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    Einspruch gegen Zwangsbeitrag der Handelskammer ? ? ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.01 09:07:03 von
    neuester Beitrag 10.12.01 12:38:28 von
    Beiträge: 11
    ID: 493.812
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      Avatar
      schrieb am 25.10.01 09:07:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann man sich gegen dieses Abkassieren wehren?
      Rechtsgrundlage ist ein verstaubtes Gesetz von 1956, wonach die Herrschaften von JEDEM kassieren dürfen, der ein Gewerbe angemeldet hat. Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, daß ich Beitragsgebühren zahlen soll für einen Verein, dem ich nie beigetreten bin und von dem ich auch keinerlei Leistungen erwarte bzw. bekomme. Sowas gibt`s doch wohl sonst nur noch bei der "Familie" in Palermo oder Moskau . . .
      Habe dazu mal was von einem laufenden Verfahren und legaler Aussetzung der Beitrags-Zahlungen bis zu einem neuen Urteil gehört.
      Wer hat einen Tip? ? ?
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 09:15:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      "und von dem ich auch keinerlei Leistungen erwarte bzw. bekomme"...Bekommst doech eine Gegenleistung, gibts da nicht dieses tolle Heftchen monatlich :)

      Aber hast schon recht. Sauerei ist diese Zwangsmitgliedschaft. Ärgere mich auch gerade zu Dreck, weiß aber auch keine Möglichkeit, mich zu wehren.
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 09:23:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi, es gibt zumindest einen Zusammenschluss der IHK Zwangsmitgliedschaftsgegner- sucht mal unter IHK + Zwangsmitgliedschaft.

      Nebenbei halte ich die Berufsgenossen ebenfalls für einen Staatlich lizensierten Schutzgelderpresserring.

      gruss
      wuppertool
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 09:27:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nähere Infos bekommst Du bei bei

      IHK Verweigerer e.V.
      Märkische Strasse 227

      44141 Dortmund


      Allerdings fordern auch die nen Beitrag..so um die 50 Mark glaub ich.
      Machen seit Jahren Front gegen die Zwangsmitgliedschaft, bislang m.W. OHNE direkten Erfolg. Man erhält allerdings dort Tipps und Muster für Rechtsmittel usw.
      Kann ja nicht schaden, die Beitragsbescheide offen zu halten und unter Vorbehalt zu zahlen.
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 09:28:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habs im letzten jahr auch versucht...da sie wieder immens aufgeschlagen haben......die sind so arrogant die haben bis heute nicht auf meinen brief geantwortet.....und zum guten schluß haben sie mir einen mahnbescheid geschickt....
      aber die größten drecksäcke sind die von der Berufsgenossenschaft....grad letzte woch noch mal 11 mille dorthinüberwiesen..aber die kommen wenigsten 1mal im jahr vorbei und machen mir immer neue schöne auflagen:)

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      Avatar
      schrieb am 25.10.01 10:28:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      @alle:
      Danke für eure Trost spendenden Worte - offensichtlich scheint die Mitgliedschaft in diesem "Verein" auch bei anderen nicht unbedingt auf der Hit-Liste ganz oben zu stehen...
      Leider sehen die bisherigen Antworten hier im Thread aber doch eher nach einer Kapitulation aus - ganz nach dem Motto:
      Dakannzemachennixxx ! ! !

      . . . und noch eins zu dem tollen Heftchen, das die monatlich versenden ( Abo-Gebühr im Beitrag enthalten! ):
      Eine Kollegin sagte dazu mal, die einzig sinnvolle Verwendung dafür wäre als Unterlage für ihren Goldhamster-Käfig!!!

      @net_pik
      du empfiehlst:
      " . . . Beitragsbescheide offen zu halten und unter Vorbehalt zu zahlen"
      Wie zahle ich "unter Vorbehalt"??? Muß das über einen Anwalt gehen, damit es evtl. mal rechlich relevant ist und ich Geld zurückbekomme?
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 12:00:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      heißer tip - nicht zahlen und ruhen lassen.
      bei uns ist die ihk so dreist die verschickt inzwischen nachnahmepostkarten und der briefträger wird damit zum sündenbock.
      habe diese karten bis heute jedesmal verweigert in der annahme- resultat : seit 1995 mit dem beginn der zwangsmitgliedschaft bin ich beitragsfrei.

      interessant , oder ?

      ich frage mich wirklich warum ich dafür das ich ein gewerbe habe und versuche arbeitsplätze zu schaffen dafür eine kümmerliche institution unterstützen soll die nichts für ihre freiwilligenzwangsmitglieder tut.
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 12:29:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ funnydays

      sei froh, dass du nicht in Würzburg wohnst. Die schicken den Gerichtsvollzieher, ohne mit der Wimper zu zucken. Dann ists vorbei mit den funny days :cool:

      NVH
      Avatar
      schrieb am 25.10.01 13:16:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      @nervenheilanstalt

      aua - ihr bayern seid aber rabiat
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 00:16:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Den Verein der IHK-Verweigerer würde ich mal ganz schnell vergessen, angeführt von einem Rechtsanwalt, der zwischenzeitlich die Sache hauptberuflich betreibt, der aber weiß, daß er wirklich nichts ausrichten kann.
      Unsere rot-grüne Bundesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, das "Kammerunwesen" abzuschaffen. Zwischenzeitich ist abwer im rot-grünen Lager die Ansicht eingezogen, daß IHK und BG durchaus eine "Funktion" in unserem Wirtschaftsleben innehaben, die einfach wegzudenken nicht möglich sei.
      Fazit: von der derzeitigen Regierung ist keine Gesetzesänderung zu erwarten, bei einem evtl. Regierungswechsel erst recht nicht.
      Spart euch wenigstens die 50 mark an den herrn Rechtsanwalt, der die Not der Gewerbetreibenden weidlich ausnutzt.
      Avatar
      schrieb am 10.12.01 12:38:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      bei uns ist auch eine ihk-verweigerer gruppe und die machen einen guten eindruck- ist wohl von region zu region unterschiedlich.
      ihr solltet alle den beitrag unter vorbehalt zahlen, einfach durch ergänzung bei dem verwendungszweck.
      ansonsten muß man abwarten, bis sich politisch etwas tut. ich denke, eine gewisse chance besteht, auch wenn es noch etwas dauern wird. aber ab und zu wird schon mal zum angriff geblasen. es gab mal einen guten artikel in der welt. unter dem titel: fressen, saufen, fi.... wurde das schöne leben der ihk-funktionäre dargestellt. in die richtung muss mehr passieren.


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