Ich gratuliere allen rot-grün wählenden Bauherren in spe - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.10.02 18:05:58 von
neuester Beitrag 14.10.02 19:21:11 von
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ID: 645.958
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Euer Kreuzchen hat euch jetzt 32000 Euro gekostet...
Hahahahahahaaaaa, was für ein Tag!!!!
Übrigens, Rot-Grüne Bau-Fuzzis:
Wenn ihr schön brav seid, gibts auch noch eine Bodenversiegelungs-Zwangsabgabe von 50 Euro / qm dazu,
sozusagen im Bonuspack!
Geeerd!
Dranbleiben!
Jetzt gehts lo-hooos, jetz gehts lo-hoos!
Hahahahahahaaaaa, was für ein Tag!!!!
Übrigens, Rot-Grüne Bau-Fuzzis:
Wenn ihr schön brav seid, gibts auch noch eine Bodenversiegelungs-Zwangsabgabe von 50 Euro / qm dazu,
sozusagen im Bonuspack!
Geeerd!
Dranbleiben!
Jetzt gehts lo-hooos, jetz gehts lo-hoos!
Uuuuh, noch ein schlechter Verlierer... hoffentlich musst du vieeeeeel zahlen! Ich wünsche es dir von ganzem Herzen...
jetzt werden die verschissenen öko-häuser endlich teuerer
bin auch vom bau,aber was da abgeht,ist ne frechheit
bin auch vom bau,aber was da abgeht,ist ne frechheit
vielen Dank Rot_Grün
hoffentlich wachen jetzt mal ein paar leute auf...
hoffentlich wachen jetzt mal ein paar leute auf...
was passiert, wenn Baubeginn schon erfolgt, Einzug erst in 2003???
#2
Hab die nicht gewählt, aber hab schon ein Haus!
Ätsch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mir doch egal !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dies ist eine niveaulose Antwort, auf eine
niveaulose Aussage. Dies bevor die Kritiker
wieder kommen.
Hab die nicht gewählt, aber hab schon ein Haus!
Ätsch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Mir doch egal !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dies ist eine niveaulose Antwort, auf eine
niveaulose Aussage. Dies bevor die Kritiker
wieder kommen.
Hallo sturzflug,
dann hast du mit Feigen gehandelt! Traue niemals eine sozialistische Regierung denn sie wird sich nie an Verträge halten!
dann hast du mit Feigen gehandelt! Traue niemals eine sozialistische Regierung denn sie wird sich nie an Verträge halten!
# 6:
In der Regel zählt das Datum des Bauantrages. Gehe davon aus, dass die Gesetzesänderung für Bauanträge die ab dem 31.12.2002 gestellt werden geltend wird. Rückwirkend können sie das Gesetz nicht ändern. Hast Glück gehabt.
In der Regel zählt das Datum des Bauantrages. Gehe davon aus, dass die Gesetzesänderung für Bauanträge die ab dem 31.12.2002 gestellt werden geltend wird. Rückwirkend können sie das Gesetz nicht ändern. Hast Glück gehabt.
Also ich lese mit wachsender Begeisterung wie sich die Regierungsgegner und befuerworter beschimpfen, hat noch keiner bemerkt das alle Bundesbuerger verlierer sind, bis auf Regierungmitgl. und Parteifunktionaere der Reg.-Parteien
Ich zahle keine Sozial/Lohnst. muß aber auch als Auslaender Mehrwertsteuern zahlen und mich wundert was sich rot/gruen noch alles an Abgaben ausdenkt (ich stelle mir das in Frankreich,Italien oder Spanien so lebhaft vor.
Ich zahle keine Sozial/Lohnst. muß aber auch als Auslaender Mehrwertsteuern zahlen und mich wundert was sich rot/gruen noch alles an Abgaben ausdenkt (ich stelle mir das in Frankreich,Italien oder Spanien so lebhaft vor.
benaco, aber für die rot-grünen Wähler ists besonders lustig...
