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    Wahnsinn,da müssen etliche Knockouts gestern abend verbrannt worden sein - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.05.10 06:26:26 von
    neuester Beitrag 17.01.11 13:53:11 von
    Beiträge: 12
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      schrieb am 07.05.10 06:26:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      ein Riesenverlust für Käufer solcher produkte. Ich gehe mal davon aus, dassDerivate auf deutsche Aktien ausserbörslich nicht betroffen sein können
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.05.10 07:25:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.476.775 von superdaytrader am 07.05.10 06:26:26Knock Outs werden bald völlig vom Markt verschwinden und verboten werden.
      Diesen Finanzverbrechern werden die Leviten noch gelesen :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.05.10 07:26:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.476.775 von superdaytrader am 07.05.10 06:26:26Das war der Hammer.

      Ich wollte mir seit Anfang März einen Ko auf Appel kaufen. Basis 210$.

      Die Aktie stieg seitdem von 200 auf 270$. Der KO-Schein mit dem fallenden Euro im Rücken von 1,25€ auf in der Spitze 5€.

      Der Ärger des entgangenen Gewinns war schon groß.

      Bis gestern.

      Die Aktie verlor plötzlich und nur für Sekunden bis auf 199$.

      Der KO-Schein wurde ausgeknockt. Alles Geld futsch.

      Wie das mit Scheinen auf deutsche Werte ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Was ist, wenn ein Basiswert gestern im nachbörslichen Handel bei L&S unter den KO fällt?

      HL72
      Avatar
      schrieb am 07.05.10 08:35:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.476.868 von HL72 am 07.05.10 07:26:14Nur während der Referenzzeiten können solche Produkte ausgeknockt werden. Es haben einige Anleger deswegen wohl "Glück" gehabt ;)

      Steht aber auch alles in den AGBs...ich weiss, das liest sich niemand durch :(

      Gruß Bernie
      Avatar
      schrieb am 07.05.10 21:03:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.477.267 von AndreasBernstein am 07.05.10 08:35:08Nur während der Referenzzeiten können solche Produkte ausgeknockt werden.

      Diese Aussage ist definitiv falsch!!!
      Es gibt auch "Produkte" die außerbörslich ausgeknockt werden können, gell!

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      schrieb am 08.05.10 22:29:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.484.463 von Datteljongleur am 07.05.10 21:03:54wer sich so einen scheiss kauft, ist selber Schuld :cool:

      Dann doch lieber der gute alte .... mit counter :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.05.10 14:34:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.476.865 von Siemenspush am 07.05.10 07:25:26Wenn das so kommen würde, würde ich als Anleger dagegen klagen.
      Das wäre ein sehr unverhältnismäßiger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit.

      Erschreckend, dass so gut wie keiner hier die Funktionsweise von KO's verstanden hat.

      Die Bank wettet nicht gegen den Kunden. Ein KO Ereignis ist auch nicht der Gewinn der Bank.

      Die Bank hält im Gegenwert des KO-Wertes + Basispreis reale Wertpapiere. Wird der KO erreicht stellt die Bank glatt, da diese sonst selbst das Risiko übernehmen würde.
      Dabei entsteht für die Bank kein Gewinn, der dem Verlust des Anlegers entspricht. Denn Gewinn streichen andere Aktionäre ein, die die Aktie teuer verkauft und günstiger gekauft haben.

      Gewinn macht die Bank durch:

      - Den Spread
      - Das Aufgeld
      - Den Anpassungszinssatz bei Open-End KO's

      Bei Open-End KO's ist das KO-Ereigniss eindeutig zum Nachteil der Bank, weil damit das täglich verzinste Wertpapier keine weiteren Erträge mehr generiert.
      Am meisten verdient der Emmitent also, wenn auch der Kunde gewinnt, da dieser dann i.d.R. länger investiert bleibt.

      Bei KO's mit Enddatum ist das KO-Ereignis wiederum bedingt vorteilhaft für die Bank, weil das Aufgeld ja bereits bezahlt wurde und das KO-Erreignis zu sofortiger Glattstellung führt. Der Kunde wird aber aufgrund seines Verlustes keine weiteren Investitionen tätigen. Auch hier ist das KO-Ereignis also langfristig eher Nachteilig für den Emmitenten.


      Die (Verschwörungs-)Theorie, dass Banken keine Aktien gegenhalten und den Markt entsprechend manipulieren ist an den Haaren herbeigezogen und nicht nachvollziehbar.
      (Aber vieleicht kann ja jemand diese Theorie durch Fakten beweisen?)

      Diese Theorie vernachlässigt folgende Fakten:

      - Es gibt unzählige KO's mit unterschiedlichsten KO-Schwellen
      - Es gibt KO's mit KO-Schellen, die höchst unwarscheinlich erreicht werden. (Z.B. DAX ca. 2000).
      - Die Bank würde in ein sehr hohes Risiko gehen, welches sie nicht selbst kontrollieren kann, da der Kunde über Kauf und Verkauf entscheidet. Warum sollte die Bank dann die Aktien nicht einfach im Eigenhandel traden und die Kontrolle selbst inne haben?
      - Bei Deckung mit Aktien hat die Bank immer einen Gewinn und verdient etwas egal ob der Anleger gewinnt oder verliert. Bei keiner Deckung durch Aktien verliert die Bank sobald der Anleger gewinnt. Warum sollte die Bank auf den sicheren Gewinn verzichten und statt dessen Lotto spielen?
      - Keiner unterstellt seiner Depotbank, dass diese die Aktien gar nicht kauf und statt dessen den Verlust der schlechten Anleger einfach selber einstreicht? Warum denn? Das ist doch genau das selbe wie bei KO's nur ohne Kredithebel. Die Depotbank verdient an einem jedem Trade ein wenig Geld. Egal ob der Kunde Gewinn macht oder verliert. Warum sollte diese in eigenes Risiko gehen? Warum sollte es also der Derivate-Anbieter anders machen?

