checkAd

    Foltert die Fiskalritter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.07.00 15:00:36 von
    neuester Beitrag 27.07.00 14:45:17 von
    Beiträge: 11
    ID: 186.688
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 871
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 15:00:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Motto: Keine Mark zuviel dem Finanzamt, aber ehrlich bleiben und die Gesetze wahren.

      Zwei Modelle habe ich mir ausgesponnen. Damit mich mein Steuerberater nicht für völlig abgedreht (er hat schon viel gelitten mit mir)hält, könnt ihr ja mal die Modelle feintunen.

      Die Lage: Zu versteuernder Gewinn p.a. sagen wir mal 300 TDM aus Daytrading. Kann auch noch kräftig mehr werden. Da tut das Steuern zahlen richtig weh.

      Modell 1

      (von mir bevorzugt): Gründung Kapitalgesellschaft Schweiz: GmbH nicht AG, weil ich keinen "Massen"-verwaltungsrat will, den mir das deutsche FA auseinandernimmt, Kapital liegt bei mir, Geschäftsführung bei mir. Diese Schweizer Company wird auch dort ein Büro unterhalten, äh eine Ferienwohnung ;-) aus der ich an ca. 190 Tagen im Jahr meine Geschäfte abwickele mit einer bekannten Deutschen Bank, die mein Depot in Deutschland führt. Ist eine alte Beziehung, die will und kann ich nicht aufgeben. Die restliche Zeit verbringe ich aber zwangsläufig in Deutschland. Ein Gehalt als Geschäftsführer will ich mir gönnen, so ca. 10TDM p.m plus Auto etc. Die restlichen Gewinne will ich in der Schweizer Firma thesaurieren - 30 jährige Staatsanleihen kaufen.
      Nach einige Zeit kann ich mit den Anleihen das Gehalt zahlen und brauche nicht mehr traden habe mein Vermögen eben in einer schweizer GmbH.

      Steuerlich: die 10TDM Gehalt versteuere ich zu den herrlichen Sätzen der Schweiz, muss in Deutschland wg DBA aber weitere EK-Steuern entrichten. Ersparnis wäre also Null. Ist das so? Wenn ich länger als sechs Monate bei der Berglern verbringe? Muss ich trotzdem hier EK-Steuern zahlen an die deutschen Fiskalratten? Da die Gewinne bei meiner schweizer Firma anfallen, holt sich der dortige Fiskus seine XY Prozent und fertig. Wie hoch ist der Steuersatz für TÄTIGE GmbH`s in der Schweiz? Wohlgemerkt: Es handelt sich nicht um die berühmten Domizil AG`s, die nur Off-Shore tätig sind und mit sagenhaften 9% pauschal versteuert werden. Ich werde ja richtig arbeiten, wenn man mich reinläßt ;-)


      Modell 2

      Gründung deutsche GmbH. In der wird getradet. Die Spekugewinne werden nach neuem Recht mit der Hälfte angesetzt??!! Bsp. 500TDM Spekugewinn, zu versteuern in der GmbH wären dann 250 TDM. Ab Gehalt GF (das bin ich) sagen wir magere 50TDM p.a brutto, ab Kosten für Steuerberatung, Aufstellen einer Bilanz, Buchhaltung-mach ich selber, Software, Besenkammer-Büro, Kurssysteme, Infos , Reisen etc sagen wir 25TDM. Zu versteuern wären dann effektiv 200TDM in der GmbH und bei mir das Geschäftsführergehalt
      200TDM ab Körperschaftssteuer, ab Soli, ab Gewerbesteuer macht 35-38% Belastung auf 200TDM, macht gerundet ca. 18% Belastung auf (Einnahmen-Kosten) Bemerkung: Ist ja sagenhaft für Deutschland, muss man sich mal vorstellen. Wenn ich nun eine Vollauschüttung der eben in der GmbH versteuerten Gewinne vornehme, dann wird mir unter Progressionsvorbehalt nur die HÄLFTE der ausgeschütteten Dividende steuerlich angerechnet? Ist das so???? Habe ich das richtig kapiert? Also wieder 200TDM minus Körperschaftssteuer minus Soli minus Gewerbesteuer macht ca. 76TDM Steuern (seufz) macht aber 374TDM auschüttungsfähige Nachsteuererträge???? Die nehm ich mir raus und 187TDM werden mir auf das Einkommen gerechnet???? Plus das GF Gehalt. Macht zu versteuern: 187TDM plus 50 TDM Gehalt macht 237TDM zu versteuern bei einem tatsächlichem Einkommen von 424TDM? Dann sollte man (Fam, Kinder) mit 75TDM EK St. auskommen. Macht summasummarum 75TDM EK Steuer und 76 TDM Steuern bei der GmbH - 150 TDM Steuer auf 500TDM Rohgewinn -das sind 30% Steuerlast. Besser als 50% allemal. Mit Feintuning hier und da kann man sicher noch was machen. Wie seht ihr das? Es gab da bspw. ein paar Dörfer, die KEINE Gewerbesteuer erheben. Gibt es von der Front News? Das spart nämlich ungemein, wie ihr euch unschwer ausmalen könnt.


