TWINTEC (A0LSAT) EINZIGER HERSTELLER MIT FUNKT. RUßFILTER - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.12.07 14:20:39 von
neuester Beitrag 10.12.07 14:26:56 von
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Ich habe am Wochenende in der FAZ gelesen,
das Twintec der einzige Hersteller ist bei
dem der Rußpartikelfilter funktioniert.
Da müsste doch die Aktie noch nachhaltiger
von profitieren können. Wenn man sich so
umhört hat noch kaum jemand einen im Auto
obwohl es ja soviele treffen könnte bei dem
nächsten Smogalarm und wahrscheinlich ist dann
der Run (ähnlich wie bei Winterreifen) auf die
Filter (und somit auf die Aktie) da.
das Twintec der einzige Hersteller ist bei
dem der Rußpartikelfilter funktioniert.
Da müsste doch die Aktie noch nachhaltiger
von profitieren können. Wenn man sich so
umhört hat noch kaum jemand einen im Auto
obwohl es ja soviele treffen könnte bei dem
nächsten Smogalarm und wahrscheinlich ist dann
der Run (ähnlich wie bei Winterreifen) auf die
Filter (und somit auf die Aktie) da.
Hat hier schon jemand Erfahrung mit
dem Einbau, ich wohne in Berlin und
mein Diesel muss wahrscheinlich auch
dran glauben, damit ich noch reinkomme,
obwohl der gerade ein Jahr alt ist
dem Einbau, ich wohne in Berlin und
mein Diesel muss wahrscheinlich auch
dran glauben, damit ich noch reinkomme,
obwohl der gerade ein Jahr alt ist
Von Christoph M. Schwarzer
Mehr als 40.000 Gutgläubige haben ihren Diesel mit einem wirkungslosen Partikelfilter der Firmen GAT, Bosal oder Tenneco nachgerüstet: Gegen die Steuer und für die Umwelt. stern.de erklärt, wer gekniffen ist und wer Anspruch auf Schadensersatz hat.
Steuern sparen, die Feinstaubplakette bekommen, nebenbei noch die Umwelt schonen und den Fahrzeugwert steigern: Es klang so schön in den Ohren der Dieselfahrer. Und zu Tausenden rüsteten sie Partikelfilter nach. Über 40.000 griffen zu den preisgünstigen Produkten von GAT, Bosal und Tenneco/Walker. Aber die Rußfilter haben ihren Namen nicht verdient. Das Kraftfahrtbundesamt entzog vielen die Betriebserlaubnis. Jetzt geht der Ärger richtig los, weil sich die Betroffenen durch ein Dickicht aus Sachmängelhaftung und Schadensersatz kämpfen müssen. Viele werden auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Verkäufer in der Haftung
"Erster Ansprechpartner für Dieselfahrer mit einem solchen Filter ist der Verkäufer", erklärt ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner gegenüber stern.de . In manchen Fällen kann das der Hersteller selbst oder ein Internethändler sein. Bei den meisten ist es wahrscheinlich eine Werkstatt. Prinzipiell gelte hier die Sachmängelhaftung, so Schattenkirchner. Das bedeutet, dass der Käufer eines wirkungslosen Partikelfilters zuerst eine Nachbesserung verlangen kann. Da die im Regelfall nicht möglich ist, bleibt nur der Rücktritt bzw. der Zurückbau des Autos in den Ursprungszustand, also zum Beispiel Dieselmotor plus Oxidations-Katalysator.
Damit hätte ein Fahrer aber nur das Auto, das er schon immer hatte. Will er einen sauberen Diesel, bleibt nur der Griff zu wirksamen Systemen, wie sie von HJS und TwinTec angeboten werden. Wer trägt die Mehrkosten? Das ist die Gretchenfrage, und die Antwort ist bitter: Einen Schadensersatzanspruch gibt es nicht. Den gäbe es nur, wenn dem Hersteller zum Beispiel ein Betrug nachgewiesen werden kann. Für den gibt es zwar im Fall von GAT so viele Hinweise, dass die Staatsanwaltschaft Essen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt, und auch der ARD Ratgeber Auto & Verkehr berichtet von klaren Hinweisen auf Manipulation und Täuschung. Eine Verurteilung würde aber sehr wahrscheinlich nicht den Erfolg von Schadensersatzklagen, sondern die Pleite von GAT zur Folge haben. Gekniffen wären wieder die Endkunden und die Werkstätten, die sich ihr Geld zurückholen wollen.
