an der staatlichen Rechtsaufsicht aufgeworfen hatten. (Unter anderem hatte die taz ab 2003 ausführlich über den Fall berichtet.)

      Für Martin Runge, wirtschaftspolitischen Sprecher der Landtags-Grünen, ist das Urteil "ein Meilenstein bei der Subventionskontrolle und den Abgeordnetenrechten". Es beweise, dass eine Flucht vom öffentlichen Recht ins Privatrecht nicht möglich sei. "Wir erwarten, dass das Urteil eine große Wirkung auf die anderen Bundesländer hat", so Runge.

      Auch für Transparency International (TI) ist die Entscheidung ein Erfolg in Sachen Korruptionsbekämpfung. "Es ist schließlich naheliegend, dass sich in einem Bundesland, in dem seit 50 Jahren eine Partei regiert, alle, die Geld wollen, dieser Partei nähern", so Wolfram Rohde-Liebenau, der im TI-Auftrag den Prozess beobachtete. (Az. 11-Iva-05). MAX HÄGLER

      taz Nr. 8045 vom 11.8.2006, Seite 9, 107 TAZ-Bericht MAX HÄGLER"

      Quelle: http://www.taz.de/pt/2006/08/11/a0171.1/text
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:25:13
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      schrieb am 11.08.06 11:26:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      warum wird gegen soviel Sumpf nichts unternommen??? geht man also nach Bayern, da fallen die Sachen in den Aktenvernichter:mad::mad: unglaublich
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:41:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.996 von mfierke am 11.08.06 11:26:12Tja, solange sich in bestimmten Kreisen und Regionen der Bimbesrepublik die Protagonisten selbst kontrollieren kann man wohl nichts anderes erwarten.....:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:49:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Auch die taz berichtet wieder...




      "Bayern muss finanzielle Verstrickung klären
      Urteil: CSU-Staatsregierung darf Auskünfte über Subventionen für die Wirtschaft nicht länger verweigern

      MÜNCHEN taz Es brechen schwere Zeiten an für bayerische Amigos - und über kurz oder lang gilt das auch für Strippenzieher in der ganzen Republik. Denn: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die CSU-Staatsregierung ihre Verweigerungshaltung bei Anfragen zu Subventionen und wirtschaftlichen Zusammenhängen bei Staatsbeteiligungen aufgeben muss.

      Drei Landtagsabgeordnete der Grünen hatten 2004 gemeinsam mit ihrer Landtagsfraktion Organklage erhoben. Die Grünen legten dem Gericht vier Beispiele vor, in denen die Staatsregierung Antworten verweigert hatte - mit Verweis auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Darunter: die Verstrickung und Beteiligung der staatseigenen Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) in die "Schneider Technologies AG", die mittlerweile pleite ist.

      Die Grünen hoffen nun auf Klärung, ob die LfA den Steuerzahler um Millionen Euro gebracht oder verschleierte Gewinne gemacht hat. Zugleich stehen von Aktionärsseite Betrugsverfahren gegen die LfA an. Die nun erzwungenen Auskünfte dürften dabei ebenfalls von Interesse sein. Die grüne Landtagsopposition verlangte zudem Auskunft über Subventionen für das Internetprojekt Bayern-Online, die wirtschaftliche Situation der "Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH" und Staatsförderungen für ein Musical-Projekt.

      Unter Verweis auf die Bayerische Verfassung urteilte der Gerichtshof, "dass ein Teil der Antworten der Staatsregierung die Rechte der Antragsteller" verletzt. Demnach erstreckt sich das Recht zur parlamentarischen Kontrolle "auf jegliche Staatstätigkeit, auch soweit sie sich privatrechtlicher Unternehmensformen" bediene. Und auch das "Verhalten der öffentlichen Hand bei der Subventionsvergabe und der Auftragsvergabe" an vollständig private Unternehmen unterliege dieser Kontrolle. Selbst eine Verletzung von Grundrechten Dritter ist nach Ansicht des Gerichts kein Grund, eine Antwort zu verweigern: Es müssen das Informationsinteresse des Abgeordneten und das Geheimhaltungsinteresse des Dritten unter Berücksichtigung der "Funktionsfähigkeit des parlamentarischen Systems" gegeneinander abgewogen werden.

