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    Ist es auch möglich mehrere Clubs zu führen oder Mitglied zu sein? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.00 16:38:21 von
    neuester Beitrag 25.07.00 20:30:19 von
    Beiträge: 3
    ID: 194.299
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      Avatar
      schrieb am 24.07.00 16:38:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann man auch mehrere Clubs als Geschäftsführer führen bzw. in mehreren Clubs Mitglied sein?
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 17:54:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Grundsätzlich ja!

      Als Gesellschafter spielt überhaupt keine Rolle, bei wie vielen verschiedenen IC`s man Gesellschafter ist.
      Bei dem Thema Geschäftsführer ist es grundsätzlich möglich, mehrere IC`s zu leiten.
      Es kann aber Probleme mit dem Bundesamt für das Kreditwesen geben ( BAKred ),
      da man als Portfoliomanager eingestuft werden könnte.
      Die Grenzen hierfür sind nicht klar definiert.
      Als Anlagesumme wird eine Zahl von 1.000.000 DM genannt, aber auch die Häufigkeit der Trades sowie das gezahlte Entgelt an den Geschäftsführer spielt eine Rolle.
      Wird man als Portfoliomanager eingestuft, wird man vom BAKred überprüft, muß man private Sicherheiten von ca. 100.000 DM vorweisen sowie in einen Fonds zur Sicherung monatlich einzahlen.

      Da dieses alles problematisch ist, bin ich zum Beispiel nur ehrenamtlich tätig.

      Kleiner Tip:
      Es ist schon sehr zeitaufwendig, einen IC zu führen...


      Viele Grüße
      Sittin...
      Avatar
      schrieb am 25.07.00 20:30:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich denke mal das wichtigste ist mit so die Entscheidungsfindung beim Kauf/Verkauf.
      Solange nur die Gesellschafter mir Dir bestimmen was ge/verkauft wird und Du als Geschäftsführer den Papierkram machst ist es eigentlich ganz egal wieviele ICs Du managst - Du kannst ja auch in drei Fahrgemeinschaften Fahrer sein, das sind ja genauso gbrs wie ein IC auch.
      Und wenn Du Dich bezahlen läßt oder gar selbst entscheidest was ge/verkauft wird bist Du sowieso ein Fall für das bakred, weil Du das nämlich nicht darfst !!! Zumindest bei den Handelsentscheidungen nehmen die das wohl wirklich ernst - das dürfen nämlich laut KWG nur Finanzdienstleister.

      pki


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