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    Steuerfrage zur Gewinnermittlung Selbsständiger ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.09.01 15:24:08 von
    neuester Beitrag 27.09.01 22:34:33 von
    Beiträge: 17
    ID: 478.727
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      Avatar
      schrieb am 26.09.01 15:24:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin selbständig tätig und zur Umsatzsteuererklärung verpfichtet.

      Im Jahr 1999 betrug meine Zallast bei der Umsatzsteuererklärung 1000 DM.Gezahlt im Jahr 2000.
      Einkommenssteuer = 0

      Was mache ich mit den 1000 DM im Jahr 2000.Fließen diese in die Gewinnermittlung Einnahme - Ausgabe in die Bilanz als Ausgabe von 1000 DM ein. Und wenn ja als was für ein Posten.


      Vielen Dank im voraus
      HST
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 15:30:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Genau richtig. Als Du die Umsatzsteuer von Deinen Kunden erhalten hast, musstest Du sie als Einnahme 1999 versteuern. Die abzuführende Zahllast an das Finanzamt ist im Jahr der Bezahlung als Betriebsausgabe zu behandeln. Ich nehme an, dass Du nicht bilanzierst, sondern nach § 4 Abs $ ESTG deine Gewinnermittlung erstellst.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 15:42:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für die schnelle Beantwortung.
      Ich bilanziere nicht.

      Schönen Tag noch
      HST
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 15:43:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      Antwort: verbuchen der Umsatzsteuer 1999 als Ausgabe, Umsatzsteuer Vorjahr (Konto in der Buchhaltung). Ansonsten: keine Bilanzierung sondern Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG.
      Gruß
      Try
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 15:48:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Seit wann ist gezahlte U-Steuer ein EK-Steuerrelevanter Posten in der Einnahmen/Überschuss Steuererklärung?

      Die Vorsteuer/Mehrwertsteuer fliesst auch nicht in die G&V ein, sonder wird getrennt behandelt, hat also mit Deiner EK-Steuer Erklärung nichts zu tun.

      -Rolf-

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      Avatar
      schrieb am 26.09.01 16:00:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo RolfBraun,

      leider hast du keine Ahnung von Gewinnermittlungen.
      Erklärung: in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung fließt die Umsatzsteuer als Einnahme in der Gewinnermittlung zu, die Vorsteuer ist eine Betriebsausgabe. Demzufolge wird der Gewinn oder Verlust auch durch diese Posten beeinflußt. Das Ergebnis ist in der Einkommensteuererklärung anzugeben und evtl. bei einem Gewinn zu versteuern.

      Gruß Try
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 16:03:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Rolf Braun!

      Empfehle Dir VHS Kurs Buchführung

      Unsatzsteuer ist bei EÜ Rechnung natürlich Betriebsausgabe im Jahr der Zahlung
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 16:14:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Verwirrung !!!!

      Also. Die durch meine Leistungen enstandene Zallast von 1000 DM Umsatzsteuer im Jahr 1999 habe ich im Jahr 2000
      ans Finanzamt bezahlt.

      Fließen diese 1000 DM nun bei meiner Gewinnermittlung im Jahre 2000 als Ausgaben ein. Ich bilanziere nicht, sondern stelle Einnahmen den Ausgaben gegenüber.Strich drunter.Fertig.

      Es ist keine Vorsteuer.

      Sind diese 1000 DM nun als negativer Posten zu vermerken.

      Grüß
      HST
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 16:39:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Unter der Voraussetzung dass das österreich. steuerrecht ähnlich funktioniert wie das deitsche gilt folgendes:

      Bei der gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt es 2 Methoden:
      1.Brutto-Verrechnung
      2.Nettoverrechnung

      Bei ersterer kannst du die Einnahmen mitsamt der UST als einnahme Verbuchen, und die UST die du ans Finanzamt zahlst als ausgabe.

      Die etwas professionellere Methode ist die netto-Verechnung: Hier wird jede Einnahme oder Ausgabe lediglich netto, also ohne UST verbucht. Die UST wird auf einem eigenen Konto verbucht und ist nur ein Durchlaufposten, also nicht Ergebniswirksam. egal ob einn. oder ausgab.
      Alles was ans Finanzamt geht ist ebenfalls nicht wirksam fürs ergebnis.