      Kann mir der deutsche Fiskus irgendwie an die Eier? Seht ihr Fallstricke? Macht sowas schon einer (Modell 1)? Danke für alle Hinweise. Keine illegalen Sachen, habe Familie und will keinen Ärger. Kein Panama, Bermuda, Belize Scheiss.


      Beste Grüße
      Jasdaq
      Avatar
      schrieb am 16.07.00 21:15:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Jasdaq,

      Modell 2 solltest Du nochmal rechnen.
      Der hälftige Ansatz der Spekulationsgewinne gilt für private Veräußerungsgeschäfte,
      nicht jedoch für Betriebseinnahmen einer GmbH.


      Gruß Tobbedia
      Avatar
      schrieb am 17.07.00 03:35:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      zu Nummer 1 kann ich nix sagen - zu Nummer 2: wieso Firma gruenden? auch fuer Private gilt dann das
      Halbeinkuenfteverfahren...

      Firma macht nur unnoetige Kosten (auch steuerliche) - steh ich oder du hier auf der Leitung?
      (Steuerbelastung fuer Privatmann bei 500 TDM nur annaehernd 125 TDM...)
      Avatar
      schrieb am 17.07.00 10:23:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      als Privatmann scheint man sich ja wirklich besser zu stehen. Gilt das Verfahren so auch für eine GbR:

      Spekugewinn 500TDM
      zu versteuern 250TDM
      Steuerlast geschätzt 2001 120TDM?

      Danke

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 17.07.00 10:28:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bin zwar nur ein Student( noch nicht so ein Großverdiener), aber ich würd es einfach nicht melden, dann zahlst Du nichts!!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1590EUR +7,43 %
      Verdopplung der Ressource bei East Africa Metals?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 17.07.00 14:54:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Mammon77,

      das kannst Du vergessen, denn in den Augen der Fiskus bist Du damit ein Krimineller. Du kannst mit Kampfhunden kleine Kinder zerfetzen oder harmlose Omas umbringen; irgendein sozial veranlagter Richter wird Dich bestimmt auf die Malediven zur Resozialisierung bei Kaffee, Kuchen und vollbusigen Sozialarbeiterinnen schicken. Wenn Du aber in der Größenordnung Steuern hinterziehst, wanderst Du geradewegs ins Zuchthaus. Da gibt es keine Gnade. Falls Dein süßes Mäuschen mit einem Anderen durchbrennt oder Deine Firma Betriebsprüfungen hat oder Deine Bank durchsucht wird (ist ja letztens öfter passiert), fliegst Du auf und wirst von den Finanzern übel verfolgt. Das kannst Du nicht machen, wenn Du noch alle Tassen im Schrank hast und weiter als 1 Monat denken kannst. Besser dagegen ist, alles anzugeben, aber eben die legalen Schlupflöcher zu finden. Darum gehts ja hier.
      Avatar
      schrieb am 17.07.00 17:42:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      hi Jasdaq, GbR hat keine Rechtspersoenlichkeit, bzw. ist keine `Firma`

      d.h. selbstverstaendlich gilt es da auch da du in einer GbR ganz einfach als Privatmann behandelt wirst...

