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    Interessante Infos zur Abgeltungssteuer! So könnten es die Broker zukünftig handheben.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.08 14:23:46 von
    neuester Beitrag 29.09.08 10:36:06 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.142.564
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      schrieb am 02.07.08 14:23:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zumindest Sino.

      Diese Mail habe ich eben bekommen.


      Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,


      mit der Einführung der Abgeltungssteuer ab 01.01.2009 ergeben sich auch für

      Sie als Heavy Trader wichtige Änderungen. Wir werden Ihnen dazu in der

      nächsten Zeit ausführliche Informationen unseres Steuerberaters Dr. Walter

      Kieffer zukommen lassen. Herr Dr. Kieffer wird auch auf unserer

      Veranstaltungsreihe 'sino Akademie' referieren und ausführlich für Fragen

      rund um die Abgeltungssteuer zur Verfügung stehen.



      Die nächsten Termine der sino Akademie werden wir Ihnen ebenfalls

      rechtzeitig mitteilen.

      Bereits heute möchten wir Ihnen eine wichtige Information zum Steuerabzug

      bei Veräußerungsgewinnen geben, die ab dem 01.01.2009 der Abgeltungssteuer

      unterliegen (z.B. Gewinne auf Aktienverkäufe, die nach dem 01.01.2009

      angeschafft wurden ) .



      HSBC Trinkaus wird in der Lage sein, Ihnen eine 'Steuergutschrift' für

      Veräußerungsverluste bis zur Höhe der bereits im gleichen Kalenderjahr bei

      HSBC Trinkaus gezahlten Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne,

      gutzuschreiben. Diese Gutschrift wird bereits am Tag nach dem Geschäft,

      durch das ein Veräußerungsverlust entstanden ist, erfolgen.



      Wenn Sie z.B. am 5. Januar einen Veräußerungsgewinn von EUR 10.000 erzielen,

      werden unmittelbar durch die depotführende Bank, einheitlich in Deutschland,

      am darauf folgenden Tag EUR 2.500 Abgeltungssteuer (eventuelle Kirchensteuer

      unberücksichtigt) einbehalten. Erzielen Sie danach, z.B. am 12. Januar einen

      Veräußerungsverlust in Höhe von EUR 10.000 wird Ihnen HSBC Trinkaus,

      ebenfalls am auf das Geschäft folgenden Bankarbeitstag, EUR 2.500

      (eventuelle Kirchensteuer unberücksichtigt) gutschreiben. Durch diese

      Gutschriften für Veräußerungsverluste bis zur Höhe der vorher bei HSBC

      Trinkaus auf Veräußerungsgewinne gezahlten Abgeltungssteuer wird für Sie der

      Liquiditätsabfluss durch die Abgeltungssteuer minimiert.



      Die Steuergutschrift wird allerdings nur für Wertpapiere erteilt, die nach

      dem 01.01.2009 angeschafft wurden. Für Spekulationsverluste auf Wertpapiere,

      die im Jahr 2008 angeschafft und innerhalb eines Jahres im Jahr 2009

      veräußert werden, gilt Folgendes:



      Erst werden die Veräußerungsgewinne und Verluste, die im Jahr 2009 der

      Abgeltungssteuer unterliegen, untereinander verrechnet; ein verbleibender

      positiver Saldo kann dann mit Spekulationsverlusten verrechnet werden. Die

      Verrechnung muss jedoch durch Abgabe einer Steuererklärung erfolgen.



      Für Shortverkäufe, die intraday wieder geschlossen werden, wird die

      Abgeltungssteuer auf den Gewinn aus dieser Transaktion berechnet und nicht,

      wie es vereinzelt zu lesen war, auf den Veräußerungserlös aus dem

      Shortgeschäft.



      Viele weitere Detailfragen können im Moment, auch wegen der in manchen

      Punkten noch nicht abschliessend erstellten Umsetzungsrichtlinien, noch

      nicht endgültig beantwortet werden. Wir werden allerdings, in Kooperation

      mit HSBC Trinkaus, alles daran setzen, Sie zeitnah und umfassend zu informieren.



      Mit einem herzlichen Gruß aus Düsseldorf !



      Ingo Hillen







      Ingo Hillen

      sino AG | Vorstand



      --

      t +49 (0)211 3611-2040 sino AG | High End Brokerage

      f +49 (0)211 3611-1136 Ernst-Schneider-Platz 1

      eMail ihillen@sino.de 40212 Düsseldorf



      ____________________________________________________________

      Vorstand: Ingo Hillen | Matthias Hocke

      Aufsichtsratvorsitzender: Dr. Robert Manger Handelsregister Düsseldorf:

      HRB 39572
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 14:43:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.421.136 von bjoernb am 02.07.08 14:23:46Was ist mit dem Soli?
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 14:46:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gute Frage...
      Ich hoffe der wird auch mit berücksichtigt.
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 15:07:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie soll man das jetzt verstehen, geht sino Sonderwege?
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 17:08:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.421.507 von enuxx am 02.07.08 15:07:09Ist doch egal, denn Heavytrader gehen sowieso irgendwann pleite!!!

