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    Winterdienst - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.10 20:57:41 von
    neuester Beitrag 29.12.10 21:59:11 von
    Beiträge: 26
    ID: 1.162.137
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      schrieb am 20.12.10 20:57:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      in einem Mehrfamilienhaus sind alle Mietparteien laut Mietvertrag für den Winterdienst zuständig.

      Das den meisten Mietern das nicht interessiert ist schon fast “normal“.

      Soweit, so schlecht!

      Aber, ein Mieter dem schon fristlos gekündigt wurde, hat die Winterdienstutensilien, Schneeschieber, Besen und Streugut aus dem Gemeinschaftskeller genommen und in seinen Keller eingeschlossen.

      Trotz Aufforderung diese Sachen herauszugeben, kommt er dieser Forderung nicht nach.

      Die anderen Mietparteien können ihren Winterdienstverpflichtungen also gar nicht nachkommen.

      Ich denke, dass es nicht mal böser Wille , sondern einfach nur Dummheit ist.

      Die Winterdienstutensilien werden jetzt neu gekauft, die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt und im Versicherungsfall er allein haftbar gemacht.

      Mich interessiert die strafrechtliche Seite.

      Ist es Unterschlagung, Diebstahl, Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung oder andere Straftaten?


      Danke im Voraus.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.12.10 21:27:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Unterschlagung wäre ja das Mindeste.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.10 06:49:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      sei ihm doch dankbar, dass er dich, durch "Unterschlagung der Winterdienstutensilien" von deiner Räum- und Streupflicht sozusagen "de-facto-befreit" hat.

      Meine Utensilien sind vollzählig vorhanden und ich muß hier andauernd schippen und streuen......:cry:

      Übrigens:
      Solltest du den fiesen Purschen tatsächlich wegen "Unterschlagung von Winterdienstutensilien" (echt geile Bezeichnung:laugh: ) verklagen, stell mal die Klageschrift rein.

      Ich verkauf das dann an den Raab, der macht bestimmt nen Song draus (Maschendraht-Zaun);)

      Beste Wünsche für eine besinnliche (und möglichst demnächst schneefreie) Weihnacht!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.10 14:17:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.740.955 von Waldsperling am 20.12.10 20:57:41Ein Mieter hat die Winterdienstutensilien, Schneeschieber, Besen und Streugut aus dem Gemeinschaftskeller genommen und in seinen Keller eingeschlossen.

      Wenn Du es mit Sicherheit weißt, könntest Du eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
      Ich nehme an, Du kannst belegen, dass Du die Sachen gekauft hast.
      Die Polizei dürfte ihn dann dazu auffordern, alles zurückzugeben!

      So würde ich vorgehen, einfach so aus dem Bauch heraus.
      Oder mache ich da einen Gedankenfehler? :confused:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.12.10 18:45:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.741.123 von MrRipley am 20.12.10 21:27:00Danke!

      Ich denke, das ist ein Tatbestand.

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      Avatar
      schrieb am 21.12.10 18:49:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.741.974 von Cashlover am 21.12.10 06:49:35Eine Räum- und Streupflicht habe ich ja nicht.

      Die ist auf die Mieter übertragen.

      Der Idiot verhindert nur das die anderen Parteien ihrer Pflicht nach kommen können.

      Dazu kommt, dass in meiner Gegend die Schneeschieber ausverkauft sind.
      Avatar
      schrieb am 21.12.10 18:56:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mal ne Frage, muss eigentlich der Vermieter für Streugut etc. sorgen?

      P.S. Schneeschieber habe ich selbst gebaut, funktioniert sogar besser dank unangemeldetem Patent;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.10 18:56:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.744.274 von Mariela am 21.12.10 14:17:34Im Grunde hast du recht!

      Wäre natürlich für die Polizei ein Riesenaufwand.

      Die müssten die Pfeife ers tmal suchen.

      Ich denke, so einfach ist das nicht.