      Wie gesagt so ist das in meiner Buchführung in österr.

      grüsse nudelsieb
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 16:47:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      noch ein tip

      schau einmal in deinen aufzeichnungen 1999 nach.
      wenn du deine , offensichtlich spärlichen, Einnahmen mitsamt der umsatzsteuer als gewinn verbucht hast und die ausgaben ebenso incl. Vorsteuer abgezogen hast, dann darfst du für 2000 auch die 1000,- vom Gewinn abziehen.

      Hast du aber bei einnahmen und ausgaben lediglich den nettobetrag in der gewinnermittlung dann darfst du die abgelieferte UST nicht noch einmal abziehen, weil sie im Gewinn 1999 auch gar nicht drin ist.

      nudelsieb
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 16:48:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich habe Bruto verbucht und so wie ich es laut meinem Bahnhofkiosk´s Buch verstehe kann ich diese als Ausgabe absetzen.

      Danke nochmal
      HST
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 16:59:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      gut , dann dürfte der fall klar sein

      Ich ruf bei unklarheiten einfach beim zuständigen finanzamt an.
      Keine Sorge, für kleine Fische interessieren sich die nicht.
      Die sind selber daran interessiert dass ihre abgabenschuldner eine brauchbare Buchführung haben und helfen gerne (nach meiner erfahrung)
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 17:08:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Kleine Fische können auch wachsen !!!
      Avatar
      schrieb am 26.09.01 17:11:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      das hoffe ich doch für uns beide
      Avatar
      schrieb am 27.09.01 11:01:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Tryryche:

      Schwätzer! Ich bin seit 7 Jahren selbstständig und das Vst./MwSt. Kto. läuft seit jeher bei mir vollkommen getrennt von den übrigen Konten und fliesst nicht in die Gewinnermittlung ein.

      Weil jeder vernünftige Mensch die Nettobesteuerung praktiziert (siehe Beitrag von "Nudelsieb").

      Mein Fehler war allerdings, daß mir nicht geläufig war, daß überhaupt jemand die Brutto E/Ü praktiziert.


      @19Filter:

      Die Möglichkeit, Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt zu kontaktieren, solltest Du unbedingt wahrnehem.

      Keine Angst, die meisten dort sind umgänglicher als erwartet und geben auch gerne Auskunft. (Bei uns hier jedenfalls)

      Viel Erfolg beim züchten "Dicker Fische" von

      -Rolf-
      Avatar
      schrieb am 27.09.01 16:51:19
      Beitrag Nr. 16 ()
      19filter ist, wie er selbst sagt, nicht bilanzierungspflichtig,
      d.h. er erstellt keine Bilanz und GuV-Rechnung sondern eine
      Gewinnermittlung (Einnahmen-/Überschuß-Rechnung) nach
      § 4 Abs. 3 EStG - zugleich unterlieget er der Umsatzsteuer
      (entweder freiwillig = Option oder pflichtig)

      Die erhaltene Umsatzsteuer ist hierbei immer Einnahme,
      die gezahlte MwSt (Vorsteuer) ist Ausgabe, d.h. die
      Nachzahlung oder Erstattung die sich aus der Umsatzsteuer-
      jahreserklärung 1999 ergibt ist im Jahr der Zahlung, also
      regelmäßig im Folgejahr, entweder Einnahme oder Ausgabe.

      Die Zahllast aus 1999 von DM 1000,00 ist im Jahr der Zahlung
      also im Jahr 2000 als Ausgabe in der Gewinnermittlung 2000
      unter dem Gliederungspunkt "Umsatzsteuer Vorjahre" zu erfassen
      und mindert den Gewinn 2000.

      Dies ist die einzige richtige Lösung!

      M.f.G.
      Avatar
      schrieb am 27.09.01 22:34:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      Vielen Dank noch mal an alle.

      Ich habe mal wieder dazugelernt.

      Happy Trading

      Gruß
      HST


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