Angabe von DBA steuerfreien Einkünften bei Immofonds in der ESt-Erklärung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.03.07 13:51:36 von
neuester Beitrag 09.03.07 16:12:44 von
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Hallo Leute,
hab eine Frage zur Besteuerung von Immobilienfonds.
Immobilienfonds erwirtschaften u.a. "nach DBA steuerfreie Einkünfte" die jedoch in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Diese DBA-freien Einkünften müssen in bei der ESt-Erklärung in der Anlage AUS getrennt nach Staaten angegeben werden.
Frage:
Müssen diese DBA-freien Einkünfte auch dann angegeben werden, wenn der Freistellungsauftrag das ganze Jahr ausgereicht hat und keine Kapitalertragssteuer abgezogen wurde (weder bei diesem Immofonds, noch bei anderen Werpapieren oder Kontenanlagen)?
Oder müssen diese Einkünfte nur dann angegeben werden, wenn Kapitalertragssteuer abgezogen wurde und ich sowieso die Anlagen KAP und AUS abgeben muss.
Schonmal Danke für alle Antworten.
Grüßle
tobi
hab eine Frage zur Besteuerung von Immobilienfonds.
Immobilienfonds erwirtschaften u.a. "nach DBA steuerfreie Einkünfte" die jedoch in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Diese DBA-freien Einkünften müssen in bei der ESt-Erklärung in der Anlage AUS getrennt nach Staaten angegeben werden.
Frage:
Müssen diese DBA-freien Einkünfte auch dann angegeben werden, wenn der Freistellungsauftrag das ganze Jahr ausgereicht hat und keine Kapitalertragssteuer abgezogen wurde (weder bei diesem Immofonds, noch bei anderen Werpapieren oder Kontenanlagen)?
Oder müssen diese Einkünfte nur dann angegeben werden, wenn Kapitalertragssteuer abgezogen wurde und ich sowieso die Anlagen KAP und AUS abgeben muss.
Schonmal Danke für alle Antworten.
Grüßle
tobi
bei auslaendischen einkuenften wird gar keine kapitalertragsteuer von deiner bank einbehalten .
vielmehr musst du diese einkuenfte in der anlage aus nach laendern getrennt angeben , aber nur zur haelfte !!!
ob du das machst oder es unterlaesst ist deine sache ....
vielmehr musst du diese einkuenfte in der anlage aus nach laendern getrennt angeben , aber nur zur haelfte !!!
ob du das machst oder es unterlaesst ist deine sache ....
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.183.178 von garbode am 08.03.07 14:15:25
Aha !
Das heißt, korrkterweise müsste ich die DBA-freien Einkünfte angeben - da es ausländische Einkünfte sind. Unabhängig ob ich KESt gezahlt hab oder nicht.
Aha !
Das heißt, korrkterweise müsste ich die DBA-freien Einkünfte angeben - da es ausländische Einkünfte sind. Unabhängig ob ich KESt gezahlt hab oder nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.183.237 von Tobi1818 am 08.03.07 14:18:54Hallo Tobi,
noch eine Frage zu Klarstellung:
Handelt es sich hier um offene oder geschlossene Immofonds?
Rene
noch eine Frage zu Klarstellung:
Handelt es sich hier um offene oder geschlossene Immofonds?
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.201.901 von ReneBanker am 09.03.07 13:23:49
Es ist ein offener Immobilienfond - der grundbesitz-global.
Es ist ein offener Immobilienfond - der grundbesitz-global.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.205.012 von Tobi1818 am 09.03.07 16:08:49Hallo Tobi,
dann hast Du in #3 die richtige Antwort zusammengefasst.
Schönes WE
Rene
dann hast Du in #3 die richtige Antwort zusammengefasst.
Schönes WE
Rene
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