Neue Masche mit dem Dialer X-Driver .... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.01.02 21:50:28 von
neuester Beitrag 29.01.02 19:55:39 von
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ID: 541.870
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Leute es ist wieder mal so weit.
Wer von euch hat schon eine Email bekommen mit dem automatischen Browser update X-Driver?
Wer diesen Dienst in Anspruch genommen hat wird sich auf seiner Nächsten Rechnung böse umkucken. Ein Anruf kann bis zu 300 Euro kosten. Ein klick genügt schon.
Mein Bruder ist in so eine falle getappt, also vorsicht!
Wer von euch hat schon eine Email bekommen mit dem automatischen Browser update X-Driver?
Wer diesen Dienst in Anspruch genommen hat wird sich auf seiner Nächsten Rechnung böse umkucken. Ein Anruf kann bis zu 300 Euro kosten. Ein klick genügt schon.
Mein Bruder ist in so eine falle getappt, also vorsicht!
hallo, jetzt laßt euch doch endlich mal die 0190-Scheiße
sperren.
Nur so wird man dieser Gefahr Herr.
sperren.
Nur so wird man dieser Gefahr Herr.
@Aktienspitzel
Wenn tatsächlich nur schon beim Öffnen einer E-mail eine Kostennote i.H.v 300 € abgerechnet wurde, würde ich das juristisch anfechten.
Zuerst mal die Telefonrechnung um 300€ kürzen und Einspruch mit Begründung bei deiner Telefongesellschaft einlegen.
Dann würde ich den Verbraucherschutzverband anschreiben und um Hilfe bitten.
An den E-mail- Absender würde ich zurückschreiben, daß die Kosten von dir nicht anerkannt und auch nicht bezahlt werden.
AN die Telefongesellschaft würde ich eine Kopie der E-Mail senden.
Dann abwarten was kommt.
Es wird ein bißchen hin-und hergeschrieben und du begründest deine Zahlungsverweigerung mit arglistiger Täuschung bzw. strafbarer Betrugsabsichten seitens des E-Mail-Absenders. Du drohst notfalls die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt zu übergeben und mit einer Mitteilung an das Aufsichtsamt für Wettbewerb.
Das ganze läuft sich irgendwann tot.
Notfalls würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.
Bist du im Rechtsschutz ?? Dann nicht lange fackeln und sofort zum Anwalt.
Diesen Affenschwanztirolern würde ich einheizen.
Wenn tatsächlich nur schon beim Öffnen einer E-mail eine Kostennote i.H.v 300 € abgerechnet wurde, würde ich das juristisch anfechten.
Zuerst mal die Telefonrechnung um 300€ kürzen und Einspruch mit Begründung bei deiner Telefongesellschaft einlegen.
Dann würde ich den Verbraucherschutzverband anschreiben und um Hilfe bitten.
An den E-mail- Absender würde ich zurückschreiben, daß die Kosten von dir nicht anerkannt und auch nicht bezahlt werden.
AN die Telefongesellschaft würde ich eine Kopie der E-Mail senden.
Dann abwarten was kommt.
Es wird ein bißchen hin-und hergeschrieben und du begründest deine Zahlungsverweigerung mit arglistiger Täuschung bzw. strafbarer Betrugsabsichten seitens des E-Mail-Absenders. Du drohst notfalls die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt zu übergeben und mit einer Mitteilung an das Aufsichtsamt für Wettbewerb.
Das ganze läuft sich irgendwann tot.
Notfalls würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.
Bist du im Rechtsschutz ?? Dann nicht lange fackeln und sofort zum Anwalt.
Diesen Affenschwanztirolern würde ich einheizen.
Nur so zur info:
Dieses Programm ist kein gewöhnlicher Dialer, sonder ein Browser update. Dieses update wird teilweise automatisch gestartet und wird auch nicht von einer Firewall abgewiesen.
@Highlander
Danke, habe schon alle Wege in bewegung gesetzt. Weisst Du zufällig einen Anwalt der sich mit solchen Dingen auskennt?
Gruß
AS
Dieses Programm ist kein gewöhnlicher Dialer, sonder ein Browser update. Dieses update wird teilweise automatisch gestartet und wird auch nicht von einer Firewall abgewiesen.
@Highlander
Danke, habe schon alle Wege in bewegung gesetzt. Weisst Du zufällig einen Anwalt der sich mit solchen Dingen auskennt?
Gruß
AS
/
´|`
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@ Aktienspitzel
Leider kenne ich keinen Spezialisten.
Beruflich habe ich viel mit einigen "Schmalspurjuristen" zu tun; vielleicht können die mir auf meine Nachfrage etwas weiterhelfen. Ich werde dir dann deren Empfehlungen mitteilen.
Vielleicht rufst du auch einfach mal dein örtliches Amtsgericht an und läßt dich mit einem freundlichen Rechtspfleger verbinden. Diese Jungs sind zwar keine Juristen, haben es aber voll drauf, weil sie die ganze "Drecksarbeit" der Amtsrichter erledigen. Vielleicht kann er dir eine Adresse nenen über einen bei dir regional ansässigen Anwalt, der sich mit der Abwicklung von Rechtsgeschäften im Internet auskennt bzw spezialisiert hat.
