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    Frage zu: Zinserträge und Zinsaufwendungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.03.08 12:36:11 von
    neuester Beitrag 24.03.08 09:40:13 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 03.03.08 12:36:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn ich Zinsen für ein Baudarlehen (selbstgenutztes Wohnungseigentum) zahle und gleichzeitig Zinserträge aus einer Geldanlage erhalte, müßte das doch eigentlich bei der Steuererklärung gegeneinander verrechenbar sein?

      OK, ist eine Anfängerfrage. Vielleicht kann jemand aus der Hüfte die Antwrot geben bevor ich die große Recherche anfangen muss...Danke
      Avatar
      schrieb am 03.03.08 13:00:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein ,

      leider nicht ....

      da du die immobilie selbst nutzt kannst du die zinsen bzw den abtrag steuerlich nicht gelten machen .
      Avatar
      schrieb am 03.03.08 13:22:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ergänzend vielleicht noch:

      Auch bei einem vermietetem Objekt funzt Deine Vorstellung nicht.
      Die Zinsen werden da in der Anlage V sinngemäß als "Betriebsausgaben" mit dem Mietertrag verrechnet. Deine Zinseinnahmen sind davon völlig unabhängig zu behandeln.
      Avatar
      schrieb am 03.03.08 13:59:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.533.580 von AlterMann am 03.03.08 13:22:46Meine Wunschantwort war leider nicht dabei :cry:
      und gerecht finde ich das schon mal gar nicht....
      Trotzdem vielen Dank!!!!
      Avatar
      schrieb am 06.03.08 08:17:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.533.922 von MissLissy am 03.03.08 13:59:25leider ist die Gesetzgebung so und man kann hier nichts verrechnen.
      Daran wird sich auch ab 2009 nicht ändern.

      Gruß
      Bergbaron

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      Avatar
      schrieb am 24.03.08 01:15:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      aber nochmal zum thema gerechtigkeit: wenn man das geld doch hat, hätte man auch die möglichkeit, es zurück zu zahlen. Man würde dann weder zinsen bekommen, noch zinsen zahlen. Und auch keine Steuern zahlen. Alle anderen Modelle sind zu schwer kontrolllierbar.
      Avatar
      schrieb am 24.03.08 09:33:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.710.955 von WebManager am 24.03.08 01:15:08Unser Steuerrecht hat nichts - absolut gar nichts - mit Gerechtigkeit zu tun. Es ist schlicht eine Bestrafung der Fleißigen. Jeder kann sich selber ausrechnen wie der Lohn von schwer erarbeiteten Überstunden von staatswegen wegbesteuert wird. Das soll gerecht sein? Das ist Vernichtung des Leistungswillen und oberflächliche Befriedigung der Neidkultur in Deutschland - nichts anderes.

      In so weit ist die Ausgangsfrage als Versuch der Notwehr zu begrüßen. Unser entartetes Steuerrecht birgt aber eine Vielzahl von kreativen Gestaltungsmöglichkeiten. Es bleibt allerdings nichts anderes übrig, als sich selber in die Materie einzuarbeiten, um sie für sich individuell zu nutzen. An die große Glocke gehängt, werden Gegenreaktionen der Steuebüttel provoziert.

      Also, MissLissy, gebe Dich nicht mit den abschlägigen Antworten hier zufrieden, sondern such deine Lücke im Steuerdschungel!
      Avatar
      schrieb am 24.03.08 09:40:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.533.187 von MissLissy am 03.03.08 12:36:11...wenn es noch ein gaaanz lang laufendes Darlehen ist, dann könntest Du auf dein Depot einen Wertpapierkredit aufnehmen und damit das Hausdarlehen zurückzahlen. Die Kosten des Wertpapierkredits kannst Du dann von den Erträgen des Depots absetzten.

      Ich sag' dir aber gleich, das hat hohe Transaktionskosten wie Vorfälligkeitsentschädigung usw., so daß es sich wirklich nur lohnt, wenn das Darlehen noch lange läuft. Außerdem sind die Zinssätze für Lombardkredite häufig höher als für Hypotheken. Da musst Du also genau nachrechnen!


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