IST DER MEDIENERLASS DAS ENDE DER DEUTSCHEN FILMPRODUZENTEN ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.03.00 09:05:47 von
neuester Beitrag 31.03.00 09:26:41 von
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Hier ein Thema für die Steuerberater unter uns :
derzeit ist, wie mglw. einigen bekannt, der sog. MEDIENERLASS als Entwurf der Referenten der Finanzministerien der Länder in Vorbereitung. Der Entwurf ist zur Zeit bei den Medienverbänden zwecks Kommentar. Die Einspruchsfrist läuft am 4.5.2000 ab.
Der Medienerlass regelt erstmalig die rechtliche und steuerrechtliche Filmherstellereigenschaft sowie das Wesen und die steuerrechtliche Behandlung der Koproduktion (d.h. der Filmherstellung durch mehrere, meist auch internationale Produktionsgesellschaften).
Der Erlass birgt m.E. erheblichen Sprengstoff, auch für die börsengehandelten Medienunternehmen, da er die Koproduktion als steuerl. Mitunternehmerschaft betrachtet, mit allen daraus folgenden Konsequenzen für die inländ. Besteuerung aller Koproduzenten im Falle einer deutschen Federfühung (d.h. deutschen Betriebsstätte der BGB-Gemeinschaft der Koproduktion) oder aber für einen Auslandstatbestand bei einer ausländ. Betriebsstätte.
Im ersten Falle kann der deutsche Produzent in erhebliche Schwierigkeiten kommen, im zweiten Falle seine Aufwendungen nicht geltend machen.
Wer hat qualifizierte Kommentare ???
2Bad
derzeit ist, wie mglw. einigen bekannt, der sog. MEDIENERLASS als Entwurf der Referenten der Finanzministerien der Länder in Vorbereitung. Der Entwurf ist zur Zeit bei den Medienverbänden zwecks Kommentar. Die Einspruchsfrist läuft am 4.5.2000 ab.
Der Medienerlass regelt erstmalig die rechtliche und steuerrechtliche Filmherstellereigenschaft sowie das Wesen und die steuerrechtliche Behandlung der Koproduktion (d.h. der Filmherstellung durch mehrere, meist auch internationale Produktionsgesellschaften).
Der Erlass birgt m.E. erheblichen Sprengstoff, auch für die börsengehandelten Medienunternehmen, da er die Koproduktion als steuerl. Mitunternehmerschaft betrachtet, mit allen daraus folgenden Konsequenzen für die inländ. Besteuerung aller Koproduzenten im Falle einer deutschen Federfühung (d.h. deutschen Betriebsstätte der BGB-Gemeinschaft der Koproduktion) oder aber für einen Auslandstatbestand bei einer ausländ. Betriebsstätte.
Im ersten Falle kann der deutsche Produzent in erhebliche Schwierigkeiten kommen, im zweiten Falle seine Aufwendungen nicht geltend machen.
Wer hat qualifizierte Kommentare ???
2Bad
Undenkbar, dass die die deutsche Filmproduktion plattmachen werden.
Ansonsten kann ich die Folgen des Erlasses nicht beurteilen.
Ansonsten kann ich die Folgen des Erlasses nicht beurteilen.
Lieber ZimtOchse,
wollen tun sie wohl nicht, da der Entwurf so aussieht wie er aussieht werden sie es, wie sie auch andere Sachen mit dem Arsch umgerissen haben.
Ich such noch Posts von Steuerberatern, WPs etc, die sich mit diesem Thema befassen !! Antworten Bitte !!
2bad
wollen tun sie wohl nicht, da der Entwurf so aussieht wie er aussieht werden sie es, wie sie auch andere Sachen mit dem Arsch umgerissen haben.
Ich such noch Posts von Steuerberatern, WPs etc, die sich mit diesem Thema befassen !! Antworten Bitte !!
2bad
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