checkAd

    Steuern - Bauland oder Rohbauland? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.11.12 15:19:56 von
    neuester Beitrag 28.11.12 23:51:23 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.177.993
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.431
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 26.11.12 15:19:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich besitze mit meiner Schwester zusammen zu je 50% ein Grundstück auf dem eigentlich gebaut werden darf. Zu diesem Grundstück führt aber ein Privatweg, der nicht uns gehört. Wir haben nur ein Wegerecht aber kein Leitungsrecht. Nur wenn wir das Leitungsrecht bekommen, darf gebaut werden. Das Leitungsrecht will der Wegeigentümer uns jetzt geben. Meine Schwester möchte mir dann ihren Anteil schenken. Jetzt zur Frage:

      Wenn ich paar Tage vor Erhalt des Leitungsrechts beim Notar den Grundstücksanteil noch ohne Leitungsrecht geschenkt bekomme, ist es dann aus steuerlicher Sicht noch Rohbauland (Land wo eine Bebauung nicht 100% gesichert ist) oder ist es reines Bauland, weil unmittelbar später das Leitungsrecht erteilt wurde? Ich meine im Steuerrecht ist doch der Stichtag der Überschreibung maßgebend für den Wert, oder?

      P.S.
      Dies macht einen erheblichen Unterschied im Steuerrecht aus. Rohbauland wird nur mit 20-50% des Baulandwertes bewertet. Der Freibetrag von 20k wird deutlich überschritten.
      Avatar
      schrieb am 27.11.12 17:18:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich gehe davon aus, dass der Stichtag der Überschreibung maßgebend ist, solltest du aber mal mit dem FA oder Steuerberater abklären.

      Es gibt Bauerwartungsland mit 15 - 70 % des Baulandwertes oder Rohbauland mit 50 - 95 % des Baulandwertes je nach Einstufung, B-Plan, Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile etc.

      Wenn es keine andere Möglichkeit für die Leitungen gibt, und der Eigentümer das (erstmal) nicht gestattet, kann man drüber nachdenken, ob das überhaupt Rohbauland ist, oder vielleicht sogar nur Gartenland.

      Da wird das FA wahrscheinlich das Gutachten eines Sachverständigen verlangen.
      Avatar
      schrieb am 28.11.12 10:45:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von _pilot: Ich gehe davon aus, dass der Stichtag der Überschreibung maßgebend ist, solltest du aber mal mit dem FA oder Steuerberater abklären.

      Es gibt Bauerwartungsland mit 15 - 70 % des Baulandwertes oder Rohbauland mit 50 - 95 % des Baulandwertes je nach Einstufung, B-Plan, Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile etc.

      Wenn es keine andere Möglichkeit für die Leitungen gibt, und der Eigentümer das (erstmal) nicht gestattet, kann man drüber nachdenken, ob das überhaupt Rohbauland ist, oder vielleicht sogar nur Gartenland.

      Da wird das FA wahrscheinlich das Gutachten eines Sachverständigen verlangen.

      Laut Gutachterausschuß ist der Wert von Rohbauland 20-50% des Wertes von Bauland, dies habe ich schriftlich. Bundeswland = NRW. Um Bauerwartungsland handelt es sich wohl nicht mehr, da das Bauamt sagt, daß dort auf jeden Fall gebaut werden kann, wenn das Leitungsrecht da ist.

      Kann ich eigentlich beim Notar das Leitungsrecht beurkunden lassen, aber dies dann noch nicht beim Grundbuchamt einreichen und dann das Grundstück überschreiben und anschließend das Leitungsrecht erst beim Grundbuchamt einreichen? Gilt für das Finanzamt bei der Schenkung das Datum der Beurkundung des Leitungsrechts oder der Tag wo es beim Grundbuchamt eingereicht wird?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.11.12 23:51:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.869.692 von JoePESCI am 28.11.12 10:45:32bin auch aus NRW und gut drin im Thema.
      Die Werte, die ich genannt habe, sind richtig, kann ich dir bei Bedarf schicken und auch aus der Literatur belegen.
      Hast vielleicht gerade einen erwischt, der nicht ganz drin ist, in deinem Thema.
      aber auch egal.
      Zeitpunkt der Beurkundung und der Eintragung sind ja solche Feinheiten, ob man darauf setzten sollte?
      Wenn überhaupt Vertrag, vielleicht privatrechtlicher Vorvertrag für die Schublade?
      Falls der Nachbar offiziell erst einmal das Recht vielleicht aus persönlichen Gründen erst einmal verweigern würde, könnte man noch nicht einmal von Bauerwartungsland sprechen, sondern nur von Gartenland.
      Jeder kann jederzeit seine Meinung ändern


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Steuern - Bauland oder Rohbauland?