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    Mietvertrag bei Kauf von vermieteter Immobilie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.03.11 22:34:07 von
    neuester Beitrag 06.03.11 11:49:40 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.164.287
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      Avatar
      schrieb am 03.03.11 22:34:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe vermietete Wohnung gekauft. Wie ist dann mit dem alten Mietvertrag?
      Soll der Vertrag auf mich überschrieben werden?
      Oder reicht, wenn ich der Mieter meine Kontodaten mitteile?
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.03.11 00:14:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.144.342 von maria71a am 03.03.11 22:34:07Der Vertrag muss nicht umgeschrieben werden. Einfach den Mieter anschreiben mit dem hinweis auf Nutzen und Lastenwechsel am besten mit Nachweis Grundbucheintragung und fertig.

      LG

      Tiffi76le
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.03.11 00:47:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.144.649 von Tiffi76le am 04.03.11 00:14:21Es waere wohl besser, wenn der VERKAEUFER den Mieter anschreibt und ihn auf den "Nutzen und Lastenwechsel" hinweisst.

      Wenn mich "irgendjemand" anschreiben wuerde, dass ich ploetzlich meine Miete auf irgendein anderes fremdes Konto ueberweisen sollte, wuerde ich diese Schreiben einfach ignorieren.

      "Da koennte ja jeder kommen" :D
      Avatar
      schrieb am 04.03.11 06:55:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.144.342 von maria71a am 03.03.11 22:34:07ein neuer vertrag mit den konditionen des vorherigen mietvertrages ist für beide seiten die sicherste variante.(...andere sind mir auch nicht bekannt)

      denk mal über folgende punkte nach:
      nebenkostenabrechnung
      mietkaution
      steuerliche abschreibung
      mieteinnahmen
      du musst im vetrag als vermieter drinne stehen, sonst hast du keine rechte gegenüber dem mieter!!!

      als vermieter schläft man ruhiger wenn alles vertraglich geregelt ist und der mieter weiss auch bescheid an wen er sich wenden muss was die miete/nebenkostenabrechnung/event. reperaturen angeht.

      einfach beim mieter anmelden, neuen vertrag mit deinem namen ausfüllen und fertig.
      hab ich vor 10 jahren jedenfall´s so gemacht
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.03.11 10:22:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.144.839 von mommsen am 04.03.11 06:55:17"du musst im vetrag als vermieter drinne stehen, sonst hast du keine rechte gegenüber dem mieter!!!"

      Der wohl dümmste Beitrag des Tages! Wenn man null Ahnung von der Materie hat, soll man einfach mal die Klappe halten, mommsen!

      Mietvertrag bleibt vom Verkauf der Wohnung unberührt. Käufer tritt in alle Rechte und Pflichten des Voreigentümers ein. Neuer Vertrag ist selbstverständlich unnötig.
      4 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 04.03.11 10:53:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.146.003 von testersteron am 04.03.11 10:22:33so sieht das aus!

      Alles andere wäre natürlich wunderbar, man stelle sich mal vor, man dürfte bei Erwerb eines Zinshauses mal einfach komplett neue Verträge mit den Mietern abschließen und die müssten sich auch noch drauf einlassen......:laugh:

      Sollten mal so eine Regelung einführen und die Investitionen im Immobilienbereich würden sich über Nacht verzehnfachen!:D
      Avatar
      schrieb am 05.03.11 21:35:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.146.003 von testersteron am 04.03.11 10:22:33Der wohl dümmste Beitrag des Tages! Wenn man null Ahnung von der Materie hat, soll man einfach mal die Klappe halten, mommsen!

      jedem seine meinung und jeder soll´s so machen wie er will!......lieber null ahnung, aber dafür noch nie mietausfälle,mietnomaden oder rechtsstreit mit meinen mietern!:p
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.03.11 00:09:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.153.611 von mommsen am 05.03.11 21:35:17"du musst im vetrag als vermieter drinne stehen, sonst hast du keine rechte gegenüber dem mieter!!!"

      "...noch nie Mietausfälle ..."

      Ich behaupte mal, daß Du lügst.

      Du bist kein Immobilieneigentümer/Vermieter ... sonst würdest Du hier nicht einen solchen Schwachsinn verbreiten.

      Werde mich hier nicht mehr äußern.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.03.11 05:07:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo mommsen,

      jedem seine meinung und jeder soll´s so machen wie er will!......lieber null ahnung, aber dafür noch nie mietausfälle,mietnomaden oder rechtsstreit mit meinen mietern!

      ich glaube, es geht hier nicht um Meinungen, sondern um Rechtssicherheit ...
      Avatar
      schrieb am 06.03.11 10:54:36
      Beitrag Nr. 10 ()
      hi 50667,

      ursprünglich ging es ja um die frage"neuer mietvertrag bei kauf von vermieteter immobilie",worauf ich meine meinung gepostet hatte einen neuen mietvertrag mit den aktuellen vertragspartnern aber mit dem inhalt des vorherigen mietvertrages aufzusetzen,da ich damals beim kauf von immobilien der meinung war als vermieter drinn stehen zu müssen wegen der rechtssicherheit!das war damals für mich logisch und geschadet hat´s auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 06.03.11 11:49:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.153.769 von testersteron am 06.03.11 00:09:07Ich behaupte mal, daß Du lügst.

      Du bist kein Immobilieneigentümer/Vermieter ... sonst würdest Du hier nicht einen solchen Schwachsinn verbreiten
      .



      ...ja neee, iss schon klar!


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