Kombination Verlusttopf und jährliche Freigrenze - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.06.20 18:06:23 von
neuester Beitrag 23.06.20 06:30:33 von
neuester Beitrag 23.06.20 06:30:33 von
Beiträge: 8
ID: 1.326.706
ID: 1.326.706
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 911
Gesamt: 911
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
01.05.24, 18:36 | 381 | |
gestern 20:16 | 371 | |
gestern 22:56 | 260 | |
heute 02:36 | 178 | |
gestern 19:40 | 178 | |
heute 02:18 | 155 | |
heute 00:58 | 139 | |
heute 01:28 | 117 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.001,60 | +0,59 | 240 | |||
2. | 2. | 181,19 | +0,66 | 87 | |||
3. | 3. | 9,7000 | +12,27 | 75 | |||
4. | 14. | 6,1400 | -1,35 | 69 | |||
5. | 11. | 0,1865 | 0,00 | 52 | |||
6. | 7. | 0,8750 | -12,50 | 47 | |||
7. | 12. | 0,1561 | +2,97 | 38 | |||
8. | 6. | 2.302,50 | 0,00 | 36 |
Hallo,
folgendes Szenario:
Ich habe einen Verlustopf i.H.v 12.000 Euro von 2019 in 2020 genommen. Diesen habe ich nun vollends aufgebraucht.
Angenommen, ich habe keine anderen Einkünfte außer der Kapitalerträge:
Kann ich der Bank nun eine NV-Bescheinigung vorlegen und bis zur jährlichen Freigrenze von 9.408 Euro Kapitalerträge generieren, ohne Abgeltungssteuer zu zahlen? Oder wird der Verlusttopf zu Freigrenze zugezählt?'
Also 12.000 Euro Verlusttopf + 9.408 Euro Freigrenze = 21.408 Euro ohne Abgeltungssteuer zu zahlen?
Ich würde mich über eure Antworten freuen!
folgendes Szenario:
Ich habe einen Verlustopf i.H.v 12.000 Euro von 2019 in 2020 genommen. Diesen habe ich nun vollends aufgebraucht.
Angenommen, ich habe keine anderen Einkünfte außer der Kapitalerträge:
Kann ich der Bank nun eine NV-Bescheinigung vorlegen und bis zur jährlichen Freigrenze von 9.408 Euro Kapitalerträge generieren, ohne Abgeltungssteuer zu zahlen? Oder wird der Verlusttopf zu Freigrenze zugezählt?'
Also 12.000 Euro Verlusttopf + 9.408 Euro Freigrenze = 21.408 Euro ohne Abgeltungssteuer zu zahlen?
Ich würde mich über eure Antworten freuen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.130.647 von Muusmann am 22.06.20 18:06:23
Du scheinst was zu verwechseln.
Abgeltungssteuer, da hast du einen Freibetrag von 801 Euro und alles darüber wird mit den 25% versteuert.
Die 9408 Euro Freigrenze beziehen sich auf die Einkommensteuer, z.B. durch Einkommen aus Arbeit usw. Damit hat die Bank bzw. dein Broker ja nichts am Hut.
Zitat von Muusmann: Hallo,
folgendes Szenario:
Ich habe einen Verlustopf i.H.v 12.000 Euro von 2019 in 2020 genommen. Diesen habe ich nun vollends aufgebraucht.
Angenommen, ich habe keine anderen Einkünfte außer der Kapitalerträge:
Kann ich der Bank nun eine NV-Bescheinigung vorlegen und bis zur jährlichen Freigrenze von 9.408 Euro Kapitalerträge generieren, ohne Abgeltungssteuer zu zahlen? Oder wird der Verlusttopf zu Freigrenze zugezählt?'
Also 12.000 Euro Verlusttopf + 9.408 Euro Freigrenze = 21.408 Euro ohne Abgeltungssteuer zu zahlen?
Ich würde mich über eure Antworten freuen!
Du scheinst was zu verwechseln.
Abgeltungssteuer, da hast du einen Freibetrag von 801 Euro und alles darüber wird mit den 25% versteuert.
Die 9408 Euro Freigrenze beziehen sich auf die Einkommensteuer, z.B. durch Einkommen aus Arbeit usw. Damit hat die Bank bzw. dein Broker ja nichts am Hut.
Muusmann,
die NV-Bescheinigung (NVB) beantragst du bei deinem FA. Ein Antragsformular findest du unter bfinv. Hast du die NVB in Papier erhalten, schickst du sie deiner Depotbank. Vermutlich zieht dir die Bank ab dann keine Kapitalertragssteuern (KEST) mehr ab. Wenn du wieder klotzig verdienst, teilst du das der Bank mit, und sie kassiert danach wieder Abgsteuer.
