Steuerfrage zur Gewinnermittlung Selbsständiger ! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.09.01 15:24:08 von
neuester Beitrag 27.09.01 22:34:33 von
neuester Beitrag 27.09.01 22:34:33 von
Beiträge: 17
ID: 478.727
ID: 478.727
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 460
Gesamt: 460
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
26.04.24, 14:53 | 660 | |
gestern 23:32 | 224 | |
vor 44 Minuten | 199 | |
heute 00:14 | 176 | |
gestern 22:06 | 167 | |
gestern 18:36 | 161 | |
heute 00:33 | 156 | |
gestern 16:03 | 100 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.159,50 | -0,16 | 207 | |||
2. | 2. | 194,05 | +15,31 | 119 | |||
3. | 3. | 2.330,56 | -0,18 | 60 | |||
4. | 4. | 65,95 | -2,66 | 50 | |||
5. | 5. | 7,9000 | +7,48 | 46 | |||
6. | 6. | 0,8300 | -29,66 | 39 | |||
7. | 7. | 15,116 | -5,73 | 38 | |||
8. | 9. | 2,4050 | +25,82 | 30 |
Ich bin selbständig tätig und zur Umsatzsteuererklärung verpfichtet.
Im Jahr 1999 betrug meine Zallast bei der Umsatzsteuererklärung 1000 DM.Gezahlt im Jahr 2000.
Einkommenssteuer = 0
Was mache ich mit den 1000 DM im Jahr 2000.Fließen diese in die Gewinnermittlung Einnahme - Ausgabe in die Bilanz als Ausgabe von 1000 DM ein. Und wenn ja als was für ein Posten.
Vielen Dank im voraus
HST
Im Jahr 1999 betrug meine Zallast bei der Umsatzsteuererklärung 1000 DM.Gezahlt im Jahr 2000.
Einkommenssteuer = 0
Was mache ich mit den 1000 DM im Jahr 2000.Fließen diese in die Gewinnermittlung Einnahme - Ausgabe in die Bilanz als Ausgabe von 1000 DM ein. Und wenn ja als was für ein Posten.
Vielen Dank im voraus
HST
Genau richtig. Als Du die Umsatzsteuer von Deinen Kunden erhalten hast, musstest Du sie als Einnahme 1999 versteuern. Die abzuführende Zahllast an das Finanzamt ist im Jahr der Bezahlung als Betriebsausgabe zu behandeln. Ich nehme an, dass Du nicht bilanzierst, sondern nach § 4 Abs $ ESTG deine Gewinnermittlung erstellst.
Gruß
Gruß
Danke für die schnelle Beantwortung.
Ich bilanziere nicht.
Schönen Tag noch
HST
Ich bilanziere nicht.
Schönen Tag noch
HST
Hallo,
Antwort: verbuchen der Umsatzsteuer 1999 als Ausgabe, Umsatzsteuer Vorjahr (Konto in der Buchhaltung). Ansonsten: keine Bilanzierung sondern Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG.
Gruß
Try
Antwort: verbuchen der Umsatzsteuer 1999 als Ausgabe, Umsatzsteuer Vorjahr (Konto in der Buchhaltung). Ansonsten: keine Bilanzierung sondern Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG.
Gruß
Try
Seit wann ist gezahlte U-Steuer ein EK-Steuerrelevanter Posten in der Einnahmen/Überschuss Steuererklärung?
Die Vorsteuer/Mehrwertsteuer fliesst auch nicht in die G&V ein, sonder wird getrennt behandelt, hat also mit Deiner EK-Steuer Erklärung nichts zu tun.
-Rolf-
Die Vorsteuer/Mehrwertsteuer fliesst auch nicht in die G&V ein, sonder wird getrennt behandelt, hat also mit Deiner EK-Steuer Erklärung nichts zu tun.
-Rolf-
Hallo RolfBraun,
leider hast du keine Ahnung von Gewinnermittlungen.
Erklärung: in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung fließt die Umsatzsteuer als Einnahme in der Gewinnermittlung zu, die Vorsteuer ist eine Betriebsausgabe. Demzufolge wird der Gewinn oder Verlust auch durch diese Posten beeinflußt. Das Ergebnis ist in der Einkommensteuererklärung anzugeben und evtl. bei einem Gewinn zu versteuern.
Gruß Try
leider hast du keine Ahnung von Gewinnermittlungen.
Erklärung: in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung fließt die Umsatzsteuer als Einnahme in der Gewinnermittlung zu, die Vorsteuer ist eine Betriebsausgabe. Demzufolge wird der Gewinn oder Verlust auch durch diese Posten beeinflußt. Das Ergebnis ist in der Einkommensteuererklärung anzugeben und evtl. bei einem Gewinn zu versteuern.
Gruß Try
Hallo Rolf Braun!
