checkAd

    BGH-Urteil zum Rückkauf von LV-Verträgen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.03.02 22:12:28 von
    neuester Beitrag 19.03.02 21:20:50 von
    Beiträge: 5
    ID: 567.226
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 598
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 17.03.02 22:12:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hab das gerade in einem anderen thread entdeckt.
      Welche praktischen Folgen hat das für die Versicherungswirtschaft?
      Kann ja eigentlich nicht sein, daß alle LVs mit 7% Verzinsung auf Wunsch ausgezahlt werden müssen - der Nettoüberschuss der letzten zwei Jahre lag ja deutlich darunter.


      Gegen die Allianz wurde mit Urteil des BGH vom 09.05.2001 (AZ: IV ZR
      138/99) entschieden:

      Die AGB`s in den Lebensversicherungsverträgen sind betreffend der
      Berechnung des Rückkaufswertes bei vorzeitiger Kündigung nicht statthaft.
      Folge: Der Versicherungsnehmer kann jeder Zeit kündigen und die volle
      Summe aller Beiträge (inkl. Abschluss- und Verwaltungskosten) inkl. einer
      Verzinsung von 7% zurückfordern.

      Zitat aus diesem Urteil:
      "Der Beklagten wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der
      Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes ‑ und für den Fall, daß
      dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft ‑ oder einer
      Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten (Ord­nungsgeld im Einzelfall
      höchstens 500.000 DM, Ord­nungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre, zu
      vollzie­hen an den Vorstandsmitgliedern der Beklagten) ver­boten, beim
      Abschluß von Kapital‑Lebensversiche­rungen die nachfolgend genannten
      Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen zu verwenden und/oder sich bei Abwicklung
      bereits abgeschlossener Kapital‑Lebensver­sicherungsverträge auf die
      nachfolgend genannten All­gemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen."
      Avatar
      schrieb am 17.03.02 22:24:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      leider kommst Du nur zu Deinem Geld, wenn Du mit einem Anwalt drohst, die Aussichten auf Erfolg sind aber glänzend.

      O.
      Avatar
      schrieb am 18.03.02 11:47:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es geht um Rechtssicherheit.
      Mir war das Urteil bislang unbekannt.
      Da es bereits über 1 Jahr alt ist, gibt es doch sicher bereits Kommentare.
      Mich interessieren die grundsätzliche Rechtsfolgen, die sich aus dem Urteil ergeben.

      Und natürlich geht es auch um Versicherungs-Aktien.
      Wenn Wertberichtigungen in Milliardenhöhe zu erwarten wären, falls sich das Urteil herumspricht und Kunden reihenweise hochrentierlich rückkaufen dürften die Kurse einbrechen. Zumindest wäre dieses Szenario eine Bedrohung für die zukünftige Kursentwicklung.
      Avatar
      schrieb am 18.03.02 22:27:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Versicherungsgesellschaften dürften mittlerweile alle reagiert haben und die AGBS dürften mittlerweile bei den meisten dahingehend geändert worden sein, daß die Transparenz der Kosten und Rückkaufswerte erhöht wurde - so daß das Urteil kaum noch eine Wirkung haben dürfte.
      Avatar
      schrieb am 19.03.02 21:20:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4

      es geht hier auch um ältere Verträge die davon nicht betroffen sind, eine rückwirkende Änderung der Geschäftsbedingungen ist nicht statthaft und wird vor Gericht immer streitbar sein, zumal keine Versicherung beweisen kann, dass der Kunde die Änderung auch bekommen hat, es sei denn es wird per Einschreiben mitgeteilt.

      Olympiade


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      BGH-Urteil zum Rückkauf von LV-Verträgen