Gültigkeit von vorbörsl. Käufen bei fehlender WpHG § 31 ff usw. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.02.01 17:58:03 von
neuester Beitrag 24.02.01 23:25:28 von
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Hallo zusammen,
weiß jemand von euch, wie es sich verhält, wenn man vorbörsliche
Aktien erworben hat, obwohl man die dazu notwendigen Formulare
a) WpHG § 31 ff (Erhebungsbogen: Wertpapierhandelsgesetz
zur Wahrung des Anlegerschutzes)
b) KWG § 23 a (Mitteilung nach § 23 a Kreditanstalt für
Wiederaufbau)
c) Risikokenntnis (Bestätigung über die Kenntnisnahme von
Risiken bei dem Erwerb von Aktien oder
Beteiligungen)
d) Kopie des Personalausweises
vor dem Kauf der Aktien nicht ausgefüllt hat ?
Ist das Geschäft dann trotzdem gültig ?
Oder kann man dann das Geschäft für ungültig erklären lassen
und rückgängig machen ?
Macht es einen Unterschied wenn man z. B. in 1998 die Aktien
gekauft hat, und in 1999 noch nachträglich die Unterlagen
ausgefüllt hat ?
Für eine Antwort wäre ich euch dankbar, oder um Überlassung
der Adresse eines Anwaltes, der sich mit so etwas auskennt.
Gruß
Holly.Richi
weiß jemand von euch, wie es sich verhält, wenn man vorbörsliche
Aktien erworben hat, obwohl man die dazu notwendigen Formulare
a) WpHG § 31 ff (Erhebungsbogen: Wertpapierhandelsgesetz
zur Wahrung des Anlegerschutzes)
b) KWG § 23 a (Mitteilung nach § 23 a Kreditanstalt für
Wiederaufbau)
c) Risikokenntnis (Bestätigung über die Kenntnisnahme von
Risiken bei dem Erwerb von Aktien oder
Beteiligungen)
d) Kopie des Personalausweises
vor dem Kauf der Aktien nicht ausgefüllt hat ?
Ist das Geschäft dann trotzdem gültig ?
Oder kann man dann das Geschäft für ungültig erklären lassen
und rückgängig machen ?
Macht es einen Unterschied wenn man z. B. in 1998 die Aktien
gekauft hat, und in 1999 noch nachträglich die Unterlagen
ausgefüllt hat ?
Für eine Antwort wäre ich euch dankbar, oder um Überlassung
der Adresse eines Anwaltes, der sich mit so etwas auskennt.
Gruß
Holly.Richi
Ich weiß, das meine Frage nicht ganz einfach zu beantworten ist,
aber gibt es denn wirklich niemanden hier, der mir zumindest einen
Tipp geben kann, oder eine Anwaltsadresse, an die ich mich mal
wenden kann ?
Gruß
Holly.Richi
aber gibt es denn wirklich niemanden hier, der mir zumindest einen
Tipp geben kann, oder eine Anwaltsadresse, an die ich mich mal
wenden kann ?
Gruß
Holly.Richi
ohne termingeschäftsfähigkeit zum entsprechenden zeitpunkt waren die order nichtig!!! 100%
verlange die rückgängigmachung
wennde dich an beschwerdestelle dt.baken schlichtungverfahren kostet nix, danch kannst du immer noch per anwalt vorgehen
verlange die rückgängigmachung
wennde dich an beschwerdestelle dt.baken schlichtungverfahren kostet nix, danch kannst du immer noch per anwalt vorgehen
Hallo bojhan,
danke für den Tipp, müßte man wohl über die Hausbank ran
kommen, oder?
Wenn diese Geschäfte wirklich ungültig wären, wäre das sicher
ein Ding, nicht nur für mich, sondern für viele, die vorbörslich
Aktien erworben haben.
Mfg.
Holly.Richi
danke für den Tipp, müßte man wohl über die Hausbank ran
kommen, oder?
Wenn diese Geschäfte wirklich ungültig wären, wäre das sicher
ein Ding, nicht nur für mich, sondern für viele, die vorbörslich
Aktien erworben haben.
Mfg.
Holly.Richi
Habe dieses Problem denn wirklich nur ich ?
Oder ist es so komplex, das nicht mal ein Rechtsanwalt
der sicher ab und zu mal in diesem Board vorbei schaut,
wagt etwas konkretes dazu zu sagen ?
Gruß
Holly.Richi
Oder ist es so komplex, das nicht mal ein Rechtsanwalt
der sicher ab und zu mal in diesem Board vorbei schaut,
wagt etwas konkretes dazu zu sagen ?
Gruß
Holly.Richi
@Holly.Richi
Na dann werde ich dich mal "aufklären", soweit deine Schilderung ausreicht:
1. Du hast Aktien gekauft, außerbörslich. Der Vertrag ist rechtlich verbindlich, sofern du geschäftsfähig bist.
2. Aktien sind keine Terminkontrakte. Folglich liegt kein Termingeschäft vor. Börsentermingeschäftsfähigkeit ist für die Wirksamkeit des Vertrages nicht erforderlich.
Zur weiteren rechtlichen Würdigung reichen deine Angaben nicht aus.
Dazu müßte der Sachverhalt genau geschildert werden. Ich denke dabei an das Prozedere, d.h. hast du die Aktien über deine Depotbank erworben oder direkt (so das nur eine Maklertätigkeit vorliegt) usw.
Sofern ich dir meine rechtliche Würdigung geben soll, kannst du mich unter doc8@gmx.de kontaktieren.
Charlotte
p.s. "ungülig" ist das Geschäft nur im oben genannten Fall
Na dann werde ich dich mal "aufklären", soweit deine Schilderung ausreicht:
1. Du hast Aktien gekauft, außerbörslich. Der Vertrag ist rechtlich verbindlich, sofern du geschäftsfähig bist.
2. Aktien sind keine Terminkontrakte. Folglich liegt kein Termingeschäft vor. Börsentermingeschäftsfähigkeit ist für die Wirksamkeit des Vertrages nicht erforderlich.
Zur weiteren rechtlichen Würdigung reichen deine Angaben nicht aus.
Dazu müßte der Sachverhalt genau geschildert werden. Ich denke dabei an das Prozedere, d.h. hast du die Aktien über deine Depotbank erworben oder direkt (so das nur eine Maklertätigkeit vorliegt) usw.
Sofern ich dir meine rechtliche Würdigung geben soll, kannst du mich unter doc8@gmx.de kontaktieren.
Charlotte
p.s. "ungülig" ist das Geschäft nur im oben genannten Fall
Hallo Turbocharlotte,
erstmal danke für die Antwort, hört sich ja nicht so toll
an für mich, und auch für viele anderen.
Ich werde mich in den nächsten Tagen direkt bei Dir melden,
und Dir Details mitteilen.
Mfg
Holly.Richi
erstmal danke für die Antwort, hört sich ja nicht so toll
an für mich, und auch für viele anderen.
Ich werde mich in den nächsten Tagen direkt bei Dir melden,
und Dir Details mitteilen.
Mfg
Holly.Richi
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