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      Avatar
      schrieb am 02.07.08 19:29:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.422.952 von Datteljongleur am 02.07.08 17:08:15Du meinst wohl eher die breite Pöbelmasse von Drittklassbrokern, die geht am laufendem Band pleite. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.07.08 20:56:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      wäre ein depot im ausland nicht einfacher ?
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 08:49:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.421.507 von enuxx am 02.07.08 15:07:09Sino geht keine Sonderwege, müssen meines Wissens alle inländischen Institute machen.

      1.Freistellungsauftrag berücksichtigen
      2.Rückzahlung bezahlter Steuern bis auf 0,00 nicht ins Minus gehend.

      Das heisst bei Verkauf von höherem Verlust muss der Restverlust wieder bei der Steuer mit angegeben werden um eventuell mit Gewinnen aus früheren Jahren oder zukünftigen zu verrechnen.
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 11:05:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.425.021 von berrak am 02.07.08 20:56:35"wäre ein depot im ausland nicht einfacher ?"

      Ja, auf alle Fälle, dann bleibt alles beim alten, dann verrechnest du die Gewinne/Verluste am Ende des Jahres. Ist auf alle Fälle vorzuziehen.

      1erhart,

      ok, thx für die Info. Hörte sich so an, als ginge sino einen Sonderweg.
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 11:45:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      ... und ich denke, so werden es einige onlinebankenbroker auch machen müssen, die filiale im ausland.

      ob das so einfach geht ?
      Avatar
      schrieb am 03.07.08 13:05:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.428.735 von berrak am 03.07.08 11:45:21Wir werden sehen, die Schweiz würde ja schon reichen und wäre nicht all zuweit. Ich hoffe es zumindest stark, dass es so kommen wird, man muss dem schleichendem Sozialismus ein Zeichen setzen.
      Avatar
      schrieb am 05.07.08 15:10:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Sino schreibt, man wolle den Liquiditätsabfluß minimieren... Dennoch bedeutet diese Form der Verrechnung nicht nur für den Anleger, sondern auch für die Broker ja enorme Nachteile, weil die Gewinne nicht reinvestiert werden können und sich die jeweiligen 25% Abzug im Laufe des Jahres summieren, da sie sowohl die Gewinne der Anleger als auch die Umsätze der Broker systematisch reduzieren.

      Ich hab übrigens gelesen, daß die Nordnetbank als schwedisches Institut die Verrechnung erst zum Jahresende vornehmen wollen. Wenn dem Beispiel andere Banken folgen, dann werden die deutschen Broker wohl ein Abwanderungsproblem bekommen.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.09.08 10:15:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.444.203 von Mhoopisblues am 05.07.08 15:10:23Ich hab übrigens gelesen, daß die Nordnetbank als schwedisches Institut die Verrechnung erst zum Jahresende vornehmen wollen

      wo hast du das gelesen ???

      gruss mike
      Avatar
      schrieb am 27.09.08 13:12:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Denke, das etliche Trader dann durchaus in Erwägung ziehen könnten zu einem ausländischen Broker zu wechseln.
      Da ausländische Broker von der Regelung nicht betroffen sind.

      beispiel IB

      Keine Abgeltungssteuern bei IB ab 2009

      Ab dem 1. Januar 2009 wird bei einer Depotführung in Deutschland auf alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne eine einheitliche Pauschalsteuer von 25 Prozent erhoben. Diese Neuregelung ist Teil der neuen Steuerreform der Deutschen Bundesregierung. Grundsätzlich fällt dann bei Gewinnen die Steuer an, bei einem Verlust kann dieser bei der naechsten Steuererklärung berücksichtigt werden.

      Alle diese Regelungen betreffen indes NUR inländische Banken, Broker und Fondsgesellschaften in Deutschland! IB zieht keine Abgeltungssteuer ab. Da IB ein ausländischer Broker ist, werden Sie mit einer Kontoführung bei IB von dieser Steuer verschont.

      Quelle: http://www.interactivebrokers.com/de/general/education/IBTr…



      mfg Heiko
      Avatar
      schrieb am 27.09.08 18:05:27
      Beitrag Nr. 15 ()
      Steuern Zahlen,... ???? :confused: :confused: :confused:

      Wer macht so was ??? :confused: :confused: :confused:


      Wer etwas mehr zu versteuern hätte, der gründet sich ne "off shore" Firma in der Karibik. So ab 5 000 Euro ist man dabei.
      Aber so Leute haben sowieso kein Hauptwohnsitz in Deutschland. ;)

      Wer etwas weniger zu versteuern hat, der macht den nächsten Urlaub in der Karibik. Dort geht man in die Bank und eröffnet sich ein Konto.

      Z.B.:

      http://www.firstcaribbeanbank.com/

      Gibts dort auf jeder Insel.



