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    Der EM-TV Skandal - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.99 12:41:52 von
    neuester Beitrag 20.11.99 19:13:03 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 18.11.99 12:41:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich halte es für äüßerst unseriös,was sich EM-TV mit seinen Privataktionären leistet !!!
      Wie mir heute mitgeteilt wurde, sind die Bezugsrechte,welche anläßlich der Kapitalerhöhung ausgegeben worden sind, einfach zurückgezogen.
      Eigentlich sollten diese bereits am 16.11.1999 in die Wandelanleihe getauscht werden. Als Grund hierfür wurden die ungünstigen Bedingungen am Anleihemarkt genannt. Der wahre Grund dürfte wohl darin zu sehen sein, dass man bei der Umwandlung in EM-TV Aktien bereits zum jetzigen Zeitpunkt im Gewinn liegt und EM-TV sich wohl einen höheren Emissionserlös versprochen hatte.
      Welches Licht das auf die Aktionärspolitik wirft,sollte jeder selbst beurteilen. Ich werde nunmehr die juristischen Möglichkeiten ausloten, hiergegen vorzugehen. Immerhin ist mit der Ausgabe der Bezugsrechte eine Vertrauensposition entstanden,die nicht einseitig wieder aufgehoben werden kann. Im Unterschied zur Rücknahme während der Zeichnungsfrist hat der Inhaber der Bezugsrechte einen wirtschaftlichen Wert inne. Zudem haben sicherlich viele von einem Direktinvestment in die EM-TV-Aktie gerade deswegen abgesehen,weil sie diese über die Bezugsrechte bzw.Wandelanleihe erwerben wollten. Dass dadurch ein Schaden entstanden ist, kommt EM-TV natürlich nicht in den Sinn...

      Für sachdienliche Beiträge zu diesem Thema wäre ich dankbar.
      RealJoker
      Avatar
      schrieb am 20.11.99 19:13:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich habe heute meine Depotbank aufgefordert die Stornierung der EMTV-Bezugsrechte unverzüglich zurückzunehmen, da ich dazu keinen schriftlichen Auftrag erteilt habe.
      Ich habe die zusätzlichen Bezugsrechte erworben, sie wurden meinem Depot gutgeschrieben und ich wurde mit den Kosten belastet. Damit gehören die Bezugsrechte mir und dieses Rechtsgeschäft kann nicht einfach durch einseitige Willenserklärung (EMTV) rückgängig gemacht werden.
      Die Bezugsrechte, die jedem Aktionär anhand der von ihm gehaltenen Aktien gewährt wurden sind nicht das Problem. Dieses Angebot kann von EMTV, genauso wie es gewährt wurde wieder zurückgenommen werden.
      Das Problem sind die zusätzlich durch den Aktionär erworbenen Bezugsrechte für deren Bezug er von der Bank mit Kosten belastet wurde.
      Genauso wie die depotführende Bank für diesen Bezug einen schriftlichen Auftrag des Depotinhabers benötigte, braucht sie für die Stornierung der Bezugsrechte auch einen schriftlichen Auftrag. Sonst könnte sich ja jeder einfach am Depot eines anderen bedienen.
      Daß EMTV die Bezugsrechte zurückgezogen hat, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wenn EMTV jetzt das, was ich erworben habe nicht liefern will, so muß sich EMTV mit den Erwerbern der Bezugsrechte auseinandersetzen.
      Ich warte jetzt auf Vorschläge der Hausbank bzw. von EMTV. wie der Ausgleich für meinen Schaden aussehen könnte.da ich z.B wg. dem Erwerb der Bezugsrechte keine neuen Aktien gezeichnet habe.


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