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    Arbeitsrechtliche Frage . - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.02 14:33:58 von
    neuester Beitrag 02.02.02 18:04:20 von
    Beiträge: 15
    ID: 544.694
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      Avatar
      schrieb am 02.02.02 14:33:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was kann passieren wenn der Arbeitnehmer ausserordentlich kündigt ? (ausser das der Arbeitgeber verlangt,das man seine Pflicht zu erfüllen hat).

      Wie weit kann das ganze gehen,wenn man seine Pflicht trotzdem nicht wahr nimmt ?

      Hat jemand Erfahrung ?

      Gruss

      eloy1
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 15:08:09
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also...

      Kündigst Du ohne Folgejob, kriegste eine 3-monatige Sperre beim Arbeitslosengeld (ich meine es sind 3 Monate).

      Je nach Position wird Dein Chef verlangen, daß Du weiterarbeitest oder es kann gut sein, daß Du sofort beurlaubt wirst, wenn der Verdacht entsteht, daß Du beim Wettbewerb anfängst oder sonstwie Schaden anrichtest.

      Eigentlich kann alles sein. Der beste Weg ist das gegenseitige Einvernehmen. Da entgeht man zumeist irgendwelchen Haßtriaden. Versuchs im Guten (nur so ein Tip).

      Bin da kein Fachmann, sind nur Erfahrungen :)


      Hoffe jedient zu ham

      koffeinkoller
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 15:21:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      guck - reisende arbeitnehmer soll man nicht aufhalten, denn
      erzwingt man die (arbeits)pflicht beim arbeitnehmer - winkt er meist mit dem krankenschein.

      grundsätzlich ist es rechtlich relevant, ob die außerordentliche kündigung überhaupt gerechtfertigt wäre.

      dazu sagst du aber nichts.

      wenn sie nicht gerechtfertigt ist, winkt schlimmstenfalls schadensersatz.

      gruß trine
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 15:26:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Koffeinkoller

      eigentlich geht es um meine freundin,die einen neuen job zum 01.04.02 hätte.
      sie ist im öffentlichen dienst (also angestellte).und da hat man nach 5 1/2 jähriger betriebszugehörigkeit eine 3 monatige kündigungsfrist zum quartalsende.(oder ????)
      auf gut deutsch sie könnte erst zum 30.06.02 kündigen.
      ihr arbeitgeber (sagt meine freundin) würde ihr nicht entgegenkommen,da eh schon viele wohl gekündigt haben.

      deshalb wollten wir wissen,was auf einen zukommen würde,wenn man trotzdem ausserordentlich kündigt ?

      kann der arbeitgeber einen zwingen seine tätigkeit weiter auszuüben ?

      wenn man es trotzdem nicht tut,können die z.b. geld verlangen ?

      danke für die mühe !

      >>>hat noch jemand erfahrung ??????????????????
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 15:32:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ trinchen

      ich fürchet die ist nicht gerechtfertigt.
      wie könnte dieser schadensersatzanspruch des arbeitgebers aussehen ?
      wie wird bei so einem fall die höhe des schadensersatzes festgelegt ?

      gruss

      eloy1

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      Avatar
      schrieb am 02.02.02 15:38:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      es sollte >>> ich fürchte heissen >>>>sorry.........
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 15:43:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      bist du dir sicher, daß deine freundin einen job im öffentlichen dienst aufgeben sollte?
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 15:47:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ trinchen

      ihr neuer job wäre ja auch im öffentlichen dienst.

      aber weisst du wie hoch der schadensersatzanspruch in ihrem fall sein könnte ?

      danke

      eloy1
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 15:50:47
      !
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      Avatar
      schrieb am 02.02.02 15:57:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      eloy1 - dieses sieht nach regen aus.

      sie hätte theoretisch beim "öffentlichen arbeitgeber" verschissen.

      laß das die arbeitgeber unter einander klären beim pupskissenlüften.

      gruß trine
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 15:58:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      das ist alles echt zum kotzen...............!!!
      das leben könnte so einfach sein.:cry:
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 16:07:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ trinchen

      was für gründe müsste man eigentlich haben,die eine ausserordentliche kündigung rechtfertigen ?
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 16:12:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      kein lohn - prügelstrafe oder so
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 16:16:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      ich seh schwarz.
      Avatar
      schrieb am 02.02.02 18:04:20
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich verstehe die ganze Fragestellung nicht. Wie kann ein normaler Mensch im öffentlichen Dienst fristlos kündigen (es sei denn, der Chef wird zudringlich)? Vielleicht verdient man dort nicht die ganz grosse Kohle, ist aber de facto unkündbar und schiebt einen ruhigen Job. Viele Arbeitslose würden sich derzeit nach so einer Stelle die Finger lecken.

      Wenn man fristlos kündigen will, benötigt man einen wichtigen Grund. Der kann nur sein, dass ein Festhalten an der normalen Kündigungsfrist objektiv unzumutbar ist.


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