Speku.steuer bei Stopp Loss - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.08.00 23:43:39 von
neuester Beitrag 29.08.00 00:24:22 von
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Hallo, vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Eine Aktie, die ich noch kein Jahr besitze, wird an einem volatilen Tag verkauft, weil die Stopp Loss -Marke unterschritten wurde. Da ich die Aktie weiter besitzen möchte, kaufe ich sie am selben Tag wieder nach.
Muss ich nun den bisher erzielten Gewinn versteuern bzw. wird ein eventueller Verlust als Spekulationsverlust akzeptiert?
Und: ist es relevant, ob der Neueinstieg zu einem besseren oder einem schlechteren Kurs erfolgt als der Stopp-Loss-Kurs?
Sorry, wenn die Frage schon behandelt wurde, aber ich konnte nichts finden. Vielleicht könnte mir dann jemand die entsprechende Thread-Nummer nennen.
Vorab schon mal vielen Dank
dg
Eine Aktie, die ich noch kein Jahr besitze, wird an einem volatilen Tag verkauft, weil die Stopp Loss -Marke unterschritten wurde. Da ich die Aktie weiter besitzen möchte, kaufe ich sie am selben Tag wieder nach.
Muss ich nun den bisher erzielten Gewinn versteuern bzw. wird ein eventueller Verlust als Spekulationsverlust akzeptiert?
Und: ist es relevant, ob der Neueinstieg zu einem besseren oder einem schlechteren Kurs erfolgt als der Stopp-Loss-Kurs?
Sorry, wenn die Frage schon behandelt wurde, aber ich konnte nichts finden. Vielleicht könnte mir dann jemand die entsprechende Thread-Nummer nennen.
Vorab schon mal vielen Dank
dg
Hallo Duschgel !
Der Grund oder die Art der Order ( Stop loss, stopp buy, Kauf/ Verkaufslimite ) interessieren das Finanzamt nicht. Wichtig und entscheidend ist die Tatsache, ob die Transaktion innerhalb oder ausserhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erfolgt ist.
Viele Grüße !
mcsteve
Der Grund oder die Art der Order ( Stop loss, stopp buy, Kauf/ Verkaufslimite ) interessieren das Finanzamt nicht. Wichtig und entscheidend ist die Tatsache, ob die Transaktion innerhalb oder ausserhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erfolgt ist.
Viele Grüße !
mcsteve
Hallo MC Steve, danke für die schnelle Antwort.
Heißt das dann auch, dass ich aus einem Wert, der zeitweise im Minus steht, eben mal kurz raus gehen kann um Verluste zu realisieren und gleich danach wieder einsteigen kann? Hat da das FA keinen Auslegungsspielraum, vielleicht weil die Gewinnerzielungsabsicht fehlt?)
dg
Heißt das dann auch, dass ich aus einem Wert, der zeitweise im Minus steht, eben mal kurz raus gehen kann um Verluste zu realisieren und gleich danach wieder einsteigen kann? Hat da das FA keinen Auslegungsspielraum, vielleicht weil die Gewinnerzielungsabsicht fehlt?)
dg
Hi, falls Du am `selben Tag die Aktien wieder kaufst hast Du die Wahlrecht:
1. Das ganzen Geschäft als Intradaytrading deklarieren. Das Finanzamt hat keine Möglichkeit zu prüfen wann im laufe des Tages Du ge_ oder verkaufst hast. Deine Bescheinigungen werden gleich aussehen als ob Du die Aktien zuerst gekauft hättest und dann mit Gewinn/Verlust verkaufst.
2. Verkauf von alten Anteilen und sofortigen Kauf von neuen.
Was sagen die Expereten?
1. Das ganzen Geschäft als Intradaytrading deklarieren. Das Finanzamt hat keine Möglichkeit zu prüfen wann im laufe des Tages Du ge_ oder verkaufst hast. Deine Bescheinigungen werden gleich aussehen als ob Du die Aktien zuerst gekauft hättest und dann mit Gewinn/Verlust verkaufst.
2. Verkauf von alten Anteilen und sofortigen Kauf von neuen.
Was sagen die Expereten?
Das akzeptieren die nicht im Laufe eines Tages. Man muss wenigstens einen Tag verstreichen lassen. Besser ist es auch mehrere Depots bei verschiedenen Banken zu haben, damit genau geklärt ist wann Du alte bzw. neu hinzugekaufte Aktien einer AG verkaufst.
Was heißt das: akzeptieren die nicht. Müsste ich dann keine Spekusteuer zahlen und darf auch keinen Verlust realisieren oder umgekehrt: wird beides steuerwirksam?