Betroffene Dieselfahrer stellen sich nun besorgt die Frage, ob sie die steuerliche Einmalförderung von 330 Euro sowie die Steuerentlastung von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter zurückzahlen müssen. Eine endgültige Klarheit gibt es in dieser Sache noch nicht. Autofahrerverbände wie der ADAC und auch die Ministerien plädieren für eine verbraucherfreundliche und unbürokratische Lösung, auch weil der Aufwand für eine Rückforderung zu groß wäre. Dazu noch mal ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner: "Wir sind der Ansicht, dass nicht der bestraft werden kann, der es gut gemeint hat."
Wer jetzt umrüsten will, muss vorsichtig sein. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat Stichtage für das Erlöschen der Betriebserlaubnis wirkungsloser Filter festgelegt, die auf der Homepage des KBA eingesehen werden können. Sollten jetzt noch wirkungslose Filter im Umlauf sein, könnte sich ein potenzieller Käufer kaum noch auf seinen guten Glauben zurückziehen.
Mehr als 40.000 Gutgläubige haben ihren Diesel mit einem wirkungslosen Partikelfilter der Firmen GAT, Bosal oder Tenneco nachgerüstet: Gegen die Steuer und für die Umwelt. stern.de erklärt, wer gekniffen ist und wer Anspruch auf Schadensersatz hat.
Steuern sparen, die Feinstaubplakette bekommen, nebenbei noch die Umwelt schonen und den Fahrzeugwert steigern: Es klang so schön in den Ohren der Dieselfahrer. Und zu Tausenden rüsteten sie Partikelfilter nach. Über 40.000 griffen zu den preisgünstigen Produkten von GAT, Bosal und Tenneco/Walker. Aber die Rußfilter haben ihren Namen nicht verdient. Das Kraftfahrtbundesamt entzog vielen die Betriebserlaubnis. Jetzt geht der Ärger richtig los, weil sich die Betroffenen durch ein Dickicht aus Sachmängelhaftung und Schadensersatz kämpfen müssen. Viele werden auf ihren Kosten sitzen bleiben.
Verkäufer in der Haftung
"Erster Ansprechpartner für Dieselfahrer mit einem solchen Filter ist der Verkäufer", erklärt ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner gegenüber stern.de . In manchen Fällen kann das der Hersteller selbst oder ein Internethändler sein. Bei den meisten ist es wahrscheinlich eine Werkstatt. Prinzipiell gelte hier die Sachmängelhaftung, so Schattenkirchner. Das bedeutet, dass der Käufer eines wirkungslosen Partikelfilters zuerst eine Nachbesserung verlangen kann. Da die im Regelfall nicht möglich ist, bleibt nur der Rücktritt bzw. der Zurückbau des Autos in den Ursprungszustand, also zum Beispiel Dieselmotor plus Oxidations-Katalysator.
Damit hätte ein Fahrer aber nur das Auto, das er schon immer hatte. Will er einen sauberen Diesel, bleibt nur der Griff zu wirksamen Systemen, wie sie von HJS und TwinTec angeboten werden. Wer trägt die Mehrkosten? Das ist die Gretchenfrage, und die Antwort ist bitter: Einen Schadensersatzanspruch gibt es nicht. Den gäbe es nur, wenn dem Hersteller zum Beispiel ein Betrug nachgewiesen werden kann. Für den gibt es zwar im Fall von GAT so viele Hinweise, dass die Staatsanwaltschaft Essen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt, und auch der ARD Ratgeber Auto & Verkehr berichtet von klaren Hinweisen auf Manipulation und Täuschung. Eine Verurteilung würde aber sehr wahrscheinlich nicht den Erfolg von Schadensersatzklagen, sondern die Pleite von GAT zur Folge haben. Gekniffen wären wieder die Endkunden und die Werkstätten, die sich ihr Geld zurückholen wollen.
Betroffene Dieselfahrer stellen sich nun besorgt die Frage, ob sie die steuerliche Einmalförderung von 330 Euro sowie die Steuerentlastung von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter zurückzahlen müssen. Eine endgültige Klarheit gibt es in dieser Sache noch nicht. Autofahrerverbände wie der ADAC und auch die Ministerien plädieren für eine verbraucherfreundliche und unbürokratische Lösung, auch weil der Aufwand für eine Rückforderung zu groß wäre. Dazu noch mal ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner: "Wir sind der Ansicht, dass nicht der bestraft werden kann, der es gut gemeint hat."
Wer jetzt umrüsten will, muss vorsichtig sein. Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat Stichtage für das Erlöschen der Betriebserlaubnis wirkungsloser Filter festgelegt, die auf der Homepage des KBA eingesehen werden können. Sollten jetzt noch wirkungslose Filter im Umlauf sein, könnte sich ein potenzieller Käufer kaum noch auf seinen guten Glauben zurückziehen.
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