Gruss Bomber2
Endlich macht Gerd etwas für unsere Baukonjuntur. Die wird nochmal den Mittelstand treffen.
Gerd mach weiter so und die private Arbeitsvermittlung wird immer reichen.
KK
Gerd mach weiter so und die private Arbeitsvermittlung wird immer reichen.
KK
Hallo Bomber2,
die bekommen das was sie verdient haben! Wer sich mit Schmuddelkinder wie Schröder und Fischer einläßt und ihre Lieder singt!
die bekommen das was sie verdient haben! Wer sich mit Schmuddelkinder wie Schröder und Fischer einläßt und ihre Lieder singt!
weiter so Rotgrün. Zeigt Euren Wählern, wie hoch die Brotkörbe noch kommen.
Die wollten ja alles so haben.
Die wollten ja alles so haben.
jedem rot/grünem seine hundehütte.
gruß.
gruß.
Albatossa, richtig!!
Gruss Bomber2
Gruss Bomber2
@Flexweeler,
bei der Eigenheimziulage zählt das Einzugsdatum bzw.
die Fertigstellung.
Also im Zweifelsfall in die Baustelle ziehen (wird verdammt kalt diesen Winter) und beim Einwohnermeldeamt unbedingt
Adresse ändern lassen!!!!
Wer weiß etwas über das Baukindergeld (bisher 1500 DM pro Kind)???
Grüße
Schnellemark
bei der Eigenheimziulage zählt das Einzugsdatum bzw.
die Fertigstellung.
Also im Zweifelsfall in die Baustelle ziehen (wird verdammt kalt diesen Winter) und beim Einwohnermeldeamt unbedingt
Adresse ändern lassen!!!!
Wer weiß etwas über das Baukindergeld (bisher 1500 DM pro Kind)???
Grüße
Schnellemark
Hallo Schockwellenreiter,
ein Schweinepferch reicht vollkommen! Wenn sie dann zusammenrücken können sie sich sogar Energie speichern!
ein Schweinepferch reicht vollkommen! Wenn sie dann zusammenrücken können sie sich sogar Energie speichern!
WO SIND DENN DIE ANDEREN ??????
WO SIND SIE HIN; DIE MÜSSEN DOCH JETZT
SAGEN:
DAS HATTE STOIBER AUCH GEMACHT
DAS IST GUT SO
DAS HAT SCHON SEINEN GRUND
DAS IST KOHL SCHULD
WO SIND DIE ROT/GRÜNEN JÜNGER ?????
WO SIND SIE HIN; DIE MÜSSEN DOCH JETZT
SAGEN:
DAS HATTE STOIBER AUCH GEMACHT
DAS IST GUT SO
DAS HAT SCHON SEINEN GRUND
DAS IST KOHL SCHULD
WO SIND DIE ROT/GRÜNEN JÜNGER ?????
#schnellmark
Deine Aussage ist defenitiv falsch. Bei allen Gesetzesänderungen der Wohneigentumsförderung (§ 7b, § 10 e, Eigenheimzulagengesetz ist für die Anwendung das Datum des Baubeginns = Tag der Bauantragstellung bisher maßgebend gewesen.
