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    Steuerrelevanter Verlust bei Ausbuchung von Aktien wegen Wertlosigkeit? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.04.09 12:40:31 von
    neuester Beitrag 17.04.09 08:27:33 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.149.695
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      schrieb am 15.04.09 12:40:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer weiss etwas zu dem Thema zu sagen oder kennt Urteile?

      Im März 2007 wurden US-Aktien erworben. Dir Firma ging kurz darauf Pleite und wurde im Wege des "Chapter-11-Verfahrens" abgewickelt. Die Bank buchte diesen Wert wegen Wertlosigkeit im Juni 2007 aus. Es entstand ein Totalverlust innerhalb der Spekulationsfrist. Dieser wurde in der Steuererklärung geltend gemacht. Das Finanzamt will dies nicht anerkennen und begründet es damit ," ... da insbesondere kein privates Veräußerungsgeschäft vorläge".

      Wer kennt ähnliche Fälle?
      Gibt es dienliche Gerichtsentscheide?
      Wer hat Anregungen?

      Katerlysator
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 12:51:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.971.143 von Katerlysator am 15.04.09 12:40:31Ja das ist so,

      gilt übrigens auch für Optionsscheine die wertlos auslaufen.

      Wenn man die am Tag vorher noch zu 0,001 Euro verkauft und eine Abbrechnung vorweist ist alles oaky, hat man nur die Ausbuchungsanzeige wegen Wertlosigkeit wird der Verlust nicht anerkannt.

      Gruß
      Pit
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 13:13:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 16:24:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.971.143 von Katerlysator am 15.04.09 12:40:31Doch, wird in der Regel anerkannt. Eventuell muss man nachhaken, mußte ich auch schon einmal machen.

      Verweis auf u.g. sollte helfen.

      Gruß
      CM


      EStG: Zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten aus verfallenen Optionsscheinen
      FG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19. 5. 2005, 4 K 1678/02, rkr.

      1. Ungeachtet etwaiger verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Besteuerung von Spekulationseinkünften im Veranlagungszeitraum 1999 können Verluste aus verfallenen Optionsscheinen, die vor dem 1. 1. 1999 angeschafft wurden, nicht nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG 1999 geltend gemacht werden.

      2. Ein verfassungsrechtlich bedenkliches Vollzugsdefizit ist für die Besteuerung von Spekulationseinkünften im Jahr 1999 nicht festzustellen.

      Im Gegensatz zu dem für Wertpapiere maßgebenden § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG sei nicht die "Veräußerung" der maßgebende Faktor für die Vollendung des steuerlich relevanten Vorgangs, sondern die "Beendigung des Rechts". Das FG Rheinland-Pfalz neigt deshalb dazu, von der Abzugsfähigkeit von Verlusten aus verfallenen Optionsscheinen auszugehen (a. A. BMF-Schreiben v. 27. 11. 2001, IV C 3 – S 2256 – 265/01, BStBl I 2001, 986. Rn. 18, DStR 2002, 172). Die für Termingeschäfte maßgebende Regelung sei aber nur auf Termingeschäfte und damit auch auf Optionsscheine anwendbar, bei denen der Erwerb des Rechts nach dem 31. 12. 1998 erfolgt sei, § 52 Abs. 39 Satz 2 EStG. Da ab 1999 die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten aus Spekulationsgeschäften auf den vorausfolgenden und auf nachfolgende Veranlagungszeiträume erweitert worden sei, habe sich das wirtschaftliche Interesse der Steuerpflichtigen am Verschweigen steuerrelevanter Tatsachen derartig verringert, dass es ab 1999 kein Vollzugsdefizit mehr gebe.
      Avatar
      schrieb am 16.04.09 08:39:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.972.915 von Carola M am 15.04.09 16:24:19Nein, das von dir erwähnte Urteil bezieht sich ausschließlich auf Termingeschäfte. Bei Aktien dagegen ist eine Veräußerung zwingend erforderlich, um Verluste steuerlich geltend zu machen.

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      schrieb am 16.04.09 16:36:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Carola: Die vom FG Rheinland-Pfalz vertretene Meinung habe ich auch als richtig angesehen, aber ich meine, ich hätte vor einiger Zeit gesehen, dass der BFH anderer Meinung ist.
      Avatar
      schrieb am 16.04.09 17:12:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es handelt sich um folgendes Urteil:


      BUNDESFINANZHOF Urteil vom 9.10.2008, IX R 69/07
      Avatar
      schrieb am 16.04.09 18:02:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.972.915 von Carola M am 15.04.09 16:24:19hallo carola.

      Ich will gerne der Ansicht nach der steuerrelevanz folgen. Ich habe am 21.4. einen Termin beim FA.

      Was meinst Du mit u.g. und mit nachhaken. Das FA vertritt nachhaltig die Auffassung ohne Verkauf keine steuerrelevanz.

      Bin für weitere Infos dankbar
      Avatar
      schrieb am 17.04.09 08:27:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.982.152 von Katerlysator am 16.04.09 18:02:35Hast du meinen Beitrag nicht gelesen? Das Urteil bezieht sich auf Termingeschäfte. In deinem Fall handelt es sich aber um Aktien. Und wenn die wertlos werden, liegt niemals ein steuerlich relevantes Geschäft vor. Hättest du die Aktien VOR der Ausbuchung außerbörslich an einen Dritten verkauft, hättest du den Verlust geltend machen können. Jetzt hast du keine Chance mehr.


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