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    Frage an die Experten. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.02.08 22:29:04 von
    neuester Beitrag 08.02.08 10:26:52 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.138.260
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      Avatar
      schrieb am 07.02.08 22:29:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie werden Abfindungen besteuert?
      Gibt es noch Freibeträge?
      Gibt es irgend eine Möglichkeit die Abfindung zu investieren
      um Steuer zu sparen?
      Ein Kumpel sagte mir das bei einer Abfindung nicht egal ist ob der Arbeitgeber kündigt, oder ob man selbst kündigt.Soll sich angeblich auch steuerlich auswirken.
      Wäre froh wenn mir jemand helfen könnte.
      #
      Vielen Dank schon mal in voraus!
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 22:56:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.302.900 von AHEO am 07.02.08 22:29:04Ein Kumpel sagte mir das bei einer Abfindung nicht egal ist ob der Arbeitgeber kündigt, oder ob man selbst kündigt

      ...da hat dein kumpel recht - wenn du selbst kündigst bekommst du in der regel keine abfindung...
      Avatar
      schrieb am 07.02.08 23:56:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.303.335 von Borger52 am 07.02.08 22:56:15Stimmt nicht ganz.Bei uns gibt es unterschiedliche Abfindungen. Bestimmte Mitarbeiter die man los haben will denen wird schon von der Firma gekündigt.Bekommen auch ein besseres Angebot.Anderes Modell, zum Beispiel man kündigt selbst bekommt eine Abfindung und einige Monate dazu noch sein Gehalt weiter bezahlt.Ist meist aber weniger als Fall 1.
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 01:48:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      abfindungen werden in der regel via auflösungsvertrag geregelt und nicht mit einer kündigung.

      und auch die steuerl. modalitäten (freibeträge/kk beiträge ++)
      dieser abfindungen sind via gesetz.. klar geregelt.

      probleme gibt es bez. bezug arbeitslosengeld = 3 monate gesperrt !
      Avatar
      schrieb am 08.02.08 10:26:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.304.325 von monika1955 am 08.02.08 01:48:55probleme gibt es bez. bezug arbeitslosengeld = 3 monate gesperrt !

      Stimmt nicht ganz.
      Kommt auf die Höhe der Abfindung an.
      Mindestsperre sind 3 Monate!
      Bei einer hohen Abfindung in Bezug auf das durchschnittliche letzte Monatsgehalt kann die Sperre auch 1 Jahr oder mehr betragen!!!
      Heisst, die Abfindung muss erst "aufgebraucht" werden, erst dann gibts Geld vom Amt.

      Und Freibeträge gibt es meines Wissens nach auch keine mehr.


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