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    Steuern bei Ersatzbemessungsgrundlage? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.06.18 15:24:39 von
    neuester Beitrag 08.06.18 19:30:53 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.281.939
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      schrieb am 08.06.18 15:24:39
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 08.06.18 18:38:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.942.939 von Fullhouse1 am 08.06.18 15:24:39Das ist doch unerheblich, das BMF-Schreiben und das Gesetz regelt eindeutig, dass Du in diesem Fall erklärungspflichtig bist. Wenn Du das nicht erklärst und die Differenz EUR 500 übersteigt, wäre das - insbesondere in Kenntnis der Rechtslage - Steuerhinterziehung.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.06.18 19:05:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.944.589 von Taxadvisor am 08.06.18 18:38:45Danke für die Antwort, hat aber leider nicht meine Frage beantwortet.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.06.18 19:12:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.944.772 von Fullhouse1 am 08.06.18 19:05:49Also ich finde die Frage sehr gut beantwortet.

      Klar macht Steuern zahlen nicht besonders viel Spaß, aber Steuerhinterziehung begehen kann doch nicht ernst gemeint sein.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.06.18 19:30:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.944.814 von Baldur74 am 08.06.18 19:12:18Ok, habe verstanden. Thread beendet.


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