Gibt es die Pflicht Ausgangsrechnungen den Bankbelegen zuzuweisen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.04.07 09:32:39 von
neuester Beitrag 03.04.07 17:47:07 von
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Hallo,
folgendes Anliegen:
Firma A schreibt mtl. 10000 Ausgangsrechnungen, die über versch. Zahlungsmöglichkeiten seitens der KUnden beglichen werden und dann dem Konto evtl. per Einzelposten oder Sammelposten gutgeschrieben werden.
Hat Firma A die Verpflichtung jedem Geldeingang in einem Ordner mit den Bankeinzügen die Ausgangsrechnung zuzuweisen oder reicht es nicht vielmehr, wenn Firma A die Rechnungen nach Rechnungsnummer in Ordnern abgeheftet aufbewahrt und der Fibu jeweils bei Geldeingang auf dem Bankkonto den Ausgleich des Debitors vornimmt.
Die exakte Zuordnung würde ja nur dem Beweis dienen, dass sich die Zahlung eines Kunden auf Rechnung bezieht, dies aber logisch, weil ansonsten ja kein Kunde zahlen würde.
Grüße udn danke
folgendes Anliegen:
Firma A schreibt mtl. 10000 Ausgangsrechnungen, die über versch. Zahlungsmöglichkeiten seitens der KUnden beglichen werden und dann dem Konto evtl. per Einzelposten oder Sammelposten gutgeschrieben werden.
Hat Firma A die Verpflichtung jedem Geldeingang in einem Ordner mit den Bankeinzügen die Ausgangsrechnung zuzuweisen oder reicht es nicht vielmehr, wenn Firma A die Rechnungen nach Rechnungsnummer in Ordnern abgeheftet aufbewahrt und der Fibu jeweils bei Geldeingang auf dem Bankkonto den Ausgleich des Debitors vornimmt.
Die exakte Zuordnung würde ja nur dem Beweis dienen, dass sich die Zahlung eines Kunden auf Rechnung bezieht, dies aber logisch, weil ansonsten ja kein Kunde zahlen würde.
Grüße udn danke
Bei nur 10000 Rechnungen pro Monat ist natürlich kein Steuerbreater mehr drin, da würde ich auf Nummer Sicher gehen und sogar bei Barzahlern den Kundennamen auf den Euroscheinen notieren.
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