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    Fristlose Vermieterkündigung bei Zahlungsverzug - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.01.08 20:21:34 von
    neuester Beitrag 05.02.08 22:36:47 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.137.620
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      schrieb am 22.01.08 20:21:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      vielleicht kann mir einer helfen. Habe bei mir im Haus einen Mieter, der die letzten beiden Monate keine Miete bezahlt hat.
      Wie muss ich da vorgehen? Hat eine da Erfahrung? Habe gelesen, dass ab zwei Mieten fristlos gekündigt werden kann. Ist es so richtig oder kommen da Gerichtsverfahren etc. auf mich zu?

      Vielleicht wäre jemand so nett und würde mir kurz schreiben wie ich da vorgehen muss. Reden mit dem Mieter bringt nichts, da öfters schon gemacht. Mittlerweile wird mir die Tür nicht geöffnet.
      Avatar
      schrieb am 22.01.08 20:28:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.135.160 von c24 am 22.01.08 20:21:34hat ich letztens auch; Anwalt einschalten der setzt letzte
      Zahlungsfrist. Wird der Termin nicht eingehalten kommt die
      Sache dann ins Rollen.(Fristlose Kündigung;Zwangsräumung)
      Avatar
      schrieb am 22.01.08 20:32:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke. Zum Anwalt will ich nächste Woche hingehen, kann leider nicht früher, da ich arbeiten muss. Deswegen wollte ich hier schonmal vorab paar Infos bekommen. Wielange zieht sich die Sache bei Nichtzahlung hin?
      Avatar
      schrieb am 22.01.08 21:03:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.135.298 von c24 am 22.01.08 20:32:53
      Wenn der Mieter nicht mehr Zahlungsfähig ist, bleiben die Kosten für eine Räumungsklage/Durchführung die bis zu 5000 € kostet, am Vermieter hängen.

      Räumungsklage nach 6 Monaten möglich. Wenn Mieter nicht freiwillig auszieht.

      ohne Gewähr;)
      Avatar
      schrieb am 22.01.08 21:07:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.135.732 von nope1974 am 22.01.08 21:03:466 Monate ist heftig. Soweit ich weiss arbeitet der Mieter noch, sodass man Lohnpfändung etc. in Betracht ziehen könnte.

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      schrieb am 22.01.08 22:10:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.135.160 von c24 am 22.01.08 20:21:34mein rat: ohne anwalt kommst du nicht weiter....also geh zu einem...aber ich kann schon jetzt sagen...wenn du kein glück hast dann wird es langwierig und teuer....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 23.01.08 08:37:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ne andere Taktik könnte auch ein direktes Gespräch sein. Auch wenn der Mieter arbeitet, heisst das ja nicht, dass Du auch pfänden kannst (Pfändbares Einkommen vorhanden? Kinder?)

      Daneben sollte auch klar sein, dass jemand i. d. R. die Miete als letztes nicht mehr bezahlt, könnte also sein, dass da noch andere Forderungen warten (Energie, Telefon, Versandhäuser, Kedite). Da vielleicht andere mit der gerichtlichen Geltendmachung schneller waren, stehst Du dann erstmal hinten an.

      Wenn Du also die Gelegenheit hast, versuch ein ruhiges Gespräch mit dem Mieter, sobald wie möglich (und natürlich so sachlich wie möglich). Da Du eh erst nächste Woche zum Anwalt kannst, ist das vielleicht ne Option, die schneller wirkt. Aber hängt halt auch von den Umständen und dem Verhältnis zum Mieter ab.
      Avatar
      schrieb am 25.01.08 11:08:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      1. Die fristlose Kündigung kann der Mieter "zunichte" machen durch schlichte Zahlung der Mietrückstände. Darum muß hilfsweise (gleichzeitig) fristgerecht gekündigt werden, wenn man den Mieter tatsächlich loswerden will.

      2. Ab Anwalteinschaltung gehst Du massiv in Vorkasse. Einige tausend bis im schlimmsten Fall zigtausen darfst Du vorschießen, sonst wird weder der Anwalt noch das Gericht tätig. Das ganze Verfahren kann sich gut 1-2 Jahre hinziehen.

      3. Hat der Mieter nun kein Geld oder legt einen "Meineid" ab, bleibst Du alleine auf den Kosten sitzen.

      Darum alle, auch in der rechtlichen Grauzone befindlichen, Möglichkeiten im Vorfeld ausschöpfen, bevor viel Geld in die Hand genommen wird. Insgesamt ist so etwas aus der Ferne immer schwer zu beurteilen, da viele Sachen bedacht werden müssen.
      Und wenn schon einen Anwalt, dann bitte über Haus&Grund o.ä. nach erfahrenen Mietrechtsanwälten erkundigen.
      Avatar
      schrieb am 05.02.08 10:08:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kündigungsschreiben überreichen, mitteilen, dass nächste Woche Schloss ausgewechselt wird und seine Sachen entsorgt werden.

      Wir sind ja zum Glück nicht in Kuba
      http://www.orf.at/080204-21362/index.html
      Avatar
      schrieb am 05.02.08 22:36:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich würde mit einer Anzeige wegen Betrug drohen. Wer einen Vertrag in betrügerischer Absicht - Du hast die Wohnung ja zur Verfügung gestellt und er hat sie genutzt - zu Lasten seines Partners nicht einhält ist ein Betrüger. Betrüger ist auch, wer Verträge unterschreibt, von denen er weiß, dass er sie mangels Geld nicht einhalten kann.

      mfg
      thefarmer


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