BGH-Urteil zum Rückkauf von LV-Verträgen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.03.02 22:12:28 von
neuester Beitrag 19.03.02 21:20:50 von
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Hab das gerade in einem anderen thread entdeckt.
Welche praktischen Folgen hat das für die Versicherungswirtschaft?
Kann ja eigentlich nicht sein, daß alle LVs mit 7% Verzinsung auf Wunsch ausgezahlt werden müssen - der Nettoüberschuss der letzten zwei Jahre lag ja deutlich darunter.
Gegen die Allianz wurde mit Urteil des BGH vom 09.05.2001 (AZ: IV ZR
138/99) entschieden:
Die AGB`s in den Lebensversicherungsverträgen sind betreffend der
Berechnung des Rückkaufswertes bei vorzeitiger Kündigung nicht statthaft.
Folge: Der Versicherungsnehmer kann jeder Zeit kündigen und die volle
Summe aller Beiträge (inkl. Abschluss- und Verwaltungskosten) inkl. einer
Verzinsung von 7% zurückfordern.
Zitat aus diesem Urteil:
"Der Beklagten wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der
Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes ‑ und für den Fall, daß
dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft ‑ oder einer
Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall
höchstens 500.000 DM, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre, zu
vollziehen an den Vorstandsmitgliedern der Beklagten) verboten, beim
Abschluß von Kapital‑Lebensversicherungen die nachfolgend genannten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden und/oder sich bei Abwicklung
bereits abgeschlossener Kapital‑Lebensversicherungsverträge auf die
nachfolgend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen."
Welche praktischen Folgen hat das für die Versicherungswirtschaft?
Kann ja eigentlich nicht sein, daß alle LVs mit 7% Verzinsung auf Wunsch ausgezahlt werden müssen - der Nettoüberschuss der letzten zwei Jahre lag ja deutlich darunter.
Gegen die Allianz wurde mit Urteil des BGH vom 09.05.2001 (AZ: IV ZR
138/99) entschieden:
Die AGB`s in den Lebensversicherungsverträgen sind betreffend der
Berechnung des Rückkaufswertes bei vorzeitiger Kündigung nicht statthaft.
Folge: Der Versicherungsnehmer kann jeder Zeit kündigen und die volle
Summe aller Beiträge (inkl. Abschluss- und Verwaltungskosten) inkl. einer
Verzinsung von 7% zurückfordern.
Zitat aus diesem Urteil:
"Der Beklagten wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der
Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes ‑ und für den Fall, daß
dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft ‑ oder einer
Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall
höchstens 500.000 DM, Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre, zu
vollziehen an den Vorstandsmitgliedern der Beklagten) verboten, beim
Abschluß von Kapital‑Lebensversicherungen die nachfolgend genannten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden und/oder sich bei Abwicklung
bereits abgeschlossener Kapital‑Lebensversicherungsverträge auf die
nachfolgend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen."
leider kommst Du nur zu Deinem Geld, wenn Du mit einem Anwalt drohst, die Aussichten auf Erfolg sind aber glänzend.
O.
O.
Es geht um Rechtssicherheit.
Mir war das Urteil bislang unbekannt.
Da es bereits über 1 Jahr alt ist, gibt es doch sicher bereits Kommentare.
Mich interessieren die grundsätzliche Rechtsfolgen, die sich aus dem Urteil ergeben.
Und natürlich geht es auch um Versicherungs-Aktien.
Wenn Wertberichtigungen in Milliardenhöhe zu erwarten wären, falls sich das Urteil herumspricht und Kunden reihenweise hochrentierlich rückkaufen dürften die Kurse einbrechen. Zumindest wäre dieses Szenario eine Bedrohung für die zukünftige Kursentwicklung.
Mir war das Urteil bislang unbekannt.
Da es bereits über 1 Jahr alt ist, gibt es doch sicher bereits Kommentare.
Mich interessieren die grundsätzliche Rechtsfolgen, die sich aus dem Urteil ergeben.
Und natürlich geht es auch um Versicherungs-Aktien.
Wenn Wertberichtigungen in Milliardenhöhe zu erwarten wären, falls sich das Urteil herumspricht und Kunden reihenweise hochrentierlich rückkaufen dürften die Kurse einbrechen. Zumindest wäre dieses Szenario eine Bedrohung für die zukünftige Kursentwicklung.
Die Versicherungsgesellschaften dürften mittlerweile alle reagiert haben und die AGBS dürften mittlerweile bei den meisten dahingehend geändert worden sein, daß die Transparenz der Kosten und Rückkaufswerte erhöht wurde - so daß das Urteil kaum noch eine Wirkung haben dürfte.
#4
es geht hier auch um ältere Verträge die davon nicht betroffen sind, eine rückwirkende Änderung der Geschäftsbedingungen ist nicht statthaft und wird vor Gericht immer streitbar sein, zumal keine Versicherung beweisen kann, dass der Kunde die Änderung auch bekommen hat, es sei denn es wird per Einschreiben mitgeteilt.
Olympiade
es geht hier auch um ältere Verträge die davon nicht betroffen sind, eine rückwirkende Änderung der Geschäftsbedingungen ist nicht statthaft und wird vor Gericht immer streitbar sein, zumal keine Versicherung beweisen kann, dass der Kunde die Änderung auch bekommen hat, es sei denn es wird per Einschreiben mitgeteilt.
Olympiade
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