      Zivilrechtlich ist das schon klar, strafrechtlich ist ja das erzieherische.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.10 19:00:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.746.250 von MrRipley am 21.12.10 18:56:02>>>Mal ne Frage, muss eigentlich der Vermieter für Streugut etc. sorgen?<<<



      Ich denke, dass kommt auf den Mietvertrag an.

      Ich besorge oder bezahle das.

      Die Dummheit mancher Mieter kennt natürlich kein Limit.
      Avatar
      schrieb am 21.12.10 19:13:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die meisten Vermieter sind eigentlich viel zu human bzw. sehr human.
      Wie oft sehe ich, dass irgendwo ein Hausmeister die Aussenanlagen macht.

      Meiner ist human, hat den Mietvertrag(ein Vordruck aus dem Internet) selbst jedoch nie durchgelesen und kennt meine Pflichten nicht so ganz genau.
      Wenn ich den Vertrag jedoch an den Mieterbund geben würde, würden die wohl die Hälfte davon rausstreichen.
      So gesehen ein Knebelvertrag.
      Dafür steht dann im letzten Paragraf, dass, falls gesetzliche Vorgaben verletzt werden, die entsprechenden Klauseln unwirksam werden. Ich bin ja auch human und fast durchgehend auf Seiten der Vermieter, weil ich weiss, wie schwer die es letztendlich haben(keine Lobby, hat sich inzwischen etwas verbessert).
      Aber da platzt mir schonmal gerne der Kragen, wenn alles was das Leben schön machen kann, im Mietvertrag ausdrücklich untersagt wird, unter normalen Umständen sorgen solche Klauseln doch beim Mieter für Unmut und manchmal für das sogenannte Mietnomadentum, kann ich mir zumindest so vorstellen, wenn Frust nicht abgeladen wird.


      Der Schreiber dieses Vertrages hat sich also keine Mühe gemacht.
      Avatar
      schrieb am 22.12.10 17:06:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich würde mich doch nicht früh um 7:00 in die Kälte rausstellen und selber schippen.

      Für 20m Straßenfront zahlen wir hier im Hamburger Stadtgebiet gerade mal € 120,00 + MwSt. pro Saison und sind damit die Streu- und Räumpflicht inkl. Versicherung gegen Unfallschäden komplett los.

      Gruß E.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.12.10 17:17:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      wo gibts das?
      Hab ich noch nicht gehört.;)
      Avatar
      schrieb am 27.12.10 14:39:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.746.251 von Waldsperling am 21.12.10 18:56:27Im Grunde hast du recht!

      Wäre natürlich für die Polizei ein Riesenaufwand.
      Die müssten die Pfeife ers tmal suchen.
      Ich denke, so einfach ist das nicht.


      Stimmt, wenn die Type untergetaucht ist, sieht es anders aus! :mad:

      Solche Gosse habe ich auch kennen lernen dürfen, nicht als direkt Geschädigte, aber als Zeugin! So weiß ich, was alles in diesem "Rechtstaat" möglich ist! Ich weiß, was es heißt, solche Typen nicht greifen zu können! Da hilft wirklich weder Polizei, noch Meldeamt, noch Gericht!
      Avatar
      schrieb am 27.12.10 19:54:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.751.723 von EcCo65HH am 22.12.10 17:06:04ja, ist hier in Berlin auch sehr günstig.
      (hatte ein Angebot von 206.- Euro für 30m Straßenfront (+MwSt), für die gesamte Wintersaison (November/2010- April/2011)

      Frag mich allerdings, wie die eigentlich mit den Preisen klarkommen, vor allem bei so einem schneereichen Winter.
      Bei 40 Einsätzen (und auf die Zahl kommen die mindestens) verdienen die (in meinem Fall)
      5 Euro/Einsatz.
      Davon müssen Fahrer, Streugut, Fahrzeug, Sandladeplatz (+ Radladerfahrer zum Befüllen des Streuguts), Büro, Mechaniker (für die Fahrzeugwartung), Versicherungsbeiträge...etc. bezahlt werden.

      Wie erzielen die dann eigentlich noch einen Gewinn?