Empfehle Dir VHS Kurs Buchführung
Unsatzsteuer ist bei EÜ Rechnung natürlich Betriebsausgabe im Jahr der Zahlung
Empfehle Dir VHS Kurs Buchführung
Unsatzsteuer ist bei EÜ Rechnung natürlich Betriebsausgabe im Jahr der Zahlung
Verwirrung !!!!
Also. Die durch meine Leistungen enstandene Zallast von 1000 DM Umsatzsteuer im Jahr 1999 habe ich im Jahr 2000
ans Finanzamt bezahlt.
Fließen diese 1000 DM nun bei meiner Gewinnermittlung im Jahre 2000 als Ausgaben ein. Ich bilanziere nicht, sondern stelle Einnahmen den Ausgaben gegenüber.Strich drunter.Fertig.
Es ist keine Vorsteuer.
Sind diese 1000 DM nun als negativer Posten zu vermerken.
Grüß
HST
Also. Die durch meine Leistungen enstandene Zallast von 1000 DM Umsatzsteuer im Jahr 1999 habe ich im Jahr 2000
ans Finanzamt bezahlt.
Fließen diese 1000 DM nun bei meiner Gewinnermittlung im Jahre 2000 als Ausgaben ein. Ich bilanziere nicht, sondern stelle Einnahmen den Ausgaben gegenüber.Strich drunter.Fertig.
Es ist keine Vorsteuer.
Sind diese 1000 DM nun als negativer Posten zu vermerken.
Grüß
HST
Unter der Voraussetzung dass das österreich. steuerrecht ähnlich funktioniert wie das deitsche gilt folgendes:
Bei der gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt es 2 Methoden:
1.Brutto-Verrechnung
2.Nettoverrechnung
Bei ersterer kannst du die Einnahmen mitsamt der UST als einnahme Verbuchen, und die UST die du ans Finanzamt zahlst als ausgabe.
Die etwas professionellere Methode ist die netto-Verechnung: Hier wird jede Einnahme oder Ausgabe lediglich netto, also ohne UST verbucht. Die UST wird auf einem eigenen Konto verbucht und ist nur ein Durchlaufposten, also nicht Ergebniswirksam. egal ob einn. oder ausgab.
Alles was ans Finanzamt geht ist ebenfalls nicht wirksam fürs ergebnis.
Wie gesagt so ist das in meiner Buchführung in österr.
grüsse nudelsieb
Bei der gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gibt es 2 Methoden:
1.Brutto-Verrechnung
2.Nettoverrechnung
Bei ersterer kannst du die Einnahmen mitsamt der UST als einnahme Verbuchen, und die UST die du ans Finanzamt zahlst als ausgabe.
Die etwas professionellere Methode ist die netto-Verechnung: Hier wird jede Einnahme oder Ausgabe lediglich netto, also ohne UST verbucht. Die UST wird auf einem eigenen Konto verbucht und ist nur ein Durchlaufposten, also nicht Ergebniswirksam. egal ob einn. oder ausgab.
Alles was ans Finanzamt geht ist ebenfalls nicht wirksam fürs ergebnis.
Wie gesagt so ist das in meiner Buchführung in österr.
grüsse nudelsieb
noch ein tip
schau einmal in deinen aufzeichnungen 1999 nach.
wenn du deine , offensichtlich spärlichen, Einnahmen mitsamt der umsatzsteuer als gewinn verbucht hast und die ausgaben ebenso incl. Vorsteuer abgezogen hast, dann darfst du für 2000 auch die 1000,- vom Gewinn abziehen.
Hast du aber bei einnahmen und ausgaben lediglich den nettobetrag in der gewinnermittlung dann darfst du die abgelieferte UST nicht noch einmal abziehen, weil sie im Gewinn 1999 auch gar nicht drin ist.
nudelsieb
schau einmal in deinen aufzeichnungen 1999 nach.
wenn du deine , offensichtlich spärlichen, Einnahmen mitsamt der umsatzsteuer als gewinn verbucht hast und die ausgaben ebenso incl. Vorsteuer abgezogen hast, dann darfst du für 2000 auch die 1000,- vom Gewinn abziehen.
Hast du aber bei einnahmen und ausgaben lediglich den nettobetrag in der gewinnermittlung dann darfst du die abgelieferte UST nicht noch einmal abziehen, weil sie im Gewinn 1999 auch gar nicht drin ist.
nudelsieb
Ich habe Bruto verbucht und so wie ich es laut meinem Bahnhofkiosk´s Buch verstehe kann ich diese als Ausgabe absetzen.
Danke nochmal
HST
Danke nochmal
HST
gut , dann dürfte der fall klar sein
Ich ruf bei unklarheiten einfach beim zuständigen finanzamt an.
Keine Sorge, für kleine Fische interessieren sich die nicht.
