Depot Performance für Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.02.01 20:22:51 von
neuester Beitrag 24.02.01 20:27:15 von
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ID: 342.370
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Ich habe drei Depots und letztes Jahr ca.3000DM miese gemacht.
Welche Belege muß ich den den Finazamt vorlegen, damit die mir das glauben.
Kann man sich von der Depot Bank eine Jahresperformance für 2000 zuschicken lassen ?
Ich habe letztes Jahr bestimmt 80 Trades durchgeführt, das kann ich
doch nicht alles nachrechnen ? - Das wäre ja ein Witz.
Welche Belege muß ich den den Finazamt vorlegen, damit die mir das glauben.
Kann man sich von der Depot Bank eine Jahresperformance für 2000 zuschicken lassen ?
Ich habe letztes Jahr bestimmt 80 Trades durchgeführt, das kann ich
doch nicht alles nachrechnen ? - Das wäre ja ein Witz.
du wirst alles einzeln aufstellen müssen das finanzamt hat arbeit und du sollst auch welche haben so ist das eben in deutschland
Bei Pulsiv kann man doch z.B. seine Jahresperformance abrufen
und die müßte man sich doch auch zuschicken lassen können, oder ?
und die müßte man sich doch auch zuschicken lassen können, oder ?
was meinst du denn mit "jahresperformance".
was du angeben musst, sind die sog. spekulationsgewinne, -verluste. die musst du dir selber ausrechnen.
Bei laufenden ertraegen (dividenden falls gezahlt, zinsen) kann deine bank dir eine ertraegnisaufstellung zuschicken. gestern habe ich meine bekommen und ich musste nur 5 zahlen in meine steuererklärung abtippen.wenn dir das zu viel ist, wandere aus oder such dir einen steuerberater.
was du angeben musst, sind die sog. spekulationsgewinne, -verluste. die musst du dir selber ausrechnen.
Bei laufenden ertraegen (dividenden falls gezahlt, zinsen) kann deine bank dir eine ertraegnisaufstellung zuschicken. gestern habe ich meine bekommen und ich musste nur 5 zahlen in meine steuererklärung abtippen.wenn dir das zu viel ist, wandere aus oder such dir einen steuerberater.
Hallo Leute !
Ich hätte da auch mal ne Frage :
Seit März 2000 halte ich US- Aktien .Nun muß ich wahrsch. einen Verlust innerhalb der Spekufrist
realisieren.
1. kann ich diesen verlust mit gewinnen aus 2000 in der steuererklärung 2000 gegenrechnen,oder
kann ich den verlust erst beim ausgleich 2001 anrechnen ? Ist ein verlustrücktrag auf 2000 im letzteren fall möglich ?
2. gilt hier schon das halbbesteuerungsverfahren für ausländische aktien ?
Ich habs mal gewußt ,aber irgendwie wieder vergessen !
Ich hätte da auch mal ne Frage :
Seit März 2000 halte ich US- Aktien .Nun muß ich wahrsch. einen Verlust innerhalb der Spekufrist
realisieren.
1. kann ich diesen verlust mit gewinnen aus 2000 in der steuererklärung 2000 gegenrechnen,oder
kann ich den verlust erst beim ausgleich 2001 anrechnen ? Ist ein verlustrücktrag auf 2000 im letzteren fall möglich ?
2. gilt hier schon das halbbesteuerungsverfahren für ausländische aktien ?
Ich habs mal gewußt ,aber irgendwie wieder vergessen !
Zu 1.
Da bei sonstigen Einkünften das Zuflussprinzip gilt, musst du erst deine Steuererklärung für 2001 machen, um steuerpflichtige Verluste zu erzielen. Du zahlst also erst brav die ESt für 2000, um bei einem Rücktrag dann ggf. für 2001 wieder eine Erstattung zu bekommen. Wenn du aber 2001 insgesamt im Plus abschließt, was wir mal hoffen wollen, dann haben die Verluste ja deine Einkünfte für 2001 gemindert und werden nicht mehr rückgetragen. In jedem Fall also vor Ablauf der Spekufrist verkaufen.
zu 2.
In der Fachpresse (Telebörse etc.) wurde verkündet, dass das Halbeinkünfteverfahren bei Spekulationseinkünften für Auslandsaktien schon ab 2001 gilt. Es scheint sich hier aber scheinbar eher um Interpretationen als um konkret nachprüfbare Gesetzestexte zu handeln.
Da bei sonstigen Einkünften das Zuflussprinzip gilt, musst du erst deine Steuererklärung für 2001 machen, um steuerpflichtige Verluste zu erzielen. Du zahlst also erst brav die ESt für 2000, um bei einem Rücktrag dann ggf. für 2001 wieder eine Erstattung zu bekommen. Wenn du aber 2001 insgesamt im Plus abschließt, was wir mal hoffen wollen, dann haben die Verluste ja deine Einkünfte für 2001 gemindert und werden nicht mehr rückgetragen. In jedem Fall also vor Ablauf der Spekufrist verkaufen.
zu 2.
