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    Computer: Unter welchen Voraussetzungen vom FA als Werbungskosten anerkannt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.00 18:47:34 von
    neuester Beitrag 01.05.01 17:53:22 von
    Beiträge: 12
    ID: 321.893
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      Avatar
      schrieb am 30.12.00 18:47:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo w:o-ler,

      ich habe mir dieses Jahr einen neuen Computer samt Drucker angeschafft.
      Unter welchen Voraussetzungen akzeptiert das Finanzamt einen Computer unter Werbungskosten?
      Wie lange wird ein Computer(Anschaffungswert ca. DM 2000) steuerrechtlich abgeschrieben?
      Lohnt sich eine Bescheinigung des Arbeitgebers, in dem dieser bestätigt, dass der Computer beruflich genutzt wird?

      Wer kann mir helfen?

      Danke im voraus und guten Rutsch
      Avatar
      schrieb am 30.12.00 20:59:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Im Prinzip ja !
      Berufliche Nutzung muß mindestens 90 % betragen.
      Abschreibung über 4 Jahre.
      Hilfreich für die Anerkennung ist ein Beruf im EDV-Bereich
      (wie z.B. Systemprogrammierer).
      Das Finanzamt versendet dann einen Fragebogen, in der die
      Hard- und Software aufzulisten ist, was man mit dem PC
      macht und wie die bearbeiteten Daten, Texte etc. beim
      Arbeitgeber weiterverarbeitet werden.
      Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die berufliche
      Nutzung des PCs und daß kein Zuschuß dafür geleistet wurde,
      ist sinnvoll.
      Avatar
      schrieb am 31.12.00 00:36:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo, bei mir hat das FA auf Vorlage der Rechnung eine lineare Abschreibung auf 4 Jahre genehmigt. Es war kein sonstiger Nachweis (90%ige Nutzung, Fragebogen etc.) notwendig. Bin übrigens Student. Probiers einfach.
      Ciao
      Avatar
      schrieb am 31.12.00 06:59:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      @avymaus

      Da hast du aber ganz schön Schwein gehabt. Denn MikeBoerse
      hat eigentlich den üblichen Weg beschrieben. Nur mit
      Bescheinigung AG etc. klappt das einigermaßen. Das Finanzamt
      versucht ansonsten wenn irgendwie möglich, den Computer
      rauszukegeln. Bei Studenten sehen sie das natürlich lockerer.
      Ist ja schliesslich unser geistiger Nachwuchs, der gehegt
      werden will und Bescheinigungen vom Arbeitgeber gibt es da
      auch eher selten.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 31.12.00 11:50:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      @steueragent

      So ganz decken sich deine FA-Erfahrungen nicht mit meinen. Hier in NRW ist der häusliche PC fast immer kein Problem und geht im Regelfall ohne Fragebogen und Arbeitgeberbescheinigung. Ich habe einen PC, und das war für mich absolut erstaunlich, sogar schon als Werbungskosten aus V+V (bei nur einem Objekt!) durchgebracht.

      Deine Angaben beweisen mir, daß du aus dem süddeutschen Raum (Schwaben?) kommen mußt.

      Guten Rutsch aus NRW

      StRa

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      Avatar
      schrieb am 31.12.00 16:22:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wohne in Niedersachsen, und habe auch den Eindruck, daß die
      steuerliche Anerkennung des PCs nicht einheitlich gehandhabt
      wird, noch nicht mal im gleichen Bundesland.
      Habe `mal von einem Fall gehört, wo das Finanzamt (weiß aber
      nicht mehr an welchem Ort) eine Liste aller Dateien auf der
      Festplatte haben wollte ...
      Avatar
      schrieb am 01.01.01 09:43:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      @StRa

      He, he, super, wie man so aus gewissen Details auf die einzelnen
      Länder schließen kann. Ich komme tatsächlich aus dem Schwabenländle
      (Raum Stuttgart) und bei uns pfeifft zumindest computertechnisch
      ein rauher Wind. Auch sonst scheinen mir die Finanzämter entlang
      des Rheins etwas lockerer drauf zu sein. Ich hab allerdings nur
      einen Fall in Köln und da geht es immer ziemlich locker zu.

      MfG

      Steueragent
      Avatar
      schrieb am 02.01.01 11:26:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wie sieht eigentlich euerer Meinung die Rechnung aus mit PC-Afa 2000 in Verbindung mit Kapitaleinkünften/Spekulationseinkünften (Beispiel: Nutzung für Kapitaleinkünfte u. Speku 2/3 - Privat 1/3 ; PC-Neuanschaffung 1998, bisher nicht abgeschrieben). Geht da was in 2000 oder nicht - was sagen die Experten?
      Avatar
      schrieb am 02.01.01 18:22:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      @OKP
      Wie ich schon oben geschrieben habe, ging es bei einem meiner Fälle bei V+V. Deshalb mein Rat: einfach mal probieren. Wo ist das Risiko? Du kannst nur gewinnen oder es bleibt so wie es bisher war (ohne Ansatz).

      :)
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 18:51:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wollte das Board nochmal nach oben bringen!

      Bei den Vorschriften hat sich ja was getan! Jetzt kann man den PC auch bei überwiegend privater Nutzung als Werbungskosten absetzten!

      Kann mir jemand sagen wie das bei einem Monitor aussieht, den ich mit jetzt für ca. 600 DM kaufen will? Den kann man doch dann direkt als geringwertiges Wirtschaftsgut voll abschreiben?? Oder muß man hier auch wieder das Verhältnis privat und berufliche Nutzung berücksichtigen??
      Was heißt überhaupt berufliche Nutzung? Ich bin Azubi und werde bald studieren gehen!!

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 25.04.01 17:52:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Keine Meinugen???
      Avatar
      schrieb am 01.05.01 17:53:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      @dollarboy
      1. Gemäß FG München aus 1993 ist ein Computermonitor nicht selbständig nutzbar -> kein GWG -> nachträgliche Anschaffungskosten.
      2. Das "berufliche Nutzung" meint wohl steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Bei einem Studenten kommt ferner Berücksichtigung als Sonderausgaben/Ausbildungskosten in Betracht.


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