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    besteht die Gefahr, dass eine Zahnzusatzversicherung bei Leistungsbedarf einfach kündigt ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.08.08 15:45:54 von
    neuester Beitrag 02.09.08 11:00:44 von
    Beiträge: 17
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      Avatar
      schrieb am 31.08.08 15:45:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      bei mir steht ien größere Zahnbehandlung ins Haus. Ich habe eine Zanhzusatzversicherung vor ca. 2 Jahren abgeschlossen. Die Leistungen sind in den ersten Jahren begrenzt.

      Besteht eigentlich die Gefahr, dass die Zahnversicherung einfach den Vertrag kündigt, wenn ein Versicherungsfall eintrifft.

      MFG

      tortelini
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 15:52:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein - wenn du vor zwei jahren korrekt deinen zahnstatus angegeben hast, besteht da keine gefahr.
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 16:13:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.523 von angelam am 31.08.08 15:52:07:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 17:17:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.552 von zocklany am 31.08.08 16:13:23:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 19:35:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.666 von angelam am 31.08.08 17:17:53der Normalfall ist,Zahnarzt sagt,in 3 Jahren brauchen sie eine Brücke,kostet mindesatens 3ooo €.Man schließt eine Versicherung ab die im Monat 10 Euronen kostet und kriegt die Brücke bezahlt.
      wieviel macht die Versicherung bei 1000 solchen Fällen im Jahr plus ?

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      schrieb am 31.08.08 21:19:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.518 von tortelini am 31.08.08 15:45:54Es gibt üblicherweise ei ordentliches Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren des Vertrages!

      Dies gilt nicht für Verträge die m Jahr 2008 auf der Grundlage der MBKK 2008 abgeschlossen wurden, wenn diese nach Art der Lebensversicherung kalkuliert wurden. Ab 2009 muss man wieder in Teil II bzw. Teil III der MBKK nachlesen!

      Außerdem steht eine Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bzw. eine Prüfung nach § 2.1. MBKK ins Haus!

      Thorulf Müller

      P.S.: Aus dem Schadenfall an sich kann eine PKV nicht kündigen, das gilt nur für bestimmte Sachversicherungen.
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 21:20:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.523 von angelam am 31.08.08 15:52:07Das ist falsch, wenn auch nicht ganz! Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man auf Dieter hören!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 21:22:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.947 von zocklany am 31.08.08 19:35:52Das wäre ja auch nicht richtig. Deshalb gibt es Kahreshöchstsätze, Prüfungen, etc.

      Lügen haben kurze Beine und Betrug kann 10 Jahre zur Anfechtung führen!

      Menschen die schlauer sind, gibt es, aber nur wenige! Die meisten werden erwischt und die anderen sind eingepreist!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 12:04:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Aus dem Schadenfall an sich kann eine PKV nicht kündigen, das gilt nur für bestimmte Sachversicherungen.

      und war dies nicht genau die frage??
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 13:31:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.932.456 von angelam am 01.09.08 12:04:58Das war die Frage und die wurde beantwortet. Es gibt jedoch in Abhängigkeit von Gesellschaft und Tarif ein weiteres - und zwar ordentliches - Kündigungsrecht und die Frage der vvA!

      Das ist die vollständige Frage im Sinne, wie sie mutmaßlich gemeint war!

      Und was willst Du jetzt? Mich anpissen?

      Diese Antwort: nein - wenn du vor zwei jahren korrekt deinen zahnstatus angegeben hast, besteht da keine gefahr war Falsch! Falöscher! Am Falschesten! Ungenügend! SECHS! Setzen! und Bitte gemäß Dieter: Fresse halten!

      Man! Mein Gott! Wann lernen Laien endlich die Schnauze zu halten, wenn es um wirklich ernsthafte Fragen und Probleme geht?

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 13:38:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      es wäre ja schon ein gewinn, wenn sich einiger user artikulieren könnten ohne zu beleidigen. ich hab von dir eigentlich ein anderes bild gewonnen gerade in veranstaltungen in denen du dich zu unterschiedlichen themen geäußert hast. ich bin kein laie aber gern bereit, mich interessanten diskussionen zu stellen. ganz sicher aber nicht mehr mit dir!
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 14:58:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.255 von angelam am 01.09.08 13:38:29Das kommt davon wenn man sich anonymisiert! Anonyme Teilnehmer an Internetdiskussionen mag ich nicht, was allgemein bekannt ist!

      Der Grund ist auch bekannt: Die Anfeindungen, denen ich ausgesetzt bin! Und die Annahme das Internetforen rechtsfreie Räume sind!

      Und sorry: Deine Antwort war Falsch bzw. nicht vollständig! Wenn Du die Kritik daran als Beleidigung ansiehst, dann passt Dir der Schuh, den Du Dir selbst angezogen hast; und Du scheinst nicht kritikfähig!

      Thorulf Müller

      P.S.: Der zu dem steht, was er sagt!
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 15:24:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.901 von CreInPhan am 01.09.08 14:58:56Anfeindungen kann man provozieren - beispielsweise mit maßloser Selbstüberschätzung, Beleidigungen und einer zum Himmel stinkenden Arroganz!
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 15:42:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.901 von CreInPhan am 01.09.08 14:58:56ich bin eine frau und begehe sicher keinen fehler mich zu anonymisieren im netz. ich habe meine anonymität noch nie genutzt um jemanden zu beleidigen.

      kritikfähig ist etwas anderes als jemanden dazu zu dienen, sein ego zu putzen. unvollständig okay, gut auch dein hinweis warum, aber alles andere unnötig. es ist ne diskussion, die um ein ergebnis ringt oder sollte.

      wie gesagt, ich hab es in der realität ja schon erlebt, dass du es kannst.
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 02:27:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.934.299 von angelam am 01.09.08 15:42:05Ich kann es! Klar!

      Aber nicht hier! hier meinen laien Scheißhausparolen bverbreiten zu dürfen!

      Ach ja - vielleicht sollte man seinen Forennamen so gestalten das man wenigstens erkennt, dass Du eine Frau bist!

      Ansonsten, ja es geht um das Ergebnis, und das war mit Deinem Posting nicht korrekt!

      Thorulf Müller

      P.S.: Gib es zu, und wir haben Frieden!
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 08:28:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      *lol*

      peace - ich hatte fast recht und dir ne gute vorlage geboten, du hast ergänzt und ein wenig mehr recht und und kurzzeitig deine gute erziehung vergessen - gib es zu!
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 11:00:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.941.417 von angelam am 02.09.08 08:28:18Ich vergesse meine gute Erziehung nie Ich hate nur keine? Nein, ich unterdrücke sie ständig, damit es keiner merkt! Ja, da habe ich kein Problem damit das zuzugeben!

      Ja Du hattest Rechtin Bezug auf die Anfechtung bzw. den Rücktritt! Wenn er die Fragen richtig beantwortet hatte, dann besteht kein Risiko ab dem 01.01.2009 bzw. wenn der Versicherer bereits das neue VVG für den Bestand anwendet! Sonst gibt es da ein Restrisiko!

      Thorulf Müller


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