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    OTC Verkauf - Abgeltungssteuer trotz Verlust - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.19 15:01:12 von
    neuester Beitrag 03.06.19 12:14:36 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.304.771
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      schrieb am 31.05.19 15:01:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine etwas komplexere Frage zum Thema Abgeltungssteuer bei OTC Verkauf. Vielleicht hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall und kann dazu etwas sagen.

      Ich hatte 2011 Aktien eines Unternehmens gekauft für 5.000 Euro.
      Leider ging es mit dem Aktienkurs in den folgenden Jahren bergab und 2016 waren die Aktien noch rund 200 Euro wert. 2016 fand dann ein Delisting statt, d.h. aus den Aktien wurden Pink Sheets, welche nicht mehr an der Börse gehandelt werden konnten. Es war also nur noch Verkauf „Over the Counter“ möglich.
      Ich habe dann 2019 einen Käufer in Deutschland gefunden, habe einen regulären Kaufvertrag abgeschlossen (Verkauf für 100 Euro) und meiner Bank die Anweisung für einen entgeltlichen Übertrag gegeben.
      Mein Ziel war dabei natürlich, zumindest den Verlust der Aktien steuerlich geltend machen zu können.
      Kurz nach der Ausbuchung erhielt ich von meiner Bank ein Schreiben, dass man mir für den Übertrag Abgeltungssteuer abzieht, und zwar auf einen fiktiven Gewinn in Höhe von 30% des ursprünglichen Aktienwertes (also 30% der 5.000 Euro, die ich seinerzeit für die Aktien bezahlt hatte). Begründet wurde dies damit, dass zum Zeitpunkt des Übertrags kein Aktienkurs vorlag (die Aktie war ja nicht mehr gelistet), und immer dann, wenn kein Kurs vorliegt, käme diese Regelung zum Einsatz.

      Ich war natürlich erst mal verblüfft dass ich für eine Aktie, mit der ich ohnehin nur massive Verluste gemacht hatte, nun auch noch Abgeltungssteuer zahlen muss.

      Meine Frage ist daher: Hatte jemand schon mal eine ähnliche Situation (Verlust geltend machen aus OTC Verkauf)? Wie geht man in dem Fall am besten vor bei der Steuererklärung, insbesondere in Bezug auf die Abgeltungssteuer auf den fiktiven Gewinn?

      Mein Ziel wäre natürlich, dass ich zum einen die Abgeltungssteuer wieder bekomme (es liegt ja kein Gewinn vor), und dass ich zum anderen den tatsächlichen Verlust geltend machen kann.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.05.19 20:24:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich hatte einen vergleichbaren Fall gehabt. Dort habe ich außerbörslich Aktien gehandelt und einen Verlust gehabt. Meine Bank hat zum Übertrag einen Fantasiekurs genommen, sodass ich trotz Verlust kräftig Steuern zahlen musste.

      Die Korrektur geht nur über die Steuererklärung. Das wiederum war aber kein Problem.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.06.19 23:49:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.707.387 von No2Key am 31.05.19 15:01:12In der Steuerbescheinigung wird die Ersatzbemessungsgrundlage ausgewiesen, diese wird mit einer Anlage für die Steuererklärung korrigiert und der richtige Wert ergänzt. Das sollte grundsätzlich kein Problem sein.

      Die Bank hat sich streng an die gesetzlichen Normen gehalten.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 03.06.19 12:14:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.710.129 von JuliaPapa am 31.05.19 20:24:31Vielen Dank an JuliaPapa und Taxadvisor!
      Das sind genau die klaren fachmännischen Antworten, nach denen ich gesucht habe.


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