In der Fachpresse (Telebörse etc.) wurde verkündet, dass das Halbeinkünfteverfahren bei Spekulationseinkünften für Auslandsaktien schon ab 2001 gilt. Es scheint sich hier aber scheinbar eher um Interpretationen als um konkret nachprüfbare Gesetzestexte zu handeln.
Danke für die schnelle Antwort , fishhawk !
Ich muß noch einmal nachhaken.
Ich habe mit meiner Depot Bank gesprochen und es gibt tatsächlich keine fertige
Aufstellung für die Spekulationsverluste bzw. Gewinne.
Man muß sie sich also selber ausrechnen.
Kann mir jemand sagen in welcher Form das Finanzamt diese Aufstellung haben will ?
Kann ich einfach eine Austellung machen:
Pulsiv -5000
Diraba +4000
ComDi -1000
------------
-2000
Oder muß ich tatsächlich jeden Trade einzeln aufführen ?
Ich habe mit meiner Depot Bank gesprochen und es gibt tatsächlich keine fertige
Aufstellung für die Spekulationsverluste bzw. Gewinne.
Man muß sie sich also selber ausrechnen.
Kann mir jemand sagen in welcher Form das Finanzamt diese Aufstellung haben will ?
Kann ich einfach eine Austellung machen:
Pulsiv -5000
Diraba +4000
ComDi -1000
------------
-2000
Oder muß ich tatsächlich jeden Trade einzeln aufführen ?
Was ist denn dein Problem, du machst eine Excel-Tabelle,
führst deine 80 Trades auf, nutzt die Gelegenheit und denkst
dabei über deine Fehler nach, die du evtl. gemacht hast,
machst eine schöne Summenbildung und nach einer Stunde
Arbeit hast du es überstanden.
führst deine 80 Trades auf, nutzt die Gelegenheit und denkst
dabei über deine Fehler nach, die du evtl. gemacht hast,
machst eine schöne Summenbildung und nach einer Stunde
Arbeit hast du es überstanden.
@Muhle
Ich habe eigentlich kein Problem mit irgentetws, auch nicht mit einer Excel Tabelle.
Ich wollte blos wissen in welcher Form das Finanzamt die Aufstellung haben will.
Ich nehme mal das eine Excel Tabelle, dann O.K. ist.
Ich habe eigentlich kein Problem mit irgentetws, auch nicht mit einer Excel Tabelle.
Ich wollte blos wissen in welcher Form das Finanzamt die Aufstellung haben will.
Ich nehme mal das eine Excel Tabelle, dann O.K. ist.
Ich stehe vor der gleichen Frage.
Meine Excel Tabelle ist so gut wie fertig. (Das Jahr über geführt)
Meine Frage;
Und mein "dem-streich-ich-alles-Finanz-Beamte" der glaubt mir dann die Zahlen alle nur weil sie in Excel stehen *g*?
Keine Belege???
Kann man irgendwie seine Werbungskosten (Bücher, Zeitschriften) absetzen ohne dass sie gestrichen werden?
Bei Gewinn vielleicht?
Meine Excel Tabelle ist so gut wie fertig. (Das Jahr über geführt)
Meine Frage;
Und mein "dem-streich-ich-alles-Finanz-Beamte" der glaubt mir dann die Zahlen alle nur weil sie in Excel stehen *g*?
Keine Belege???
Kann man irgendwie seine Werbungskosten (Bücher, Zeitschriften) absetzen ohne dass sie gestrichen werden?
Bei Gewinn vielleicht?
Es sollte mich wundern wenn man nicht die Einzelbelege mitschicken müsste.
Sonst könnte ja jeder erst mal 1 Mio. Verluste per Excel-Tabelle anmelden und den Rest seines Lebens alle Gewinne ehrlich vermelden, die er dann mit der Mio. gegenrechnen kann.
Sonst könnte ja jeder erst mal 1 Mio. Verluste per Excel-Tabelle anmelden und den Rest seines Lebens alle Gewinne ehrlich vermelden, die er dann mit der Mio. gegenrechnen kann.
Also Belege muss man nicht mit einreichen,
das wäre ja auch ein ordentlicher Stapel
Kopien. Eventuell wirst du natürlich
aufgefordert deine Belege nachzureichen,
wenn sich Zweifel an deiner Excel Tabelle
ergeben.
das wäre ja auch ein ordentlicher Stapel
Kopien. Eventuell wirst du natürlich
aufgefordert deine Belege nachzureichen,
wenn sich Zweifel an deiner Excel Tabelle
ergeben.
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