Die sind selber daran interessiert dass ihre abgabenschuldner eine brauchbare Buchführung haben und helfen gerne (nach meiner erfahrung)
Ich ruf bei unklarheiten einfach beim zuständigen finanzamt an.
Keine Sorge, für kleine Fische interessieren sich die nicht.
Die sind selber daran interessiert dass ihre abgabenschuldner eine brauchbare Buchführung haben und helfen gerne (nach meiner erfahrung)
Kleine Fische können auch wachsen !!!
das hoffe ich doch für uns beide
@Tryryche:
Schwätzer! Ich bin seit 7 Jahren selbstständig und das Vst./MwSt. Kto. läuft seit jeher bei mir vollkommen getrennt von den übrigen Konten und fliesst nicht in die Gewinnermittlung ein.
Weil jeder vernünftige Mensch die Nettobesteuerung praktiziert (siehe Beitrag von "Nudelsieb").
Mein Fehler war allerdings, daß mir nicht geläufig war, daß überhaupt jemand die Brutto E/Ü praktiziert.
@19Filter:
Die Möglichkeit, Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt zu kontaktieren, solltest Du unbedingt wahrnehem.
Keine Angst, die meisten dort sind umgänglicher als erwartet und geben auch gerne Auskunft. (Bei uns hier jedenfalls)
Viel Erfolg beim züchten "Dicker Fische" von
-Rolf-
Schwätzer! Ich bin seit 7 Jahren selbstständig und das Vst./MwSt. Kto. läuft seit jeher bei mir vollkommen getrennt von den übrigen Konten und fliesst nicht in die Gewinnermittlung ein.
Weil jeder vernünftige Mensch die Nettobesteuerung praktiziert (siehe Beitrag von "Nudelsieb").
Mein Fehler war allerdings, daß mir nicht geläufig war, daß überhaupt jemand die Brutto E/Ü praktiziert.
@19Filter:
Die Möglichkeit, Deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt zu kontaktieren, solltest Du unbedingt wahrnehem.
Keine Angst, die meisten dort sind umgänglicher als erwartet und geben auch gerne Auskunft. (Bei uns hier jedenfalls)
Viel Erfolg beim züchten "Dicker Fische" von
-Rolf-
19filter ist, wie er selbst sagt, nicht bilanzierungspflichtig,
d.h. er erstellt keine Bilanz und GuV-Rechnung sondern eine
Gewinnermittlung (Einnahmen-/Überschuß-Rechnung) nach
§ 4 Abs. 3 EStG - zugleich unterlieget er der Umsatzsteuer
(entweder freiwillig = Option oder pflichtig)
Die erhaltene Umsatzsteuer ist hierbei immer Einnahme,
die gezahlte MwSt (Vorsteuer) ist Ausgabe, d.h. die
Nachzahlung oder Erstattung die sich aus der Umsatzsteuer-
jahreserklärung 1999 ergibt ist im Jahr der Zahlung, also
regelmäßig im Folgejahr, entweder Einnahme oder Ausgabe.
Die Zahllast aus 1999 von DM 1000,00 ist im Jahr der Zahlung
also im Jahr 2000 als Ausgabe in der Gewinnermittlung 2000
unter dem Gliederungspunkt "Umsatzsteuer Vorjahre" zu erfassen
und mindert den Gewinn 2000.
Dies ist die einzige richtige Lösung!
M.f.G.
d.h. er erstellt keine Bilanz und GuV-Rechnung sondern eine
Gewinnermittlung (Einnahmen-/Überschuß-Rechnung) nach
§ 4 Abs. 3 EStG - zugleich unterlieget er der Umsatzsteuer
(entweder freiwillig = Option oder pflichtig)
Die erhaltene Umsatzsteuer ist hierbei immer Einnahme,
die gezahlte MwSt (Vorsteuer) ist Ausgabe, d.h. die
Nachzahlung oder Erstattung die sich aus der Umsatzsteuer-
jahreserklärung 1999 ergibt ist im Jahr der Zahlung, also
regelmäßig im Folgejahr, entweder Einnahme oder Ausgabe.
Die Zahllast aus 1999 von DM 1000,00 ist im Jahr der Zahlung
also im Jahr 2000 als Ausgabe in der Gewinnermittlung 2000
unter dem Gliederungspunkt "Umsatzsteuer Vorjahre" zu erfassen
und mindert den Gewinn 2000.
Dies ist die einzige richtige Lösung!
M.f.G.
Vielen Dank noch mal an alle.
Ich habe mal wieder dazugelernt.
Happy Trading
Gruß
HST
Ich habe mal wieder dazugelernt.
Happy Trading
Gruß
HST
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
207 | ||
119 | ||
60 | ||
50 | ||
46 | ||
39 | ||
38 | ||
30 | ||
30 | ||
28 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
19 | ||
19 | ||
18 | ||
17 | ||
16 | ||
15 | ||
15 | ||
14 | ||
14 |