Wer kann mir helfen?
dg
Wer kann mir helfen?
dg
Natürlich spielt es überhaupt keine Rolle, ob Du am gleichen Tag Kaufst und verkaufst oder Werte knapp unter einem
Jahr hältst. Wenn das so einfach wäre, würden alle Daytrader steuerfrei handeln. Bei Käufen der gleichen Aktie zu ver-
schiedenen Daten und anteiligen Verkäufen können die Verkäufe immer auf die `ältesten` Aktien des Wertes aufgerechnet
werden.
Aber der Fiskus verlangt eine steuerliche Geltendmachung bei Nichteinhalten der Spekulationsfrist von einem Jahr (zumindest
bei Gewinnen). Du verkaufst Aktien und kaufst zwar keine Stunde später Aktien des gleichen Unternehmens wieder zurück,
allerdings sind die neu gekauften Papiere als `andere` Papiere zu betrachten.
Gruß,
Deerhunter
Jahr hältst. Wenn das so einfach wäre, würden alle Daytrader steuerfrei handeln. Bei Käufen der gleichen Aktie zu ver-
schiedenen Daten und anteiligen Verkäufen können die Verkäufe immer auf die `ältesten` Aktien des Wertes aufgerechnet
werden.
Aber der Fiskus verlangt eine steuerliche Geltendmachung bei Nichteinhalten der Spekulationsfrist von einem Jahr (zumindest
bei Gewinnen). Du verkaufst Aktien und kaufst zwar keine Stunde später Aktien des gleichen Unternehmens wieder zurück,
allerdings sind die neu gekauften Papiere als `andere` Papiere zu betrachten.
Gruß,
Deerhunter
Hi Duschgel,
dem Finanzamt ist es egal, ob dein Verkauf durch einen Stpp-Loss ausgelöst wurde oder durch ne normale Verkaufsorder. Fakt ist, wenn du innerhalb eines Jahres ab Kauf realisierst, hast du nen Spek-gewinn bzw -verlust. Wenn du am gleichen Tag wieder einsteigst, ist das steuerlich gesehen ein neuer Kaufvorgang, also nix mit Intraday o.ä. (Intraday ist IMMER vollsteuerpflichtig!)
Das mit den verschiedenen Konten bei verschiedenen Banken bring auch nix, da er dem Prüfer egal ist ob du heut um 2 Uhr bei der Spaßkasse deine Bremer Vulkan verkaufst und sie dann um 3 bei der Hippiebank wieder einkaufst.
Das einzige Problem ist, das es ein uraltes Finanzgerichtsurteil gibt, das folgendes besagt: Bei Verkauf und sofortigem Wiedereinkauf derselben Aktie Steuerhinterziehung KANN Steuerhinterziehung unterstellt werden, wenn der Verkauf getätigt wurde, um Spekulationsverluste zu realisieren und so Steuern zu sparen (sehr beliebtes Spiel grad am Jahresende). Das Urteil stammt aber noch aus den 70ern, als es an der Börse noch etwas beschaulicher zuging (nix Nasdaq / Neuer Markt). Das A & O ist, das du deinem Bearbeiter im Finanzamt den Vorgang plausibel erklären kannst, vor allem das es sich um einen Stop-Loss gehandelt hat. Die Spekulationsfrist beginnt ja sowieso wieder neu zu laufen.
mfg glenord
dem Finanzamt ist es egal, ob dein Verkauf durch einen Stpp-Loss ausgelöst wurde oder durch ne normale Verkaufsorder. Fakt ist, wenn du innerhalb eines Jahres ab Kauf realisierst, hast du nen Spek-gewinn bzw -verlust. Wenn du am gleichen Tag wieder einsteigst, ist das steuerlich gesehen ein neuer Kaufvorgang, also nix mit Intraday o.ä. (Intraday ist IMMER vollsteuerpflichtig!)
Das mit den verschiedenen Konten bei verschiedenen Banken bring auch nix, da er dem Prüfer egal ist ob du heut um 2 Uhr bei der Spaßkasse deine Bremer Vulkan verkaufst und sie dann um 3 bei der Hippiebank wieder einkaufst.
Das einzige Problem ist, das es ein uraltes Finanzgerichtsurteil gibt, das folgendes besagt: Bei Verkauf und sofortigem Wiedereinkauf derselben Aktie Steuerhinterziehung KANN Steuerhinterziehung unterstellt werden, wenn der Verkauf getätigt wurde, um Spekulationsverluste zu realisieren und so Steuern zu sparen (sehr beliebtes Spiel grad am Jahresende). Das Urteil stammt aber noch aus den 70ern, als es an der Börse noch etwas beschaulicher zuging (nix Nasdaq / Neuer Markt). Das A & O ist, das du deinem Bearbeiter im Finanzamt den Vorgang plausibel erklären kannst, vor allem das es sich um einen Stop-Loss gehandelt hat. Die Spekulationsfrist beginnt ja sowieso wieder neu zu laufen.
mfg glenord
@alle:
Vielen Dank für eure Mühe. Ihr hab mir sehr geholfen!
dg
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