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    Mantelspekulation bei SUNBURST ??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.06.01 18:54:21 von
    neuester Beitrag 29.06.01 23:09:11 von
    Beiträge: 6
    ID: 429.807
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      Avatar
      schrieb am 29.06.01 18:54:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was spricht dagegen ?

      Mal ne Frage:

      Sind die Lizensen bei Sunburst eigentlich nix Wert ?

      Sogar ESCOM i.A. hat ne doppelt so hohe Marktkapitalisierung.

      Qiu
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 19:05:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vergiss es ganz schnell! Meinst Du, die Masse der Lizenzen Lizenzen sind vollständig bezahlt? Wohl kaum! Ich kenne die einzelen Veträge natürlich nicht, aber üblicherweise wurde für den Fall der Insolvenz ein Rückkaufsrecht vereinbart! Natürlich zu einem Bruchteil des Kaufpreises!

      Wie deutlich müssen ad-hocs eigentlich noch sein, damit es auch der Letzte begreift! Hallo, Delisting am 06.07.!!!!

      Zulassung am Geregelten Markt, na toll! Keine Sau wird dann noch über Sunburst berichten! Dann weisst Du gar nicht mehr, was in dem Laden abläuft! Da kannst Du gleich in ein kirgisisches Bauunternehmen investieren!
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 19:14:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ Eintracht Braunschweig


      Danke für Deine Meinung.

      Aber warum hat ESCOM ne Marktkapitalisierung von 4 MIO und
      SUNBURST von 2 MIO ?

      Das versteh ich nicht.....
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 22:29:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Qiu

      Für dich vielleicht mal eine kleine Erklärung, was diese "Lizensen" eigentlich sind. Vielleicht ist es ja schon ein bisschen spät, sich über Sunburst und deren Geschäft zu informieren, aber vielleicht kannst du`s ja beim nächsten mal noch brauchen.

      Im Rahmen eines Lizenzvertrags gestattet der Lizenzgeber (z. B. die Stadt München) dem Lizenznehmer (z. B. Sunburst) das Recht, Urhebernebenrechte des Lizenzthemas (z. B. Oktoberfest) auszuwerten. Im Detail heißt das, dass der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gestattet, über einen bestimmten Zeitraum bestimmte, im Vertrag detailliert beschriebene (und eingeschränkte) Produkte unter Verwendung des Lizenzthemas herzustellen und zu vertreiben. Lizenzgeber bedienen sich bei der Suche nach Lizenznehmern häufig sogenannter Lizenzagenturen (z. B. EM.TV & Merchandising).

      Für dieses Recht bezahlt der Lizenznehmer Lizenzgebühren an den Lizenzgeber. Diese berechnen sich in der Regel in einem Prozentsatz vom Abgabepreis an den Handel, normalerweise bei "klassischen" Merchandising-Produkten etwa 10 bis 12 %. Als "Sockelbetrag" muss der Lizenznehmer eine sogenannte Garantiesumme leisten. Dabei handelt es sich um eine Vorauszahlung der prozentualen Lizenzgebühren, die in jedem Fall geleistet werden muss, und die der Lizenzgeber unter keinen Umständen zurückzahlt. Das Inkasso übernimmt oft auch die Lizenzgentur, sofern eine eingeschaltet war. Die Agentur erhält für ihre Vermittlungsleistungen übrigens eine Provision, die gewöhnlich zwischen 20 und 40 % der Lizenzgebühren (auch der Garantieleistungen) angesiedelt ist.

      Die Garantie ist der Lizenznehmer also in jedem Fall los, was insbesondere dann weh tut, wenn die "tollen Lizenzprodukte" sich doch nicht so toll verkaufen und der Lizenznehmer folglich hinter seinen Businessplänen, aus denen die Garantie errechnet worden war, zurückbleibt.

      Lizenzverträge werden vom Lizenzgeber exakt dem jeweiligen Lizenznehmer auf den Leib geschnitten. Die Vergabe von unterlizenzen ist in aller Regel explizit ausgeschlossen, d. h. das Recht, die vertragsgegenständlichen Produkte herzustellen bzw. zu vertreiben, kann nicht weitergegeben oder weiterveräußert werden.

      Lizenzgeber bemühen sich meistens, Lizenzen nicht exklusiv zu vergeben, d. h. sie behalten sich das recht vor, die gleiche Lizenz noch einmal zu vergeben. In der Regel tun sie das nicht, aber es besteht immerhin die Möglichkeit, sofern der Lizenznehmer "low performt" oder es sich herausstellt, dass er die Lizenz nur erworben hat, um das Thema totzuschweigen.

      Im Rahmen eines Lizenzvertrages steht dem Lizenzgeber ein außerordentliches Kündigungsrecht insbesondere dann zu, ween der Lizenznehmer die fälligen Lizenzgebühren nicht regelmäßig (und auch nicht nach entsprechenden Mahnungen) zahlt.

      Der Gedanke, die Lizenzen könnten einen veräußerbaren Wert darstellen entspricht also der Denkweise eines Menschen, der die Leasingraten für sein Auto nicht mehr bezahlen kann und sich denkt "Macht nix, jetzt kann ich die Kiste ja immer noch verkaufen". Is` nich`, weil gehört ihm nicht, und so ist es auch mit den Lizenzen. Alles klar?

      Sunburst ist so platt, wie ein Unternehmen nur sein kann. Sicherlich kann man aber aus den Lagern von Sunburst noch ein paar tolle Merchandising-Produkte (z. B. mit der Aufschrift "Oktoberfest 2000") oder "Loveparade 1999" preiswert ersteigern. Fragt sich nur, was nan mit dem alten Müll noch will.

      N112
      Avatar
      schrieb am 29.06.01 22:35:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Notruf112

      Danke für Deine aufschlussreichen Ausführungen! Schön, dass man sogar bei w:o noch was dazulernen kann! Arbeitest Du im Merchandising Bereich?

      Grüsse

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      schrieb am 29.06.01 23:09:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ EintrachtBraunschweig

      Danke für die Blumen.

      Ich - im Merchandisingbereich? Ich werd` mich hüten!

      N112


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