Mietvertrag bei Kauf von vermieteter Immobilie - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.03.11 22:34:07 von
neuester Beitrag 06.03.11 11:49:40 von
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Habe vermietete Wohnung gekauft. Wie ist dann mit dem alten Mietvertrag?
Soll der Vertrag auf mich überschrieben werden?
Oder reicht, wenn ich der Mieter meine Kontodaten mitteile?
Soll der Vertrag auf mich überschrieben werden?
Oder reicht, wenn ich der Mieter meine Kontodaten mitteile?
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.144.342 von maria71a am 03.03.11 22:34:07Der Vertrag muss nicht umgeschrieben werden. Einfach den Mieter anschreiben mit dem hinweis auf Nutzen und Lastenwechsel am besten mit Nachweis Grundbucheintragung und fertig.
LG
Tiffi76le
LG
Tiffi76le
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.144.649 von Tiffi76le am 04.03.11 00:14:21Es waere wohl besser, wenn der VERKAEUFER den Mieter anschreibt und ihn auf den "Nutzen und Lastenwechsel" hinweisst.
Wenn mich "irgendjemand" anschreiben wuerde, dass ich ploetzlich meine Miete auf irgendein anderes fremdes Konto ueberweisen sollte, wuerde ich diese Schreiben einfach ignorieren.
"Da koennte ja jeder kommen"
Wenn mich "irgendjemand" anschreiben wuerde, dass ich ploetzlich meine Miete auf irgendein anderes fremdes Konto ueberweisen sollte, wuerde ich diese Schreiben einfach ignorieren.
"Da koennte ja jeder kommen"
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.144.342 von maria71a am 03.03.11 22:34:07ein neuer vertrag mit den konditionen des vorherigen mietvertrages ist für beide seiten die sicherste variante.(...andere sind mir auch nicht bekannt)
denk mal über folgende punkte nach:
nebenkostenabrechnung
mietkaution
steuerliche abschreibung
mieteinnahmen
du musst im vetrag als vermieter drinne stehen, sonst hast du keine rechte gegenüber dem mieter!!!
als vermieter schläft man ruhiger wenn alles vertraglich geregelt ist und der mieter weiss auch bescheid an wen er sich wenden muss was die miete/nebenkostenabrechnung/event. reperaturen angeht.
einfach beim mieter anmelden, neuen vertrag mit deinem namen ausfüllen und fertig.
hab ich vor 10 jahren jedenfall´s so gemacht
denk mal über folgende punkte nach:
nebenkostenabrechnung
mietkaution
steuerliche abschreibung
mieteinnahmen
du musst im vetrag als vermieter drinne stehen, sonst hast du keine rechte gegenüber dem mieter!!!
als vermieter schläft man ruhiger wenn alles vertraglich geregelt ist und der mieter weiss auch bescheid an wen er sich wenden muss was die miete/nebenkostenabrechnung/event. reperaturen angeht.
einfach beim mieter anmelden, neuen vertrag mit deinem namen ausfüllen und fertig.
hab ich vor 10 jahren jedenfall´s so gemacht
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.144.839 von mommsen am 04.03.11 06:55:17"du musst im vetrag als vermieter drinne stehen, sonst hast du keine rechte gegenüber dem mieter!!!"
Der wohl dümmste Beitrag des Tages! Wenn man null Ahnung von der Materie hat, soll man einfach mal die Klappe halten, mommsen!
Mietvertrag bleibt vom Verkauf der Wohnung unberührt. Käufer tritt in alle Rechte und Pflichten des Voreigentümers ein. Neuer Vertrag ist selbstverständlich unnötig.
Der wohl dümmste Beitrag des Tages! Wenn man null Ahnung von der Materie hat, soll man einfach mal die Klappe halten, mommsen!
Mietvertrag bleibt vom Verkauf der Wohnung unberührt. Käufer tritt in alle Rechte und Pflichten des Voreigentümers ein. Neuer Vertrag ist selbstverständlich unnötig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.146.003 von testersteron am 04.03.11 10:22:33so sieht das aus!
