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    SPEKULATIONSSTEUERN: brauche Rat eines Experten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.06.99 21:30:16 von
    neuester Beitrag 28.06.99 12:52:52 von
    Beiträge: 7
    ID: 11.344
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      Avatar
      schrieb am 20.06.99 21:30:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich habe ein frage an die steuerexperten unter euch:

      meine situation ist folgendermaßen:

      -ich bin student und habe kein einkommen (nur unterhalt, muß also KEINE einkommenssteuer bezahlen)

      meine frage nun:

      wenn ich nun im jahr über 1000 dm spekulationsgewinne ( welche ja nach dem einkommenssteuersatz versteuert werden müssen) habe, muß ich dann spekulationssteuer bezahlen ODER ERST, wenn meine spekulationsgewinne die EINKOMMENSSTEUERFREIGRENZE (wie hoch war die nochmal? 12000dm?) überschreiten?

      danke
      p.s.:auf meine frage, ob ich nun spekulationssteuern zahlen muß sagt ein befreundeter steuerberater "nein", mein anlageberater bei meiner bank sagt "ja"! was stimmt denn nun?
      Avatar
      schrieb am 20.06.99 23:14:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Interessante Frage - bin zwar kein Steuerexperte habe ´mich aber auch mal mit dieser Frage beschäftigt. Meines Wissens ist die Speku-Steuer vollkommen unabhängig von der Einkommenssteuer und auch nicht gegen sie aufrechnebar. Von daher muß man (leider) zahlen, auch wenn mann kein Einkommen hat bzw. die Obergrenzen der Einkommenssteure selbst mit Spekulationserlösen nicht überschreitet.

      Lasse mich aber natürlich gerne verbessern.
      Avatar
      schrieb am 22.06.99 14:10:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Deine Spekulationsgewinne müssen als Einkommen versteuert werden !
      Liegt dein gesamtes Jahreseinkommen unter 12000 DM hast du keine Einkommensteuer zu zahlen !
      Deine 1000 DM Spekulationsgewinn müssen somit in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, sind aber nicht steuerpflichtig !

      FATMIKE
      Avatar
      schrieb am 22.06.99 14:29:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ohne Gewähr - aber was ist denn mit dem Freistellungsauftrag, den du stellen kannst? (bis 6.100 DM?) Fallen Spekulationsgewinne nicht vielleicht auch darunter?
      Gruss von (einem) Rookie99
      Avatar
      schrieb am 22.06.99 21:09:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      High Rookie99 !
      Das wär schööön!Ist aber leider nicht so.1000 DM Steuerfrei,danach 30% für
      Vater Staat.Verluste können allerdings voll gegengerechnet werden soeweit sie
      nicht steuerfrei sind(12 Monate).Hälst du Aktien länger kannst du keinerlei Verluste mehr gegenrechnen.Freistellungsauftrag gilt
      nur für Dividendeneinnahmen wenn sie zum größten Teil im Inland erzielt wurden - 3/7 Gutschrift.Besteht ein Verlustvortrag(z.B.Refugium)oder wurden
      die Gewinne größtenteils im Ausland erzielt(z.B.Marbert)gibt es nur die reine Dividende ohne Gutschrift.Die gehört aber dann auch dir ganz alleine,
      auch ohne Freistellungsauftrag.War jedenfalls bis jetzt so.Aber alles neu macht Rot-Grün.

      Die Macht sei mit Euch
      @r2d2@

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      Avatar
      schrieb am 23.06.99 02:40:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wichtige Ergaenzung !

      Ab 1999 ist es auch moeglich erlittene Spekulationsverluste in das naechste Jahr zu uebertragen (Verlustvortrag).
      Dabei muessen natuwerlich alle spekulationspflichtigen Gewinne, die in dem gleichen Jahr erzielt worden sind, gegengerechnet worden sein.

      Interessant der offene Punkt fuer 1998. Hier ist es auf jedenfall
      sinnvoll eventuell steuerlich relevante Spekulationsverluste in das
      Jahr 1999 vorzutragen.
      (Antrag auf Verlustvortrag fuer 1999)

      Viele Gruesse
      Avatar
      schrieb am 28.06.99 12:52:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi Faustino - ich bin in der gleichen Lage wie du. Und habe keine Ahnung ob Speku oder nicht. Ich habe auch noch nie eine Ekosteuererkl gemacht, weil ich noch nie gearbeitet hatte. Deswegen, so dachte ich bin, ich nicht ekost pflichtig und 12000 im jahr kursgewinn habe ich eh nicht.
      Die Sache ist die, beim FiA kommt wohl niemand auf dich , weil du noch nie mit ihnen zu tun hattest - ein weisses Blatt bist. Somit kannst du, bis du arbeitest, wohl ungestoert TRADEN.
      Trador


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