Telekom: Konkurrenten müssen auf Flatrate verzichten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.03.01 20:40:40 von
neuester Beitrag 26.03.01 12:09:31 von
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ftd.de, Fr, 16.3.2001, 10:02, aktualisiert: Fr, 16.3.2001, 18:02
Telekom: Konkurrenten müssen auf Flatrate verzichten
Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern vorerst keinen Pauschaltarif für den Internetzugang anbieten. AOL bezeichnete die Entscheidung als "Rückschlag" für die Verbraucher.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Freitag in einem Eilverfahren zugunsten der Telekom. Es bestehe kein Bedarf, die Anordnung der Regulierungsbehörde sofort zu vollziehen, teilte das Gericht mit. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Telekom-Tochter T-Online ihre Flatrate für 79 DM im Monat wieder abgeschafft hat.
Nach Ansicht von T-Online-Konkurrent AOL ist der Gerichtsentscheid "ein herber Rückschlag für die Entwicklung des Internets" und die Verbraucher. AOL-Chef Uwe Heddendorp forderte die Telekom auf, ihre "Blockade-Haltung" aufzugeben und den Weg für eine Flatrate freizumachen.
Die Regulierungsbehörde hatte die Telekom im November angewiesen, ihren Konkurrenten eine zeitunabhängige Pauschale für den Internetzugang anzubieten. Anlass dafür war die T-Online-Flatrate, die für die Wettbewerber eine "risikoreiche-Preis-Kostenschere" bedeute. Die Provider müssten die Telekomleitungen nach Dauer der Nutzung bezahlen, ihren Endkunden jedoch aus Wettbewerbsgründen eine Flatrate anbieten.
Für T-Online hatte sich der Pauschaltarif nicht gerechnet. Zu viele Kunden nahmen das Angebot in Anspruch. Seit dem 1. März kann bei T-Online deshalb für 79 DM nur noch höchstens 90 Stunden im Monat im Internet gesurft werden.
© 2001 Financial Times Deutschland
MfG
Moneymonster
Telekom: Konkurrenten müssen auf Flatrate verzichten
Die Deutsche Telekom muss ihren Wettbewerbern vorerst keinen Pauschaltarif für den Internetzugang anbieten. AOL bezeichnete die Entscheidung als "Rückschlag" für die Verbraucher.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Freitag in einem Eilverfahren zugunsten der Telekom. Es bestehe kein Bedarf, die Anordnung der Regulierungsbehörde sofort zu vollziehen, teilte das Gericht mit. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Telekom-Tochter T-Online ihre Flatrate für 79 DM im Monat wieder abgeschafft hat.
Nach Ansicht von T-Online-Konkurrent AOL ist der Gerichtsentscheid "ein herber Rückschlag für die Entwicklung des Internets" und die Verbraucher. AOL-Chef Uwe Heddendorp forderte die Telekom auf, ihre "Blockade-Haltung" aufzugeben und den Weg für eine Flatrate freizumachen.
Die Regulierungsbehörde hatte die Telekom im November angewiesen, ihren Konkurrenten eine zeitunabhängige Pauschale für den Internetzugang anzubieten. Anlass dafür war die T-Online-Flatrate, die für die Wettbewerber eine "risikoreiche-Preis-Kostenschere" bedeute. Die Provider müssten die Telekomleitungen nach Dauer der Nutzung bezahlen, ihren Endkunden jedoch aus Wettbewerbsgründen eine Flatrate anbieten.
Für T-Online hatte sich der Pauschaltarif nicht gerechnet. Zu viele Kunden nahmen das Angebot in Anspruch. Seit dem 1. März kann bei T-Online deshalb für 79 DM nur noch höchstens 90 Stunden im Monat im Internet gesurft werden.
© 2001 Financial Times Deutschland
MfG
Moneymonster
so gesehen doch clever!
T-Online selbst zahlt nix mehr drauf bei uns vielkunden . und die telekom kann jetzt die ungeliebten pauschaltarife fuer die konkurrenz sparen .
2 fliegen mit einer klappe nennt man das !!
T-Online selbst zahlt nix mehr drauf bei uns vielkunden . und die telekom kann jetzt die ungeliebten pauschaltarife fuer die konkurrenz sparen .
2 fliegen mit einer klappe nennt man das !!
Leider wieder nur die halbe Wahrheit !
MVV - Flat ?
RWE - Powerline Flat ?
Strom & Phone Flat EMR etc. etc.
UMTS - Zinsen ?
Freigabe der letzten Meile beschlossen !
Handy subventionierungs Desaster !
Bilanz Fälschung ..........
MVV - Flat ?
RWE - Powerline Flat ?
Strom & Phone Flat EMR etc. etc.
UMTS - Zinsen ?
Freigabe der letzten Meile beschlossen !
Handy subventionierungs Desaster !
Bilanz Fälschung ..........
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