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    SPEKULATIONSSTEUER: brauche Rat eines Experten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.06.99 21:29:12 von
    neuester Beitrag 21.06.99 01:02:26 von
    Beiträge: 4
    ID: 4.204
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      Avatar
      schrieb am 20.06.99 21:29:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich habe ein frage an die steuerexperten unter euch:

      meine situation ist folgendermaßen:

      -ich bin student und habe kein einkommen (nur unterhalt, muß also KEINE einkommenssteuer bezahlen)

      meine frage nun:

      wenn ich nun im jahr über 1000 dm spekulationsgewinne ( welche ja nach dem einkommenssteuersatz versteuert werden müssen) habe, muß ich dann spekulationssteuer bezahlen ODER ERST, wenn meine spekulationsgewinne die EINKOMMENSSTEUERFREIGRENZE (wie hoch war die nochmal? 12000dm?) überschreiten?

      danke
      p.s.:auf meine frage, ob ich nun spekulationssteuern zahlen muß sagt ein befreundeter steuerberater "nein", mein anlageberater bei meiner bank sagt "ja"! was stimmt denn nun?
      Avatar
      schrieb am 20.06.99 21:50:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sieh bei "Nebenwerte" nach
      Avatar
      schrieb am 20.06.99 22:13:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      dein steuerberater hat recht

      schiess deinen anlageberater in den wind

      dir stehen als student für das jahr 1999 einkünfte in höhe von ca. 13.356 DM oder so in dieser größe zu. erst wenn du diese überschreitest musst du
      steuern bezahlen.

      bsp: du arbeitest 10.000,--
      + spek. gewinne 10.000,--
      dann sind steuern fällig.

      keine arbeit 0,--
      + spek gewinn 10.000,--

      alles frei für dich

      aber angeben bei deiner eksterklärung

      EURONAT
      Avatar
      schrieb am 21.06.99 01:02:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      DANKE leute!!!!


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