      In der Urteilsbegründung verwies das Gericht auch auf Presseveröffentlichungen, die im Falle Schneider Zweifel an der staatlichen Rechtsaufsicht aufgeworfen hatten. (Unter anderem hatte die taz ab 2003 ausführlich über den Fall berichtet.)

      Für Martin Runge, wirtschaftspolitischen Sprecher der Landtags-Grünen, ist das Urteil "ein Meilenstein bei der Subventionskontrolle und den Abgeordnetenrechten". Es beweise, dass eine Flucht vom öffentlichen Recht ins Privatrecht nicht möglich sei. "Wir erwarten, dass das Urteil eine große Wirkung auf die anderen Bundesländer hat", so Runge.

      Auch für Transparency International (TI) ist die Entscheidung ein Erfolg in Sachen Korruptionsbekämpfung. "Es ist schließlich naheliegend, dass sich in einem Bundesland, in dem seit 50 Jahren eine Partei regiert, alle, die Geld wollen, dieser Partei nähern", so Wolfram Rohde-Liebenau, der im TI-Auftrag den Prozess beobachtete. (Az. 11-Iva-05). MAX HÄGLER

      taz Nr. 8045 vom 11.8.2006, Seite 9, 107 TAZ-Bericht MAX HÄGLER"

      Quelle: http://www.taz.de/pt/2006/08/11/a0171.1/text
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:52:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.396.841 von mfierke am 11.08.06 11:15:45In Bayern wird anscheinend schon darauf reagiert, aber nicht von der CSU-Regierung.

      SPD bringt Antrag zur Änderung des Pressegesetzes ein

      http://www.spd-landtag.de/aktuell/presse_anzeigen_druck.cfm?…
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:53:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.397.230 von Mittachmahl am 11.08.06 11:41:26und muß atemlos zusehen, unglaublich, das die Bevölkerung nicht aufmerksamer wird.

      Ich bin drauf gestoßen durch die Schneider AKTIE
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 11:54:58
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.397.405 von Aarondac am 11.08.06 11:52:25wir werden sehen, sprach der Blinde:cry:
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 12:02:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.397.444 von mfierke am 11.08.06 11:54:58Auch Börse-Online wird sicher noch ausführlicher darüber berichten.

      Börse-Online bzw. Frau Renate Daum hat ja auch einen Sieg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Sache "Ungereimtheiten in Sache Schneider/LfA" erstritten.

      http://www.boerse-online.de/aktuell/484983.html?mode=print
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 12:07:37
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.397.426 von mfierke am 11.08.06 11:53:49Über kurz oder lang wird die Bevölkerung zumindest in Bayern noch sehr hellhörig in Sache Schneider werden, denke ich.

      Die echt DICKEN KNALLER werden ja erst noch zusammengeschraubt.;)
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 12:33:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Viel Lesestoff aus dem CSU-Land Bayern.....

      http://www.gavagai.de/skandal/HHD0821.htm
      Avatar
      schrieb am 11.08.06 13:48:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      Augsburger Allgemeine, Freitag, 04. August 2006, Nr. 178 Seite 1

      BAYERN

      München (AZ).

      Die "Liebe" zu Franz Beckenbauer hat einen Polizisten seinen Job gekostet. Der 42-Jährige hatte eine Tempoüberschreitung Beckenbauers vertuscht. Wegen des "äußerst schweren Dienstvergehens" hat das Verwaltungsgericht München den Beamten entlassen. Siehe Bayern
      Ob das zuständigen Staatsanwälten im Fall CSU-Skandal in Sache Schneider-Technologies-AG auch bewusst ist, dass

      VERTUSCHEN (indem man, möglicherweise "aus Liebe zu einer Partei" einfach keinen Grund sehen will oder kann, ordentlich zu ermitteln) unter Umständen sogar den Job kosten kann?


      Augsburger Allgemeine, Freitag, 04. August 2006, AZ - Nummer 178,
      Bayern, Seite 5

      Beamter vereitelt Geldbuße und FahrveRaser Beckenbauer gedeckt: Polizist entlassenrbot für den "Kaiser"München (lb). Die Vertuschung einer Tempoüberschreitung des FC-Bayern-Präsidenten Franz Beckenbauer hat einen Polizisten aus erding die Beamtenstellung gekostet. Das Verwaltungsgericht München hat den 42 Jahre alten Kriminaloberkommisar gestern wegen eines "äußerst schweren Dienstvergehens" entlassen. Der Polizist will in die Berufung gehen.