      Mir ist schon rätselhaft, wie die überhaupt kostendeckend arbeiten können:confused:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 18:34:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von EcCo65HH: Ich würde mich doch nicht früh um 7:00 in die Kälte rausstellen und selber schippen.

      Gruß E.


      Sofern es die Hausordnung es vorsieht, und dieses ein Bestandteil des Mietvertrag ist, bist du verpflichtet zu räumen, ohne wenn und aber. Das kann sogar bis zur Abmahnung gehen, mit der Androhung dies kostenpflichtig auf deine Kosten zu räumen zu lassen.
      U.U kann das sogar eine Kündigung deiner Wohnung dich kosten.

      Der Staat nennt das eine Naturalabgabe, die unbedingt erbracht werden muß. Ich wäre da sehr vorsichtig wenn es um diese Räumung geht.
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 18:38:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.765.735 von Cashlover am 27.12.10 19:54:37das schaffen die über die masse, wenn genügend mitmachen. in so einem winter wie dieses jahr machen sie verluste, aber wenn es nur 2 wochen schneit...
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 18:45:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.765.735 von Cashlover am 27.12.10 19:54:37>>>hatte ein Angebot von 206.- Euro für 30m Straßenfront (+MwSt), für die gesamte Wintersaison (November/2010- April/2011)<<<



      Wie ist es aber mit dem Hauseingang, PKW- Einstellplätze und Gehwege? :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 19:46:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.740.955 von Waldsperling am 20.12.10 20:57:41
      ..und im Versicherungsfall er allein haftbar gemacht.

      Bei einem Versicherungsfall ist der Vermieter haftbar. Er hat nämlich eine sogenannte Überwachungspflicht. Kommt er der nicht nach, muß er zahlen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 20:40:56
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.770.105 von niemwolf am 28.12.10 19:46:21>>>Bei einem Versicherungsfall ist der Vermieter haftbar. Er hat nämlich eine sogenannte Überwachungspflicht. Kommt er der nicht nach, muß er zahlen.<<< :laugh::laugh::laugh:




      Du bist ein Witzbold!

      Die Stasi hätte in diesem Fall nicht besser überwachen können.

      Und was macht der Überwacher wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt? :laugh::laugh::laugh:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 20:49:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.770.361 von Waldsperling am 28.12.10 20:40:56Und was macht der Überwacher wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt? :laugh::laugh::laugh:


      der spielt flöte, worin er so grottenschlecht ist, dass der mieter seinen vertraglichen verpflichtung gerne nachkommt :D
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 21:20:18
      Beitrag Nr. 21 ()
      >>>Nachrichten aus OWL vom 27.12.2010

      Bürger müssen auch auf Straßen streuen (15:55 Uhr)
      Die meisten Gemeinden in der Region haben den kompletten Winterdienst in Wohngebieten auf die Anlieger übertragen. Die Bürger müssen dort nicht nur Bürgersteige, sondern zum Teil auch die Straßen selbst räumen und streuen. Gütersloh, Paderborn und Warburg erwarten von den Anliegern nur, dass sie zusätzlich Fußgänger-Überwege räumen. Bielefeld und Minden verlangen dagegen, alle gefährlichen Stellen auf der Fahrbahn zu streuen - bei diesem Wetter also die gesamte Straße. Kaum jemand weiß das oder macht das. Doch bei Glatteis-Unfällen können Anwohner böse Überraschungen erleben. So ein Rentner-Ehepaar in Rietberg: Auf eisglatter Straße vor seinem Haus brach sich eine Radfahrerin mehrere Knochen. Für die Krankenhaus-Kosten mussten die Rentner haften. Sie hatten nur den Bürgersteig gestreut, nicht aber die Straße. [Nach oben]<<<








      Was ist das denn wieder für eine Sauerei?

      Bei den Rentnern, da zeigt der Staat Härte. Da greift er durch.

      In OWL aktuell wurde von Rechtsexperten mehrfach erwähnt, dass Anlieger nicht die Straße räumen müssen.

      Was denn nun?

