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    Halbeinkünfteverfahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.01.02 04:19:33 von
    neuester Beitrag 17.01.02 13:38:28 von
    Beiträge: 4
    ID: 535.702
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      schrieb am 17.01.02 04:19:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Erhalte ich nach der neuen Gesetzgebung quasi eine Verdopplung meines Steuerfreibetrags was Dividenden, Zinserträge und Spekulationsgewinne angeht? Halbieren sich dadurch die Steuersätze innerhalb des Freibetrages? Bspw. Zinsabschlagssteuer von pauschal 30 % auf 15 %.

      Vielen Dank im Vorfeld
      Avatar
      schrieb am 17.01.02 09:36:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich würde das nicht so ausdrücken, weil das zu Denkfehlern führt. Zwar werden Dividenden z.B. nur noch zu 50% zur Berechnung der Steuerschuld herangezogen, der Restbetrag kann aber meines laienhaften Wissens nach trotzdem noch die Progression erhöhen. Die Steuersätze werden alle nicht geändert und man sollte keinesfalls so rechnen, weil das zu falschen Ergebnissen führen kann.
      Avatar
      schrieb am 17.01.02 13:25:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      wer soll denn da noch durchblicken ???????????????

      kann ich nicht einfach alle freistellungsaufträge löschen, dem staat seine 30% in den rachen schmeißen und dann hab ich meine ruhe ?
      Avatar
      schrieb am 17.01.02 13:38:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Durch das HEV werden die EINKÜNFTE zur Hälfte zur Berechnung des Einkommens herangezogen, die andere Hälfte "fällt unter den Tisch" und erhöht auch nicht die Progession (kein Progressionsvorbehalt). Die Freibeträge und Steuersätze bleiben unverändert.


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