Steuerliche Abzugsfähigkeit von Immobilien-Fonds???? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.06.01 09:37:45 von
neuester Beitrag 18.06.01 14:46:26 von
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Hallo,
wer kann mir denn sagen, ob bzw. welcher Immobilienfond steuerlich abzugsfähig ist.
Wo liegt der Vorteil bei Holland-Fonds?
Danke A.
wer kann mir denn sagen, ob bzw. welcher Immobilienfond steuerlich abzugsfähig ist.
Wo liegt der Vorteil bei Holland-Fonds?
Danke A.
Hi Aurum,
zur zeit "geistern" wieder einige Immobilienfonds mit steuerlich abzugsfähigen Verlusten herum.
Ich kann Dir beispielhaft mal einen nennen, jedoch erstmal ohne Anspruch auf dessen Erfolgsaussichten.
Einer der bekanntesten Fonds ist wohl der IBV Dtl. 3 mit ca. 60% steuerlich negativen Ergebnis. Zu beachten ist hierbei, dass er aus dem Hause der Bankgesellschaft Berlin kommt die zur Zeit mit Ihrem Missmanagement negativ in der Presse steht. Dies betrifft aber weniger die bisher immer solide konzipierten geschl. Fonds. Ansonsten, wie gesagt, gibt es noch einige am Markt die aber oftmals unter der sog. Nichtaufgriffsgrenze (50%) liegen.
Der Vorteil bei Holland-Fonds besteht darin, dass die Erträge aus dieser Anlage dem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen. Das heißt die Erträge werden in Holland besteuert (niedrigere Steuersätze, Box-System und höhere Freibeträge). Je nach Beteiligungssumme bleibt ein großer Teil der Erträge steuerfrei. Im Maximalfall zahlt man 1,2% der Beteiligungssumme an Steuern.
Zu beachten ist, dass diese Erträge auf die deutsche Einkommenssteuer angerechnet werden, aber nicht in Deutschland versteuert werden.
Dadurch werden einigermaßen attraktive Nachsteuerrenditen von ca. 7%-9% erwirtschaftet und das ganz ohne steuerliche Verlustzuweisungen.
zur zeit "geistern" wieder einige Immobilienfonds mit steuerlich abzugsfähigen Verlusten herum.
Ich kann Dir beispielhaft mal einen nennen, jedoch erstmal ohne Anspruch auf dessen Erfolgsaussichten.
Einer der bekanntesten Fonds ist wohl der IBV Dtl. 3 mit ca. 60% steuerlich negativen Ergebnis. Zu beachten ist hierbei, dass er aus dem Hause der Bankgesellschaft Berlin kommt die zur Zeit mit Ihrem Missmanagement negativ in der Presse steht. Dies betrifft aber weniger die bisher immer solide konzipierten geschl. Fonds. Ansonsten, wie gesagt, gibt es noch einige am Markt die aber oftmals unter der sog. Nichtaufgriffsgrenze (50%) liegen.
Der Vorteil bei Holland-Fonds besteht darin, dass die Erträge aus dieser Anlage dem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen. Das heißt die Erträge werden in Holland besteuert (niedrigere Steuersätze, Box-System und höhere Freibeträge). Je nach Beteiligungssumme bleibt ein großer Teil der Erträge steuerfrei. Im Maximalfall zahlt man 1,2% der Beteiligungssumme an Steuern.
Zu beachten ist, dass diese Erträge auf die deutsche Einkommenssteuer angerechnet werden, aber nicht in Deutschland versteuert werden.
Dadurch werden einigermaßen attraktive Nachsteuerrenditen von ca. 7%-9% erwirtschaftet und das ganz ohne steuerliche Verlustzuweisungen.
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