Gem.depot mit 2u.mehr Personen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.01.00 21:26:02 von
neuester Beitrag 29.09.00 10:40:11 von
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Hey
wer kann mir sagen, wie ein Depot mit mehreren Inhabern
behandelt wird.z.B.Gewinnverteilung(aus steuerlicher Sicht
bei VK innerh. der Spek.frist. Wer muß da wieviel versteuern
also anteilig-wie verhält siches ,wenn die einzelnen Inhaber unterschiedl. viel Geld "eingelegt" haben.
spez. wenn unter den inhabern auch ein Kind wäre??
Danke Eva
wer kann mir sagen, wie ein Depot mit mehreren Inhabern
behandelt wird.z.B.Gewinnverteilung(aus steuerlicher Sicht
bei VK innerh. der Spek.frist. Wer muß da wieviel versteuern
also anteilig-wie verhält siches ,wenn die einzelnen Inhaber unterschiedl. viel Geld "eingelegt" haben.
spez. wenn unter den inhabern auch ein Kind wäre??
Danke Eva
Wiederhole meine Frage nochmals. Vielleicht kommt jetzt ja mal eine Reaktion . Also wer kennt sich da aus.
Danke
EVA
Danke
EVA
rechtlich gesehen handelt es sich um eine gbr.
somit muss diese eine einheitlich gesonderte feststellung erklären.
hierin ist der jeweilige anteil an der gesellschaft aufgeführt und die gfter müssen den auf sie entfallenden steuerpflichtigen gewinn in ihrer persönlichen est erklärung angeben.
ist das kind geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ?
im grunde ist für das minderjährige kind ebenso eine est erklärung abzugeben. vorteil natürlich der grundfreibetrag, wenn das kind keine weiteren einkünfte hat
hoffe es hilft dir
somit muss diese eine einheitlich gesonderte feststellung erklären.
hierin ist der jeweilige anteil an der gesellschaft aufgeführt und die gfter müssen den auf sie entfallenden steuerpflichtigen gewinn in ihrer persönlichen est erklärung angeben.
ist das kind geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ?
im grunde ist für das minderjährige kind ebenso eine est erklärung abzugeben. vorteil natürlich der grundfreibetrag, wenn das kind keine weiteren einkünfte hat
hoffe es hilft dir
Hey modelm
danke für eine antwort, hilft nur ein wenig, zumindest insofern, daß mir das ganze dann doch zu "kompliziert" wird!
gruß e
danke für eine antwort, hilft nur ein wenig, zumindest insofern, daß mir das ganze dann doch zu "kompliziert" wird!
gruß e
Hi Eva!
Schlage vor, du eroeffnest das Depot auf Namen des Kindes. Das duerfte ja kein steuerpflichtiges EInkommen haben und somit kann man so wunderbar die 13.000 Mark des Kindes nutzen. Zzgl. des normalen Freibetrages kann dann schon ne Menge zusammenkommen bevor es Probleme gibt.
Natong
Schlage vor, du eroeffnest das Depot auf Namen des Kindes. Das duerfte ja kein steuerpflichtiges EInkommen haben und somit kann man so wunderbar die 13.000 Mark des Kindes nutzen. Zzgl. des normalen Freibetrages kann dann schon ne Menge zusammenkommen bevor es Probleme gibt.
Natong
Wenn man ein Depot auf ein Kind eröffnet, wie läuft das mit der Identifikationsfeststellung wenn ich kein Depot
bei meiner Hausbank eröffnen möchte.
bei meiner Hausbank eröffnen möchte.
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