Alles andere wäre natürlich wunderbar, man stelle sich mal vor, man dürfte bei Erwerb eines Zinshauses mal einfach komplett neue Verträge mit den Mietern abschließen und die müssten sich auch noch drauf einlassen......
Sollten mal so eine Regelung einführen und die Investitionen im Immobilienbereich würden sich über Nacht verzehnfachen!
Alles andere wäre natürlich wunderbar, man stelle sich mal vor, man dürfte bei Erwerb eines Zinshauses mal einfach komplett neue Verträge mit den Mietern abschließen und die müssten sich auch noch drauf einlassen......
Sollten mal so eine Regelung einführen und die Investitionen im Immobilienbereich würden sich über Nacht verzehnfachen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.146.003 von testersteron am 04.03.11 10:22:33Der wohl dümmste Beitrag des Tages! Wenn man null Ahnung von der Materie hat, soll man einfach mal die Klappe halten, mommsen!
jedem seine meinung und jeder soll´s so machen wie er will!......lieber null ahnung, aber dafür noch nie mietausfälle,mietnomaden oder rechtsstreit mit meinen mietern!
jedem seine meinung und jeder soll´s so machen wie er will!......lieber null ahnung, aber dafür noch nie mietausfälle,mietnomaden oder rechtsstreit mit meinen mietern!
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.153.611 von mommsen am 05.03.11 21:35:17"du musst im vetrag als vermieter drinne stehen, sonst hast du keine rechte gegenüber dem mieter!!!"
"...noch nie Mietausfälle ..."
Ich behaupte mal, daß Du lügst.
Du bist kein Immobilieneigentümer/Vermieter ... sonst würdest Du hier nicht einen solchen Schwachsinn verbreiten.
Werde mich hier nicht mehr äußern.
"...noch nie Mietausfälle ..."
Ich behaupte mal, daß Du lügst.
Du bist kein Immobilieneigentümer/Vermieter ... sonst würdest Du hier nicht einen solchen Schwachsinn verbreiten.
Werde mich hier nicht mehr äußern.
Hallo mommsen,
jedem seine meinung und jeder soll´s so machen wie er will!......lieber null ahnung, aber dafür noch nie mietausfälle,mietnomaden oder rechtsstreit mit meinen mietern!
ich glaube, es geht hier nicht um Meinungen, sondern um Rechtssicherheit ...
jedem seine meinung und jeder soll´s so machen wie er will!......lieber null ahnung, aber dafür noch nie mietausfälle,mietnomaden oder rechtsstreit mit meinen mietern!
ich glaube, es geht hier nicht um Meinungen, sondern um Rechtssicherheit ...
hi 50667,
ursprünglich ging es ja um die frage"neuer mietvertrag bei kauf von vermieteter immobilie",worauf ich meine meinung gepostet hatte einen neuen mietvertrag mit den aktuellen vertragspartnern aber mit dem inhalt des vorherigen mietvertrages aufzusetzen,da ich damals beim kauf von immobilien der meinung war als vermieter drinn stehen zu müssen wegen der rechtssicherheit!das war damals für mich logisch und geschadet hat´s auch nicht.
ursprünglich ging es ja um die frage"neuer mietvertrag bei kauf von vermieteter immobilie",worauf ich meine meinung gepostet hatte einen neuen mietvertrag mit den aktuellen vertragspartnern aber mit dem inhalt des vorherigen mietvertrages aufzusetzen,da ich damals beim kauf von immobilien der meinung war als vermieter drinn stehen zu müssen wegen der rechtssicherheit!das war damals für mich logisch und geschadet hat´s auch nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.153.769 von testersteron am 06.03.11 00:09:07Ich behaupte mal, daß Du lügst.
Du bist kein Immobilieneigentümer/Vermieter ... sonst würdest Du hier nicht einen solchen Schwachsinn verbreiten.
...ja neee, iss schon klar!
Du bist kein Immobilieneigentümer/Vermieter ... sonst würdest Du hier nicht einen solchen Schwachsinn verbreiten.
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