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    Nicht verrechnete Aktienverluste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.21 12:12:53 von
    neuester Beitrag 25.08.21 17:08:37 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.351.766
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      Avatar
      schrieb am 24.08.21 12:12:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Macht es Sinn bei nicht verrechneten Aktienverlusten (hier: 1.500 €) eine andere Aktie (mit derzeit ca. 6.000 € Gewinn) zu verkaufen um hier später die entsprechende Kapitalertragssteuer zu vermeiden oder zu minimieren und dann in die Aktie wieder einzusteigen oder habe ich da einen Denkfehler ? Ich könnte den Verkauf doch so steuern, dass die Kapitalertragssteuer bei dem Verkauf exakt dem Verlustvortrag entspricht.
      Kosten hätte ich dann nur für Verkauf bzw. Neukauf der Aktie ? Ist das richtig oder habe ich da einen Denkfehler ?
      Danke für eine Rückmeldung
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.21 12:53:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.133.430 von RalfFF07 am 24.08.21 12:12:53So etwas macht immer Sinn.

      Wobei ich nur einen Teil der Gewinne realisieren würde wenn du sie wieder zurückkaufen möchtest.

      Mache ich auch des öfteren dass ich eine gutgelaufene Aktie etwas reduziere und eine Verlustaktie dafür gebe.

      Mit ein bisschen Glück ist er Rückkauf dann auch noch etwas günstiger als der Verkauf der ja ohne oder fast ohne Steuer abgelaufen ist.
      Avatar
      schrieb am 24.08.21 14:34:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      RalfFF,
      nein, wenn ich nicht sowieso vorhatte, eine Position zu reduzieren oder zu verkaufen, bringe ich den Aktienverlusttopf nicht auf null. Der Topf kann ruhig stehen bleiben.

      Wenn ich Gewinn machen muß, zB bei einer Übernahme oder bei düsterem Ausblick einer AG, erspart der Topf Steuern zur richtigen Zeit. Hätte ich den Topf gewaltsam auf null gebracht, fallen bei einem späteren Gewinn Steuern an. Läuft das Jahr ab, kann ich die Steuern nicht mehr zurückholen.

      Natürlich kann man versuchen, durch Verkauf und späteren, billigeren Rückkauf Gewinn zu machen. Ob das klappt ist unsicher, 2 mal Gebühr ist sicher.
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 17:08:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Freibeträge schon berücksichtigt?
      Einzelperson 601 € , Ehegatten 1201 € jährlicher Freibetrag .

      Freistellungsauftrag erteilt ? Betrag schon ausgeschöpft ???

      Dann macht das das Intstitut bei dem das Depot geführt wird automatisch.

      Quando


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