EUREX & Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.07.00 12:11:58 von
neuester Beitrag 15.07.00 12:54:30 von
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Hallo Leute,
ich habe ein Paar Fragen zur Spekulationssteuer:
1. Zählen Stillhaltergeschäfte (DAX) generell zu den spekulationssteuerpflichtigen Geschäften? Der Verkauf findet ja vor dem Kauf (Glattstellung) statt.
2. Kann ich Verluste von 2000 nach 1999 rücktragen und bis 2002 vortragen? Diese Regelung wurde ja noch einmal diskutiert!
3. Kann ich diese Verluste selber zwischen den Jahren saldieren oder muß ich für 1999 erst mal Gewinne versteuern und bekomme dann 2000 rückerstattet (Ich habe die EST 1999 noch nicht erstellt)
Vielen Dank, ich freue mich auf Eure Antworten!
ich habe ein Paar Fragen zur Spekulationssteuer:
1. Zählen Stillhaltergeschäfte (DAX) generell zu den spekulationssteuerpflichtigen Geschäften? Der Verkauf findet ja vor dem Kauf (Glattstellung) statt.
2. Kann ich Verluste von 2000 nach 1999 rücktragen und bis 2002 vortragen? Diese Regelung wurde ja noch einmal diskutiert!
3. Kann ich diese Verluste selber zwischen den Jahren saldieren oder muß ich für 1999 erst mal Gewinne versteuern und bekomme dann 2000 rückerstattet (Ich habe die EST 1999 noch nicht erstellt)
Vielen Dank, ich freue mich auf Eure Antworten!
@ME
1. Ja. Siehe § 23 Abs.1 Nr.3: "Private Veräußerungsgeschäfte sind (...) Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter früher erfolgt als der Erwerb."
2. Spekulationsverluste sind gemäß § 23 Abs.2, 10d EStG bis DM 2 Mio. ein Jahr rücktragbar und sowohl der Höhe als auch der Zeit nach unbegrenzt vortragbar; Ausgleich aber nur mit anderen Spekulationsgewinnen zulässig.
3. Letzteres. Solange die 2000er Spekulationsverluste nicht festgestellt sind kannst Du auch nicht rücktragen.
Druidenkopf
1. Ja. Siehe § 23 Abs.1 Nr.3: "Private Veräußerungsgeschäfte sind (...) Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter früher erfolgt als der Erwerb."
2. Spekulationsverluste sind gemäß § 23 Abs.2, 10d EStG bis DM 2 Mio. ein Jahr rücktragbar und sowohl der Höhe als auch der Zeit nach unbegrenzt vortragbar; Ausgleich aber nur mit anderen Spekulationsgewinnen zulässig.
3. Letzteres. Solange die 2000er Spekulationsverluste nicht festgestellt sind kannst Du auch nicht rücktragen.
Druidenkopf
Sofern allerdings, kein Erwerb stattfindet (z.B. wenn man Optionen einfach auslaufen läßt) geht die Meinung auseinander. Oftmals wird darauf keine Spekulationssteuer berechnet, da kein Kauf stattgefunden hat.
ciao
conRatio
ciao
conRatio
Thx @ druidenkopf und conratio
Das mit dem Auslaufen interessiert mich natürlich: Mir verfallen
ca. 90% aller Optionen. Wenn das steuerfrei ist, dann wäre das die
Geldmaschine schlechthin.
Bitte Info, Danke
Das mit dem Auslaufen interessiert mich natürlich: Mir verfallen
ca. 90% aller Optionen. Wenn das steuerfrei ist, dann wäre das die
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