      cu,

      Vepo
      Avatar
      schrieb am 19.07.00 17:22:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Jasdaq2: Ein paar erste Eindrücke von von Deinen "Modellen"

      Modell 1:
      - Unbeschränkt stpfl. in D ist, wer Wohnsitz ODER dauernden Aufenthalt in D hat. Die 183-Tage-Regelung ist unbeachtlich, wenn bereits Wohnsitz in D gegeben ist; => doppelte unbeschränkte Steuerpflicht in D und CH.
      - Nach Art. 4 Abs.4 DBA CH/D "Überdachende Besteuerung" hätte Deutschland auch ohne deutschen Wohnsitz noch 5 Jahre nach Wegzug das Besteuerungsrecht für deutsche Einkünfte.
      - In der CH KapGes thesaurierte Gewinne sind in Deutschland steuerpflichtig, wenn die §§ 7 ff. AStG "Hinzurechnungsbesteuerung" anwendbar sind. Das könnte bei doppelter unbeschr. StPfl. und bei dem geschilderten Sachverhalt der Fall sein. Inwieweit die überdachende Besteuerung auch die Hinzurechnungsbesteuerung erfassen könnte, ist mir momentan unbekannt; => Steuerberater fragen oder im Kommentar nachsehen, sofern relevant.
      => Modell funktioniert bei geschildertem Sachverhalt (doppelte unbeschränkte Steuerpflicht) m.E. nicht.

      Modell 2:
      - Wie bereits von Tobbedia erkannt, greift die SpekuBesteuerung im BV nicht; => Innerhalb der GmbH wären SpekuGewinne grdsl. KSt- und GewSt-frei (letzteres wegen Ausweitung des GewSt-Schachtelprivilegs für KapGes).
      - Da hierdurch recht leicht ungerechtfertigte Steuervorteile erzielbar sind, ist mit Mißbrauchsklausel im endgültigen Gesetz zu rechnen.
      => Abwarten und endgültiges Gesetz prüfen. Falls auf steuerfreie Thesaurierung in GmbH verzichtet werden kann, privat machen.

      GbR:
      Kommt darauf an, ob vermögensverwaltend (wohl zutreffend) => dann wie Privatmann oder Mitunternehmerschaft (wenn gewerblicher Umfano oder gewerbliche "Nebentätigkeiten") => Besteuerung wie PersGes (also voll ESt-Pflicht da BV und GewSt-Pflicht da Streichung des Schachtelprivilegs für PersGes).

      Erst mal auf die endgültige Gesetzesfassung warten! Druidenkopf
      Avatar
      schrieb am 19.07.00 20:27:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi,

      Danke Druidenkopf und die anderen für eure Stellungnahmen. @druidenkopf: Was heißt bitte "BV". Danke Gruß Jasdaq
      Avatar
      schrieb am 20.07.00 10:35:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      BV = Betriebsvermögen
      Druidenkopf
      Avatar
      schrieb am 27.07.00 14:45:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      hi,

      gerade im Focus Money vom 27.7.2000 gelesen. Speku steuern für Privatleute erst ab 2002 im Halbanrechnungsverfahren=50%vom Zock werden der EKsteuer angerechnet mit effektiver Steuerlast von riund 25%. 2001 sollen wir also weiter von diesen Fiskal-Piraten mit dem Doppelten, also rund 50% Steuerlast abgezockt werden, damit afrikanische Drogendealer, langschlafende Sozialhilfeempfänger, Rentenversicherung sanieren ohne als Selbständiger jemals Leistungen daraus beziehen zu können und der luxuriöse Vorruhestand für faule Beamte finanziert werden können :( :( :( :(:( :(:( :(:( :(:( :(:( :(:( :(:( :(:( :(:( :(:( :(:( :(:( :(:( :(:( :(:( :(:( :(:( :(

      Wie ist das nun für Kapitalgesellschaften? Wie sieht da jetzt die Spekusteuer aus, wenn ich in einer GmbH trade? Danke.
      Gruß J.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Foltert die Fiskalritter