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    Krankenkassen + Kapitaleinkünfte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.04.11 22:19:30 von
    neuester Beitrag 05.04.11 10:59:39 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 04.04.11 22:19:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann das beantworten? Kann es sein, daß Krankenkassen für den Krankenversicherungsbeitrag auch Einkünfte aus Kapitalvermögen heranziehen? Wenn man gesetzlich Krankenversichert ist, oder freiwillig in der gesetzlichen ist, oder wenn man privat versichert ist, gibt es da Regelungen für die drei Arten in denen man versichert sein kann. Und wie ist es wenn der Mann z.B. Einkünfte hat, die über dem Sparerpauschbetrag von 1602.-- Euro liegen, und die Frau bei ihm familienversichert ist, und er zwei mdj. Kinder hat. Wie ist es z.B. seit der Abgeltungssteuer, da gibt es bei den Aktien ja auch keine Haltefrist von einem Jahr mehr, wo dann der Kursgewinn steuerfrei war, jetzt in der Abgelt.St.Zeit ist ja alles Steuerpflichtig. Zählen da Kursgewinne auch mit dazu? Und wie berechnet die Krankenkasse dann den Krankenversicherungsbeitrag wenn die Kap.Einkünfte tatsächlich mit dazuzählen sollten? Wo wäre das geregelt, in welchem Gesetz?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.04.11 22:35:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      die krankenkassen bescheissen nur, eine weitere krake, wenn man was braucht, also wirklich krank ist, zahlt man eh alles selber

      ich frage mich wo das ganze geld versackt was man da einzahlt

      hier gehört auch mal kräftig aufgeräumt
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 08:18:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.317.224 von DScully am 04.04.11 22:35:50ich frag mich wo das ganze Geld versackt was man da einzahlt.

      wenn man bedenkt was die einfache AOK Sachbearbeiterin für ein Bruttolohn
      bezieht; das Geld landet grossteils in deren aufgeblähten Verwaltungen.:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 08:23:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.317.148 von sukosan63 am 04.04.11 22:19:30Grundsätzlich zählt bei der gesetzlichen Krankenkasse (egal ob freiwilliges Mitglied oder pflichtversichert) das gesamte Einkommen bis zur Bemessungsgrenze, auch Kapitaleinkünfte. Die Regelungen finden sich im SGB. Dabei muss es sich um laufendes Einkommen handeln. Damit würden VG herausfallen, ich kenne aber noch keine diesbezügliche Stellungnaghme der Krankenkasse.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.04.11 10:59:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.317.224 von DScully am 04.04.11 22:35:50bei der Auszahlung meiner 30-Jährigen Firmendirektversicherung kann ich
      einen hohe 5Stelligen Betrag an diese KV-Geldvernichter abtreten.
      Dies wurde nach Vertragsabschluss beschlossen, so um 2004 rum.
      Wenn ich irgendeine Leistung von denen will bekomme ich sie in der Regel nicht.:mad:


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