      Für die treuen christlichen Bürger soll aber weiter gelten:

      "Mt 22,15-22
      15 Da gingen die Pharisäer hin und hielten Rat, wie sie ihn in seinen Worten fangen könnten; 16 und sandten zu ihm ihre Jünger samt den Anhängern des Herodes. Die sprachen: Meister, wir wissen, dass du wahrhaftig bist und lehrst den Weg Gottes recht und fragst nach niemand; denn du achtest nicht das Ansehen der Menschen. 17 Darum sage uns, was meinst du: Ist's recht, dass man dem Kaiser Steuern zahlt, oder nicht? 18 Als nun Jesus ihre Bosheit merkte, sprach er: Ihr Heuchler, was versucht ihr mich? 19 Zeigt mir die Steuermünze! Und sie reichten ihm einen Silbergroschen. 20 Und er sprach zu ihnen: Wessen Bild und Aufschrift ist das? 21 Sie sprachen zu ihm: Des Kaisers. Da sprach er zu ihnen: So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!"
      Avatar
      schrieb am 27.09.08 22:25:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.305.072 von Heiko Beh am 27.09.08 13:12:25dann mßte es sich ja mit CMC MArkets auch so verhalten, oder verstehe ich da was falsch:confused:

      weiß jemand da näheres?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.09.08 22:28:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.307.310 von Nomanager am 27.09.08 18:05:27"Mt 22,15-22
      15 Da gingen die Pharisäer hin und hielten Rat, wie sie ihn in seinen Worten fangen könnten; 16 und sandten zu ihm ihre Jünger samt den Anhängern des Herodes. Die sprachen: Meister, wir wissen, dass du wahrhaftig bist und lehrst den Weg Gottes recht und fragst nach niemand; denn du achtest nicht das Ansehen der Menschen. 17 Darum sage uns, was meinst du: Ist's recht, dass man dem Kaiser Steuern zahlt, oder nicht? 18 Als nun Jesus ihre Bosheit merkte, sprach er: Ihr Heuchler, was versucht ihr mich? 19 Zeigt mir die Steuermünze! Und sie reichten ihm einen Silbergroschen. 20 Und er sprach zu ihnen: Wessen Bild und Aufschrift ist das? 21 Sie sprachen zu ihm: Des Kaisers. Da sprach er zu ihnen: So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!"


      ich habe nichts dagegen 25 Prozent hungernden Kindern oder todkranken Menschen zukommen zulassen, sofern es mir gegönnt sei positive Gewinne zu erzielen....
      ich lasse mir aber gewiß nicht von jedem gewinntrade 25 Prozent von Frau Merkel abziehen, und bei den Verlusttrades kann ích sehen wie ich mit Liquiditätsabfluß klarkomme...
      ...mit mir mit Sicherheit nicht:mad:
      Avatar
      schrieb am 28.09.08 18:38:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.309.247 von heavensky am 27.09.08 22:25:12CMC führt keine Abgeltungssteuer ab, da in London Firmrnsitz. Muss du selbst ende des Jahres versteuern.
      Avatar
      schrieb am 29.09.08 10:36:06
      Beitrag Nr. 19 ()
      Re: Handel und Wertpapiere/Abrechnungen
      Sehr geehrter Kunde,
      vielen Dank für Ihre Nachricht.

      Ab 01.01.2009 wird die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen durch ein so genanntes Quellenabzugsverfahren ersetzt. Die Erhebung erfolgt dabei unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz, sondern durch einen einheitlichen Steuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer. Es werden sowohl Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen sowie sonstige Kapitalerträge komplett besteuert.
      Als schwedisches Finanzdienstleistungsinstitut mit Sitz in Schweden und ohne Betriebsstätte in Deutschland ist Nordnet Bank AB nicht zum Einbehalt der deutschen Abgeltungssteuer verpflichtet. Die Nordnet Bank wird Ihre Kapitalerträge daher nicht dem Steuerabzug unterwerfen.
      Nordnet Bank AB wird jedoch in der Jahresendabrechnung, die allen Kunden kostenfrei im Depot zur Verfügung gestellt wird, die auf die Kapitalerträge zu zahlende Steuer angeben. Der Kunde ist dann selbst verpflichtet, die Kapitalerträge selbst beim Finanzamt anzuzeigen und die Steuer darauf abzuführen.


      Einzige Ausnahme bildet die Dividendenbesteuerung. Dividenden unterliegen weiterhin der Besteuerung, abhängig vom Lagerort der Wertpapiere.In Deutschland werden für die Nordnet Bank die Wertpapiere bei der HypoVereinsbank in München verwahrt. Dividendenzahlungen für dort verwahrte Wertpapiere werden von der HypoVereinsbank der Abgeltungssteuer unterworfen. Die Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag werden an das Finanzamt München für Körperschaften, Steuernummer 800/82007 abgeführt.
      Im Depot buchen wir Ihnen die Bruttodividende als Gutschrift und mit selbem Buchungstext als Belastung die abgeführte Steuer.
      Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen
      Steffen Krasemann
      Customer Service

      Nordnet Bank AB
      T1: 0180 / 200 02 11
      T2: +49 69 / 22 22 78 00
      F: +49 69 / 22 22 78 01
      www.nordnetbank.de


      Vorsitzender des Aufsichtsrats: Claes Dinkelspiel
      Vorstand: Carl-Viggo Östlund (CEO), Anders Råge (CAO), Torbj

      gruss mike

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