Anrechnung von Körperschaftsteuer bei Steuerausländern - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.08.01 21:20:13 von
neuester Beitrag 08.08.01 10:22:37 von
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Hallo zusammen,
Steuerausländer sind ja bekanntlich nicht zur KöSt-Anrechnung berechtigt. Nun folgender Fall:
Eine in der Schweiz ansässige Person erzielt in D in 1999 Einkünfte aus Dividenden. Hiervon wird KapESt einbehalten, in der Steuerbescheinigung KöSt ausgewiesen.
Die KöSt könnte sie grds. vergessen, da nicht anrechnungsberechtigt. Nun stellt sie wegen anderer inländischer Einkünfte aber einen zulässigen Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG und ist als unbeschränkt stpfl. zu behandeln.
Bei der Veranlagung sind die Dividenden nicht einzubeziehen, da die Schweiz nach dem DBA das Besteuerungsrecht hierfür hat aber ändert sich an der KöSt-Anrechnung irgendetwas? Die Schweizerin ist ja über § 1 Abs. 3 EStG eigentlich kein Steuerausländer mehr. Kann sie beim Bundesamt für Finanzen die Erstattung der KöSt beantragen?
Schwierig, ich weiß, aber vielleicht hat jemand eine Idee.
Saludos,
Charanga
Steuerausländer sind ja bekanntlich nicht zur KöSt-Anrechnung berechtigt. Nun folgender Fall:
Eine in der Schweiz ansässige Person erzielt in D in 1999 Einkünfte aus Dividenden. Hiervon wird KapESt einbehalten, in der Steuerbescheinigung KöSt ausgewiesen.
Die KöSt könnte sie grds. vergessen, da nicht anrechnungsberechtigt. Nun stellt sie wegen anderer inländischer Einkünfte aber einen zulässigen Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG und ist als unbeschränkt stpfl. zu behandeln.
Bei der Veranlagung sind die Dividenden nicht einzubeziehen, da die Schweiz nach dem DBA das Besteuerungsrecht hierfür hat aber ändert sich an der KöSt-Anrechnung irgendetwas? Die Schweizerin ist ja über § 1 Abs. 3 EStG eigentlich kein Steuerausländer mehr. Kann sie beim Bundesamt für Finanzen die Erstattung der KöSt beantragen?
Schwierig, ich weiß, aber vielleicht hat jemand eine Idee.
Saludos,
Charanga
Weiß ich nicht, aber versuch es doch mal! Strafbar ist der Versuch nicht!
kroko
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