Siehe § 52 Absatz 26 Einkommensteuergesetz:
"Für nach dem 31. Dezember 1986 und vor dem 1. Januar 1991 hergestellte oder angeschaffte Wohnungen im eigenen Haus oder Eigentumswohnungen sowie in diesem Zeitraum fertiggestellte Ausbauten oder Erweiterungen ist § 10e des Einkommensteuergesetzes 1990 in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl. I S. 1898) weiter anzuwenden. YFür nach dem 31. Dezember 1990 hergestellte oder angeschaffte Wohnungen im eigenen Haus oder Eigentumswohnungen sowie in diesem Zeitraum fertiggestellte Ausbauten oder Erweiterungen ist § 10e des Einkommensteuergesetzes in der durch Gesetz vom 24. Juni 1991 (BGBl. I S. 1322) geänderten Fassung weiter anzuwenden. YAbweichend von Satz 2 ist § 10e Abs. 1 bis 5 und 6 bis 7 in der durch Gesetz vom 25. Februar 1992 (BGBl. I S. 297) geänderten Fassung erstmals für den Veranlagungszeitraum 1991 bei Objekten im Sinne des § 10e Abs. 1 und 2 anzuwenden, wenn im Fall der Herstellung der Steuerpflichtige nach dem 30. September 1991 den Bauantrag gestellt oder mit der Herstellung begonnen hat oder im Fall der Anschaffung der Steuerpflichtige das Objekt nach dem 30. September 1991 auf Grund eines nach diesem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat oder mit der Herstellung des Objekts nach dem 30. September 1991 begonnen worden ist. Y§ 10e Abs. 5a ist erstmals bei in § 10e Abs. 1 und 2 bezeichneten Objekten anzuwenden, wenn im Fall der Herstellung der Steuerpflichtige den Bauantrag nach dem 31. Dezember 1991 gestellt oder, falls ein solcher nicht erforderlich ist, mit der Herstellung nach diesem Zeitpunkt begonnen hat, oder im Fall der Anschaffung der Steuerpflichtige das Objekt auf Grund eines nach dem 31. Dezember 1991 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat. Y§ 10e Abs. 1 Satz 4 in der Fassung des Gesetzes vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944) und Abs. 6 Satz 3 in der Fassung des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2310) ist erstmals anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige das Objekt auf Grund eines nach dem 31. Dezember 1993 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat. Y§ 10e ist letztmals anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige im Fall der Herstellung vor dem 1. Januar 1996 mit der Herstellung des Objekts begonnen hat oder im Fall der Anschaffung das Objekt auf Grund eines vor dem 1. Januar 1996 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat. YAls Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.
Gruß, Flex.
Deine Aussage ist defenitiv falsch. Bei allen Gesetzesänderungen der Wohneigentumsförderung (§ 7b, § 10 e, Eigenheimzulagengesetz ist für die Anwendung das Datum des Baubeginns = Tag der Bauantragstellung bisher maßgebend gewesen.
Siehe § 52 Absatz 26 Einkommensteuergesetz:
"Für nach dem 31. Dezember 1986 und vor dem 1. Januar 1991 hergestellte oder angeschaffte Wohnungen im eigenen Haus oder Eigentumswohnungen sowie in diesem Zeitraum fertiggestellte Ausbauten oder Erweiterungen ist § 10e des Einkommensteuergesetzes 1990 in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl. I S. 1898) weiter anzuwenden. YFür nach dem 31. Dezember 1990 hergestellte oder angeschaffte Wohnungen im eigenen Haus oder Eigentumswohnungen sowie in diesem Zeitraum fertiggestellte Ausbauten oder Erweiterungen ist § 10e des Einkommensteuergesetzes in der durch Gesetz vom 24. Juni 1991 (BGBl. I S. 1322) geänderten Fassung weiter anzuwenden. YAbweichend von Satz 2 ist § 10e Abs. 1 bis 5 und 6 bis 7 in der durch Gesetz vom 25. Februar 1992 (BGBl. I S. 297) geänderten Fassung erstmals für den Veranlagungszeitraum 1991 bei Objekten im Sinne des § 10e Abs. 1 und 2 anzuwenden, wenn im Fall der Herstellung der Steuerpflichtige nach dem 30. September 1991 den Bauantrag gestellt oder mit der Herstellung begonnen hat oder im Fall der Anschaffung der Steuerpflichtige das Objekt nach dem 30. September 1991 auf Grund eines nach diesem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat oder mit der Herstellung des Objekts nach dem 30. September 1991 begonnen worden ist. Y§ 10e Abs. 5a ist erstmals bei in § 10e Abs. 1 und 2 bezeichneten Objekten anzuwenden, wenn im Fall der Herstellung der Steuerpflichtige den Bauantrag nach dem 31. Dezember 1991 gestellt oder, falls ein solcher nicht erforderlich ist, mit der Herstellung nach diesem Zeitpunkt begonnen hat, oder im Fall der Anschaffung der Steuerpflichtige das Objekt auf Grund eines nach dem 31. Dezember 1991 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat. Y§ 10e Abs. 1 Satz 4 in der Fassung des Gesetzes vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944) und Abs. 6 Satz 3 in der Fassung des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2310) ist erstmals anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige das Objekt auf Grund eines nach dem 31. Dezember 1993 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat. Y§ 10e ist letztmals anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige im Fall der Herstellung vor dem 1. Januar 1996 mit der Herstellung des Objekts begonnen hat oder im Fall der Anschaffung das Objekt auf Grund eines vor dem 1. Januar 1996 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat. YAls Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.