So lange der Bank eine NVB vorliegt, zieht sie dir keine Abgsteuer ab. Auch dann nicht, wenn deine Kapitalerträge riesige Werte erreichen. Allerdings meldet die Bank deine Erträge an ein FA. Deine Kapitalerträge (quasi brutto) und sonst kein Einkommen können ruhig ein gutes Stück über dem steuerfreien Existenzminimum (netto 9.408,-) liegen.
die NV-Bescheinigung (NVB) beantragst du bei deinem FA. Ein Antragsformular findest du unter bfinv. Hast du die NVB in Papier erhalten, schickst du sie deiner Depotbank. Vermutlich zieht dir die Bank ab dann keine Kapitalertragssteuern (KEST) mehr ab. Wenn du wieder klotzig verdienst, teilst du das der Bank mit, und sie kassiert danach wieder Abgsteuer.
So lange der Bank eine NVB vorliegt, zieht sie dir keine Abgsteuer ab. Auch dann nicht, wenn deine Kapitalerträge riesige Werte erreichen. Allerdings meldet die Bank deine Erträge an ein FA. Deine Kapitalerträge (quasi brutto) und sonst kein Einkommen können ruhig ein gutes Stück über dem steuerfreien Existenzminimum (netto 9.408,-) liegen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.132.168 von alzwo am 22.06.20 19:49:14Echt? Wenn also nur die eine Einkommensart "Einkünfte aus Kapitalvermögen" steht, dann zahlt man keine "Kapitalertragssteuern", wenn man unter dem steuerfreien Existenzminimum von 9.408 Euro liegt?
Wo das war mir noch nicht bekannt.
Wo das war mir noch nicht bekannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.132.384 von Chris_M am 22.06.20 20:01:29Ist doch so, wenn z.B. für Kinder ein NVB vorgelegt wird.
Von daher wird es auch interessant, wie das mit dem Soli nur für Kapitalerträge funktionieren soll.
Von daher wird es auch interessant, wie das mit dem Soli nur für Kapitalerträge funktionieren soll.
Chris,
naja das steuerfreie Existenzminimum taucht im Antrag auf NVB nicht auf. Dort wird nur nach dem voraussichtlichen Einkommen gefragt. Wenn der Bearbeiter des Antrags meint, daß nach diesen Angaben eine Veranlagung unnötig ist, stellt er eine NVB aus.
Von dem Sammel-FA erfährt das persönliche FA bestimmt die steuerfrei gebliebenen Beträge. Nach Ermessen des persönlichen FA wird es aktiv oder nicht. Bei sehr großen Beträgen wird der Kunde wohl aufgefordert, doch mal eine Steuererklärung abzugeben. Evtl stellt sich Steuerhinterziehung heraus.
naja das steuerfreie Existenzminimum taucht im Antrag auf NVB nicht auf. Dort wird nur nach dem voraussichtlichen Einkommen gefragt. Wenn der Bearbeiter des Antrags meint, daß nach diesen Angaben eine Veranlagung unnötig ist, stellt er eine NVB aus.
Von dem Sammel-FA erfährt das persönliche FA bestimmt die steuerfrei gebliebenen Beträge. Nach Ermessen des persönlichen FA wird es aktiv oder nicht. Bei sehr großen Beträgen wird der Kunde wohl aufgefordert, doch mal eine Steuererklärung abzugeben. Evtl stellt sich Steuerhinterziehung heraus.
Danke Euch beiden für die Information
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.134.091 von Chris_M am 22.06.20 21:50:36Ja ist so Chris,
habe für meine Schwiegereltern da ja die Rente bei beiden nur mit der Hälfte zu versteuern waren bis zum Tod des Schwiegervaters eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt alle 3 Jahre bekommen,
Wichtig ist natürlich nur dass bei plötzlich hohen Gewinnen reagiert werden muss, da sonst unter Umständen Steuerhinterziehung in Betracht kommt.
Die Bank/Broker würde auch bei sagen wir 100.000 Gewinnveräusserung keine Steuern abziehen.
habe für meine Schwiegereltern da ja die Rente bei beiden nur mit der Hälfte zu versteuern waren bis zum Tod des Schwiegervaters eine NV-Bescheinigung vom Finanzamt alle 3 Jahre bekommen,
Wichtig ist natürlich nur dass bei plötzlich hohen Gewinnen reagiert werden muss, da sonst unter Umständen Steuerhinterziehung in Betracht kommt.
Die Bank/Broker würde auch bei sagen wir 100.000 Gewinnveräusserung keine Steuern abziehen.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
112 | ||
58 | ||
56 | ||
39 | ||
31 | ||
30 | ||
16 | ||
16 | ||
16 | ||
13 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
10 | ||
9 | ||
9 | ||
8 | ||
8 | ||
7 | ||
7 | ||
7 | ||
6 | ||
6 |