checkAd

    Sprachverwirrung durch MIFID II - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.01.18 09:22:37 von
    neuester Beitrag 26.01.18 09:22:25 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.272.439
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 251
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.01.18 09:22:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      "seit Einführung der neuen EU-Finanzrichtlinie (MiFID II) zum 3. Januar 2018 haben sich für den Wertpapierhandel einige Änderungen ergeben. Unter anderem werden detailliertere Abrechnungen zur Verfügung gestellt und es sind an Wertpapierkäufe höhere Informationspflichten gebunden.
      Aufgrund dieser Änderung erscheinen nun auch Begriffe wie "Hersteller" oder "Zielmarktkriterien". Unter dem Hersteller ist der Emittent zu verstehen. Hier haben wir einfach nur die Begrifflichkeit des Gesetzes verwendet.
      Jedes Finanzprodukt wird von Hersteller und Vertrieb anhand von verschiedenen Kriterien einem Anlegerkreis zugeordnet. Dieser definierte Anlegertyp nennt sich Zielmarkt."



      Da hat der Gesetzgeber wieder einmal keine ordentliche Kenntnis der der deutschen Sprache und der Wortinhalte.
      Der Begriff "Hersteller" passt kaum im Bereich der Finanzen. Es ist doch eher der Ersteller oder Erzeuger eines Finanzproduktes, bzw. banktechnisch der Emmitent (Fremdwort). Beispiel Aktie: Der Hersteller war oft die Bundesdruckerei, der Erzeuger/Emmitent war der auftraggebende Finanzvorstand der AG.

      Und die Zielmarktkriterien?

      Habe dazu noch nie Definitionen gelesen. Welche Zielmärkte gibt es? Und welche Kritereien für den jeweiligen Zielmarkt gibt es?
      Und die Zuordnungspflicht von individuellen Anlegern zu Anlegertypen und Zielmärkten ist eine neue Zwangsverwaltung. Warum darf ich das nicht selbst entscheiden? Und wen ausser mir, geht so eine Einordnung etwas an, sofern ich eine solche überhaupt will? Ich kann mich je nach eigener Stimmung oder Marktstimmung da ganz unterschiedlich verhalten wollen.

      Hier hat der Gesetzgeber wieder einmal mündige Anleger in die Unmündigkeit gezwungen. Mit dem Bürgerrecht zur freien Entfaltung und mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun. Deutschland ist auf dem Weg zum bürokratischen Zwangsstaat.
      Avatar
      schrieb am 25.01.18 06:44:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.809.198 von Erdman am 24.01.18 09:22:37Hier ist nur eine Möglichkeit geschaffen wurden, den aktiven Sparer einzuschränken und das Spaarvolumen zu reduzieren. Die inaktiven werden ja schon durch die Zinspolitik zur Kasse gebeten. Nicht mehr und nicht weniger...
      Avatar
      schrieb am 26.01.18 09:22:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mit was für einen Sch.... mich mein Broker wegen dem MIFID-Mist nun zuspamt (Kosteninformation, Verlustwarnung, etc.). Mein Postfach explodiert förmlich.:rolleyes:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Sprachverwirrung durch MIFID II