      Das Urteil billigt dem Familienvater für sechs Monate einen Übergangsbetrag von 75 Prozent seines Ruhegehalts zu. der weiter gehende Vorwurf, auch im Fall des ehemaligen FC-Bayern-Spielers Michael Ballack die Vertuschung einer Verkehrssünde versucht zu haben, wurde wegen unzureichender Beweislage fallen gelassen.

      Fussball-"Kaiser" Beckenbauer war am 10. Juni 2005 in einem Auto des FC Bayern an einer Baustelle in München knapp 40 km/h zu schnell gefahren. Der Fuhrparkleiter des Fussballclubs fragte bei dem Polizisten und ehrenamtlichen Mitglied des FC-Bayern-Ordnungsdienstes an, was sich da machen ließe. Unter falschem Namen tippte der Beamte auf dem Dienstcomputer ein Schreiben, wonach der Wagen des FC Bayern der Kripo Ingolstadt für "Überwachungszwecke" zur Verfügung gestellt worden sei. Das Tempo sei bei einem Einsatz überschritten worden.

      So vereitelte der Beamte ein Bußgeld und ein einmonatiges Fahrverbot für Beckenbauer. Denn als alles herauskam, war die Ordnungswidrigkeit verjährt. Der Oberkommisar wurde im Dezember wegen wegen Urkundenfälschung zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Seither war er vom Dienst suspendiert, damit ruhte auch seine Tätigkeit als 2. Bürgermeister der Gemeinde Rudelzhausen.
      ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

      Man sieht doch daran wieder mal, welche Möglichkeiten Beamte so haben, obwohl sie ja mit Ihrem Amtseid gerade diesen Möglichkeiten absprechen. (Das Urteil wird in der Revision möglicherweise ja dann abgefedert.)
      Somit stellt sich wieder mal die Frage, wozu eigentlich Beamte notwendig sind.
      Angestellte mit Amtseid und jeweils 5-Jahresvertrag, der bei guter Leistung und Führung ja (immer) wieder um 5 Jahre verlängert werden könnte, würden sicher die gleiche Arbeit leisten können, bzw. wäre für die Motivation sicher förderlicher.
      Avatar
      schrieb am 27.08.06 02:00:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      BÖRSE-ONLINE Nr. 35/2006
      Seite 56 und 57

      Kapitalanlagebetrug


      Weltstadt mit Herz - auch für Anlagebetrüger

      In München haben Staatsanwälte in mehreren Kapitalanlagefällen die Ermittlungen eingestellt, weil etwaige Straftaten nach dem Pressegesetz verjährt seien. Das soll künftig verhindert werden.

      Bayerisches Pressegesetz
      Nach Artikel 14 des Bayerischen Pressegesetzes verjährt die Verfolgung von Straftaten, die "durch Verbreitung von Druckwerken strafbaren Inhalts begangen werden" in sechs Monaten ab dem Erscheinen. In den Pressegesetzen anderer Bundesländer werden gewerbliche Druckerzeugnisse, Werbedrucksachen und Ähnliches von dieser kurzen Verjährung ausgenommen. Im Bayerischen Pressegesetz fehlt eine solche Bestimmung.

      Kapitalanlagebetrug
      Paragraph 264 a Strafgesetzbuch befasst sich mit dem Kapitalanlagebetrug: Wer "in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand" unrichtige Angaben macht oder Nachteile verschweigt, die wesentlich für die Entscheidung zum Erwerb eines Wertpapiers oder einem ähnlichen Anlageprodukt sind, begeht eine Straftat. Verjährung tritt fünf Jahre nach Start der Anlegerakquise mit den unrichtigen Dokumenten ein.


      Dazu noch gut eineinhalb Seiten weiterer Text mit Abbildungen von Fonds.

      Der Bericht ist von der bekannten Börsen-Journalistin Renate Daum.


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      FAZ.NET - Investor Bayern - Eldorado für Kapitalanlagebetrüger?