      Ich habe z. B. gestern den Schnee geräumt, das Eis entfernt und 4 X Auftausalz gestreut.
      Geschneit hat es seitdem nicht mehr. Trotzdem hat sich wieder Eis gebildet.

      Vor ein paar Tagen haben alle Anwohner und auch ich absichtlich die Straße nicht geräumt. Auf dem wenigen Schnee konnte man nämlich besser gehen als auf dem darunter liegendem Eis.

      Auch die Gemeinde hat das Streuen mit Salz eingestellt. Gegen eine solche Eisbildung kam auch sie nicht an.

      Was ist denn eigentlich mit räumen bei hochbetagten Anwohnern?

      Was ist denn eigentlich mit räumen, wenn es nach dem Räumen schlechter ist als ohne Räumen?
      Avatar
      schrieb am 28.12.10 21:22:01
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.770.393 von Tools_Garden am 28.12.10 20:49:46Ich bitte doch höflich um ernstgemeinte, realistische Vorschläge.
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 07:46:00
      Beitrag Nr. 23 ()
      "Wie ist es aber mit dem Hauseingang, PKW- Einstellplätze und Gehwege?"

      ich mach alles selber, allerdings wohne ich auch in einem 1-Familienhaus.
      Wenn ich mich vor meiner Garage oder vor dem Hauseingang auf den Ar..h packe, muss ich mich selber verklagen:D

      Was dein posting #21 betrifft, würde mich mal das AZ des Urteils interessieren.
      Das ein Hauseigentümer für das Räumen von öffentlichem Straßenland (über den unmittelbar angrenzenden Bürgersteig hinaus) haftbar gemacht werden kann, halte ich eigentlich für rechtlich nicht haltbar.
      Vor allem dann nicht, wenn sich der/die Geschädigte bei einer solchen Witterung auch noch mit dem Fahrrad fortbewegt hat.
      Da sollte der Betreffende ja wohl die Konsequenzen seiner Fahrlässigkeit selber tragen.

      Das willkürliche Übertragen von öffentlichen Verkehrssicherungs-Pflichten auf den Bürger kann ja wohl kaum rechtsstaatlich sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 08:00:15
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.770.361 von Waldsperling am 28.12.10 20:40:56
      Und was macht der Überwacher wenn der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt?

      Das bleibt dem Vermieter überlassen. Und hier die passenden Urteile:

      1. zur grundsätzlichen Überwachungsverpflichtung des Vermieters
      LG Waldshut-Tiengen Az. 1 O 60/00

      2. und zur Schadensersatzpflicht des Vermieters bei Nichteinhaltung dieser
      Überwachungspflicht
      AG Ulm Az. 6 C 968/86
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 21:01:25
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.771.258 von niemwolf am 29.12.10 08:00:15
      Uups. zu 2 war ja ein falsches Urteil
      Avatar
      schrieb am 29.12.10 21:59:11
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.771.226 von Cashlover am 29.12.10 07:46:00Ich gebe dir da völlig recht.

      Aber, Hauseigentümer und Vermieter sind in Deutschland fast “vogelfrei”.

      Geh aber mal in einen Baumarkt, kauf auf Rechnung 100 Dachziegel a` 1,00 € + 19 % Mehrwertsteuer, dann bist du 119.00 € los. 119 € sind unstrittig 119 €, ob du sie bezahlst oder nicht .

      Zur Erstellung der Rechnung reichen Kenntnisse der 4 Grundrechenarten.

      Jetzt bezahlst du einfach nicht, die Sache geht zum Amtsgericht und kommst damit auch noch durch.

      Dein “findiger” Anwalt hat nämlich dem Gericht klar gemacht, dass zur Erstellung der Rechnung nicht Kenntnisse der 4 Grundrechenarten ausreichen, sondern das eine Rechnung nach DIN, EN und verschiedenen §§§ zu erstellen sei.

      Das gibt es wohl nicht bei Dachziegel, so laufen aber die meisten juristischen Verfahren mit den Nebenkostenabrechnungen ab.

      Es ist einfach nur zum Kotzen!


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