      BM
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.05.10 14:45:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.484.463 von Datteljongleur am 07.05.10 21:03:54Stimmt.

      Es gibt die verschiedensten Ausgestalltungen, da KO's kein standartisiertes Produkt sind.
      KO's mit ausserbörslichen Referenzzeiten sind nur gut für den Emitenten, der damit sein Risiko senkt, dass zwischen Glattstellungskurs und Basispreis eine negative (vom Emittenten zu tragende) Differenz besteht.

      Es gibt noch ein paar weitere Haken, die ein KO haben könnte.
      z.B. wenn ein KO wertlos ausgebucht wird im Falle des Ereignisses. Dann ist der Verlust nicht steuerlich relevant. Daher gibt es bei ordentlichen Emmitenten selbst für wertlose KO's noch ein symbolischen Betrag von z.B. 0,01 oder 0,1 Cent pro Schein.

      Daher ist es unerlässlich sich die detaillierten Bedingungen des Papieres durchzulesen.
      Das braucht viel Zeit. Ich handele daher ausschließlich Papiere eines Emittenten, dessen Bedingungen ich gelesen habe und für OK befinde.

      Gruß

      BM
      Avatar
      schrieb am 21.08.10 13:02:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.514.641 von Bodenseemann am 13.05.10 14:34:48eines teile ich deiner sehr guten detailierten Aussage nicht.
      Dass die Banken(Emis) Kurse in die eine oder andere Richtung nicht steuern! Beweisen?? : Is halt immer wieder schön(oft) zu beobachten,dass die KO - Grenze die die Emis selbst rausgebracht haben um ein paar Pünktchen unterschritten wird um kurz danach in die entgegengesetzte Richtung zu starten. Hier red ich hauptsächlich vom Index DAX. Da viele Emis annähernd die selben KO - Levels haben, würd mich nicht wundern wenn es ein sogenanntes rotes Telefon gibt,wo alle gleichzeitig irgendwelche Orders abgeben um auch sicher zu gehen!!!!!! Besonders schön zu erkennen war solche wundersame Bewegungen wenn die DAX-Vola nicht so hoch stand!

      Meine Meinung!! Bild war dabei:D

      gruß
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.08.10 13:08:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.024.777 von tomfromoffenberg am 21.08.10 13:02:30wichtigen Zusatz vergessen zu meiner Meinungsausführung: Banken sind selbst Großaktionäre bei anderen Banken und andere Banken bei ihm;)

      Besonders schön zu sehen war dies z.B. bei Immobilieninvest(wertlospapieren) !!!!!!!

      gruß
      Avatar
      schrieb am 16.01.11 12:23:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Emis werden ja nicht nur KO Scheine sondern alle Optionsscheine hedgen um das Kursrisiko nicht tragen zu müssen.

      Dazu habe ich mit folgendem Beispiel mal eine Frage

      BEISPIEL
      Stammdaten Optionsschein
      WKN / ISIN: CM79T1 / DE000CM79T15
      Emittent: Commerzbank
      Basiswert: SIEMENS (WKN 723610)
      Basispreis: 100,000 EUR
      Bez.-Verh.: 0,100
      Fälligkeit: 16.02.2011
      Typ Call/Put: CALL
      Typ Ausübung: Amerikanisch

      Geld in EUR 0,029
      Brief in EUR 0,039

      Kauft jemand für 5000 Euro diesen OS, wären das beim aktuellen Kurs von 0,039 Euro 128.000 Scheine. Nach Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses müsste der EMI zur Absicherung 12.800 Siemens Aktien kaufen. Ist ja sauviel. Das kann doch nicht stimmen, oder?

      Damit würde der EMI den Aktienkurs ja auch tendienziell in die vom OS-Käufer gewollte Richtung bewegen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.01.11 13:53:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.869.936 von schonvergeben75 am 16.01.11 12:23:46für ein KO Zertifikat bzw. Turbo Zerti würde deine Berechnung stimmen. Optionsscheine sind aber Optionen, um das Kursrisiko abzusichern, muss man hier nur das Delta hedgen, bei einer At The Money Option 12monate Laufzeit ist das Delta ca. 0.5. oder 50%, in dem Fall müsste der Emittent also nur die Hälfte der Aktien kaufen.

      Dazu verringert sich das Delta wenn die Laufzeit kürzer ist, also in deinem Beispiel nur noch 1Monat Laufzeit, ist das Delta deutlich kleiner, vielleicht 0.1 bzw. 10%, der Emittent muss also nur 10% von 12800 Aktien kaufen, um das Kursrisiko abzusichern.

      Um das Thema mal grob zu erklären...


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