Allgemein gesehen dürfte sich aber m.E. fast jeder Anwalt auf diesem Gebiet auskennen, weil das allgemeine Vertragsrecht des BGB Bestandteil des kleinen BGB-Scheins ist. Und hierin kennt sich jeder Anwalt aus.
In dem von dir geschilderten Fall -dessen Sachverhalt aber noch einige Nachfragen erfordert- ist es fraglich, ob überhaupt ein Rechtsgeschäft (Vertrag) zustandegekommen ist. Ob beim Öffnen einer E-Mail mittels Doppelklick eine Willenserklärung zum Abschluß eines Kaufvertrages abgegeben wurde, halte ich für mehr als bedenklich.
Das Öffnen eines Briefes, in dem ein Vertragsangebot schriftlich fixiert ist, bedeutet nicht automatisch die Zustimmung zu einem Kaufvertrag. Wenn ich diesen Brief in den Müll werfe, kommt kein Vertrag zustande; auch dann nicht, wenn ich ihn nur lese.
Wenn ich zu einem Vertragsangebot schweige, gebe ich keine Willenserklärung ab. Ein Vertrag=Rechtsgeschäft kommt dann auch nicht zustande.
Grundsatz des Allgemeinen Vertragsrecht aus dem BGB:
" Niemand kann aus "heiterem Himmel" zu irgendwelchen Erklärungen genötigt werden, nur um zu vermeiden, daß er in Rechtsgeschäfte verwickelt wird, mit denen er nichts zu tun haben möchte."
Ob ein Doppelklick bei der Öffnung einer E-Mail bereits eine Willenserklärung darstellt, mit der Folge daß nach dem BGB ein Vertrag zustande gekommen ist, wage ich zu bezweifeln.
Es sind noch viele Sachverhalts-Fragen zu klären. Vor allem wie diese E-Mail in den Postkasten gekommen ist, und ob bei Öffnung der E-Mail dem User klar sein mußte, daß er tatsächlich eine Willenserklärung abgibt, die einen Kauf-Vertrag=Rechtsgeschäft als Folgewirkung nach sich zieht.
Leider kenne ich keinen Spezialisten.
Beruflich habe ich viel mit einigen "Schmalspurjuristen" zu tun; vielleicht können die mir auf meine Nachfrage etwas weiterhelfen. Ich werde dir dann deren Empfehlungen mitteilen.
Vielleicht rufst du auch einfach mal dein örtliches Amtsgericht an und läßt dich mit einem freundlichen Rechtspfleger verbinden. Diese Jungs sind zwar keine Juristen, haben es aber voll drauf, weil sie die ganze "Drecksarbeit" der Amtsrichter erledigen. Vielleicht kann er dir eine Adresse nenen über einen bei dir regional ansässigen Anwalt, der sich mit der Abwicklung von Rechtsgeschäften im Internet auskennt bzw spezialisiert hat.
Allgemein gesehen dürfte sich aber m.E. fast jeder Anwalt auf diesem Gebiet auskennen, weil das allgemeine Vertragsrecht des BGB Bestandteil des kleinen BGB-Scheins ist. Und hierin kennt sich jeder Anwalt aus.
In dem von dir geschilderten Fall -dessen Sachverhalt aber noch einige Nachfragen erfordert- ist es fraglich, ob überhaupt ein Rechtsgeschäft (Vertrag) zustandegekommen ist. Ob beim Öffnen einer E-Mail mittels Doppelklick eine Willenserklärung zum Abschluß eines Kaufvertrages abgegeben wurde, halte ich für mehr als bedenklich.
Das Öffnen eines Briefes, in dem ein Vertragsangebot schriftlich fixiert ist, bedeutet nicht automatisch die Zustimmung zu einem Kaufvertrag. Wenn ich diesen Brief in den Müll werfe, kommt kein Vertrag zustande; auch dann nicht, wenn ich ihn nur lese.
Wenn ich zu einem Vertragsangebot schweige, gebe ich keine Willenserklärung ab. Ein Vertrag=Rechtsgeschäft kommt dann auch nicht zustande.
Grundsatz des Allgemeinen Vertragsrecht aus dem BGB:
" Niemand kann aus "heiterem Himmel" zu irgendwelchen Erklärungen genötigt werden, nur um zu vermeiden, daß er in Rechtsgeschäfte verwickelt wird, mit denen er nichts zu tun haben möchte."
Ob ein Doppelklick bei der Öffnung einer E-Mail bereits eine Willenserklärung darstellt, mit der Folge daß nach dem BGB ein Vertrag zustande gekommen ist, wage ich zu bezweifeln.
Es sind noch viele Sachverhalts-Fragen zu klären. Vor allem wie diese E-Mail in den Postkasten gekommen ist, und ob bei Öffnung der E-Mail dem User klar sein mußte, daß er tatsächlich eine Willenserklärung abgibt, die einen Kauf-Vertrag=Rechtsgeschäft als Folgewirkung nach sich zieht.
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