Gruß, Flex.
wohne schon, geht um einen Bekannten (Einzug März 2003 geplant)
Das gibt im Dezember Sonderschichten am Einwohnermeldeamt
Das gibt im Dezember Sonderschichten am Einwohnermeldeamt
Unwichtiges Detail am Rande:
Familien mit Kindern sollen weiterhin in den Genuss der Eigenheimzulage kommen.
Familien mit Kindern sollen weiterhin in den Genuss der Eigenheimzulage kommen.
Ergänzung:
Jahr der Fertigstellung ist maßgebend für den Beginn der Förderung.
Bezug = Eigennutzung ist eine weitere Voraussetzung.
D.h., wer bereits am bauen ist (kein Schwarzbau) und 2003 das Haus fertigstellt, bekommt ab 2003 ahct Jahre lang die Eigenheimzulage nach der jetzigen Gesetzesfassung. Jedoch nur in den Jahren, wo eine Eigennutzung vorliegt.
Übrigens, bei der Eigenheimzulage sprich man von der Kinderzulage und nicht von Baukindergeld. Änderung hierzu sind mir aber nicht bekannt. Bei denjenigen, die bereits Eigenheimzulage z. Zt. erhalten wird sich hier aber nichts ändern.
Jahr der Fertigstellung ist maßgebend für den Beginn der Förderung.
Bezug = Eigennutzung ist eine weitere Voraussetzung.
D.h., wer bereits am bauen ist (kein Schwarzbau) und 2003 das Haus fertigstellt, bekommt ab 2003 ahct Jahre lang die Eigenheimzulage nach der jetzigen Gesetzesfassung. Jedoch nur in den Jahren, wo eine Eigennutzung vorliegt.
Übrigens, bei der Eigenheimzulage sprich man von der Kinderzulage und nicht von Baukindergeld. Änderung hierzu sind mir aber nicht bekannt. Bei denjenigen, die bereits Eigenheimzulage z. Zt. erhalten wird sich hier aber nichts ändern.
@Flexwheeler,
Danke!!!!!!
Gruß
Schnellemark
Danke!!!!!!
Gruß
Schnellemark
Nein, nein
ihr habt alle Unrecht, wie ich gerade in der Bildzeitung gelesen habe, sehen die rot-grünen Steuerpläne eine vollständige Streichung der Eigenheimzulage vor. Dafür kommt jeder in den Genuß eines rot-grünen Eigenheim`s wie hier zu sehen ist:
ihr habt alle Unrecht, wie ich gerade in der Bildzeitung gelesen habe, sehen die rot-grünen Steuerpläne eine vollständige Streichung der Eigenheimzulage vor. Dafür kommt jeder in den Genuß eines rot-grünen Eigenheim`s wie hier zu sehen ist:
Ach so - habe ich vergessen:
Sorry das auf dem Bild noch nicht alles so genau zu erkennen ist - war beim Richtfest.
Links vorne Schröder, dahinter Fischer, rechts unten - gerade noch erkennbar Fr. Roth
Sorry das auf dem Bild noch nicht alles so genau zu erkennen ist - war beim Richtfest.
Links vorne Schröder, dahinter Fischer, rechts unten - gerade noch erkennbar Fr. Roth
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