Entlastung des Vorstandes/Aufsichtsrat ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.06.00 16:15:14 von
neuester Beitrag 13.07.00 22:35:42 von
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Hallo,
habe da mal eine Frage. Was passiert, wenn der Vorstand/Aufsichtsrat einer AG auf der HV nicht entlastet wird ?
Weiß das hier einer?
Schon im voraus vielen Dank
Sittin...
habe da mal eine Frage. Was passiert, wenn der Vorstand/Aufsichtsrat einer AG auf der HV nicht entlastet wird ?
Weiß das hier einer?
Schon im voraus vielen Dank
Sittin...
Zu unterscheiden ist die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH (§ 46 GmbHG) von der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat einer AG (§ 120 AktG).
Während die Entlastung im Recht der GmbH den Ausschluß etwaiger Ersatzansprüche und Kündigungsgründe des Geschäftsführers zur Folge hat, kommt der Entlastung im Aktienrecht nur geringe Bedeutung zu: Gemäß § 120 Abs.2 AktG
"billigt die Hauptversammlung [durch die Entlastung] die Verwaltung der Gesellschaft durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Entlastung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche."
Mangels unmittelbarer Rechtsfolgen wirkt die Entlastung im Aktienrecht daher eher im Bereich des beruflichen Prestiges.
Druidenkopf
Während die Entlastung im Recht der GmbH den Ausschluß etwaiger Ersatzansprüche und Kündigungsgründe des Geschäftsführers zur Folge hat, kommt der Entlastung im Aktienrecht nur geringe Bedeutung zu: Gemäß § 120 Abs.2 AktG
"billigt die Hauptversammlung [durch die Entlastung] die Verwaltung der Gesellschaft durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Entlastung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche."
Mangels unmittelbarer Rechtsfolgen wirkt die Entlastung im Aktienrecht daher eher im Bereich des beruflichen Prestiges.
Druidenkopf
@ Druidenkopf
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Sittin...
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
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