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    Buchprüfung war für Gigabell zweitrangig - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.01 09:47:03 von
    neuester Beitrag 28.08.01 20:45:01 von
    Beiträge: 6
    ID: 457.906
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      schrieb am 20.08.01 09:47:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      ..GIGABELL, DER SCHRECKEN OHNE ENDE


      Amtspflicht verletzt


      Nach der Pleite des Unternehmens will ein Jurist die Börse für den Schaden haftbar machen.




      München - Sechs Monate nach dem Rauswurf von Gigabell aus dem Neuen Markt droht der Deutsche Börse AG ein juristisches Nachspiel.
      Der Tübinger Anwalt Heinz Steinhübel ist der Ansicht, dass die Börse für das Gigabell -Desaster mitverantwortlich ist, weil sie vor dem IPO
      des Internet - Dienstleisters ihre Prüfpflicht bei der Zulassung vernachlässigt hat.



      Die Argumentation Steinhübels stützt sich unter anderem auf die Tatsache, dass das Finanzwesen der Aktiengesellschaft nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprach. Zu dieser Einschätzung kommmen nicht nur verschiedene Fachleute von außen, sondern auch der Insolvenzverwalter Dirk Pfeil.

      Der hatte in dem Pleite-Unternehmen ein regelrechtes Chaos vorgefunden. Nach seinen Worten herrschte in der Finanzbuchhaltung "gähnende Leere"; bei seinem Amtsantritt als Sequester habe er weder den genauen Umsatz noch die Beschäftigtenzahl ermitteln können. Es gab kein computergestütztes Rechnungswesen, noch nicht einmal einen Sammelordner - nur einige "lose Blätter in Schubladen".




      "Buchprüfung war für Gigabell zweitrangig"

      Auch mit den Banken ging der Ökonom nach einer ersten Bestandsaufnahme hart ins Gericht: "Ich rätsele noch immer, worin die Leistung der Emissionshäuser besteht." Die Kreditinstitute - darunter HSBC Trinkaus & Burkhardt und die DG Bank - sowie PR-Firmen und Berater hätten sich mit immensen Honoraren beim Börsengang die Taschen vollgestopft. Eine vernünftige Buchprüfung und Betreuung scheine dagegen zweitrangig gewesen.


      Versäumnisse gab es nach Ansicht Steinhübels aber nicht nur bei den Finanzinstituten, sondern auch bei der Deutschen Börse AG: "Das Börsengesetz sieht vor, dass vor der Zulassung geprüft werden muss, ob dem Anleger eine Übervorteilung droht. In diesem Zusammenhang hätte sich die Deutsche Börse AG das Unternehmen sehr genau ansehen müssen. Dies ist aber offensichtlich nicht geschehen, denn sonst hätte man die eklatanten Versäumnisse im Finanzressort von Gigabell rechtzeitig entdeckt."


      Der Tübinger Anwalt befindet sich mit dieser Argumentation in guter Gesellschaft. Verschiedene Kollegen des Juristen, die sich mit dem Fall Gigabell befasst haben, neigen ebenfalls zu der Ansicht, dass dem Unternehmen bei seinem IPO die Börsenreife fehlte.
      Sollte die Deutsche Börse AG sich weigern, für die Schadensersatzansprüche der geprellten Anleger aufzukommen, hat Steinhübel noch einen zweiten Pfeil im Köcher. Seiner Ansicht nach trifft auch das Land Hessen eine Mitschuld an dem Debakel.



      "Gigabell hätte keine Zulassung bekommmen dürfen"

      Steinhübel: "Die Zulassung zum Geregelten Markt ist ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt. Gigabell hätte die Zulassung jedoch niemals bekommen dürfen. In meinen Augen ein Fall von Amtspflichtverletzung."
      Eine Schadensersatzpflicht leitet sich nach Einschätzung von Steinhübel aus dem Paragraphen 839 BGB ("Haftung bei Amtspflichtverletzung") ab. In diesem heißt es unter anderem: "Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

      Clemens von Frentz

      -------------------------------------------------------------
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 09:52:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      meine "gigabellanischen" wunden waren fast schon verheilt (habe doch ein paar märker verloren), und jetzt muß ich diesen bericht lesen, es ist wirklich hart.
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 20:00:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      weil wir gerade so ein altes thema wie gigabell ausgegraben haben hätte ich gleich mal ne doofe frage hierzu:


      wo kann ich sehen, ob von gigabell effektive stücke in umlauf sind oder ob die bereits stückelos sind???


      gruß, bav
      Avatar
      schrieb am 20.08.01 22:38:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      wo wir einmal beim verklagen sind , können wir ja gleich noch schmerzensgeld einklagen :
      FÜR SEHLISCHE GRAUSAMKEITEN , oder?
      Avatar
      schrieb am 23.08.01 18:14:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      der urheber dieses threads sollte ab und zu aktuelle news zu dem thema hier rein stellen. vielleicht bekomme ich ja für meine 770 stück noch ein paar märker. glaube es zwar nicht aber versuchen kann man es ja. diesen thread sollte eigentlich noch vielmehr leute lesen. könnte einmal wichtig werden

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      Avatar
      schrieb am 28.08.01 20:45:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      der urheber dieses threads
      Bitte!

      Hey wat bis du denn für einer?:cry:

      FINANZEN 27.08.2001 08:47 Uhr

      Zeitung: Gigabell-Anleger drohen Börse mit Klage

      Im Streit um Schadensersatz wollen enttäuschte Aktionäre der zahlungsunfähigen Gigabell AG die Deutsche Börse und die Frankfurter Wertpapierbörse in den kommenden Tagen zu einer außergerichtlichen Einigung auffordern. Das sagte Rechtsanwalt Heinz Steinhübel, der rund 30 Gigabell-Anleger vertritt, der "Financial Times Deutschland" (FTD, Montagausgabe). "Das Schreiben geht in wenigen Tagen raus", sagte der Anwalt. Komme keine Einigung zustande, werde er voraussichtlich Ende September Klage einreichen. Diese würde sich indirekt auch gegen das Land Hessen richten.

      Die Anwälte berufen sich auf eine Pflichtverletzung der Börse. "Bei ordnungsgemäßer Prüfung des Gigabell-Prospekts hätte die Börse zu dem Ergebnis kommen müssen, dass er unvollständig war", sagte Steinhübel der "FTD".

      Die Aktionäre wollen mit einer Klage gegen die Börsen oder Konsortialbanken doch noch einen Ausgleich für ihre Verluste am Neuen Markt bekommen, schreibt die "FTD". Dem Bericht zufolge ist die Klage gegen die Börse auch kein Einzelfall. Telekom-Aktionäre würden ebenfalls die Erfolgsaussichten von Klagen gegen die Deutsche Börse prüfen.


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