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    Ich gratuliere allen rot-grün wählenden Bauherren in spe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.10.02 18:05:58 von
    neuester Beitrag 14.10.02 19:21:11 von
    Beiträge: 26
    ID: 645.958
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      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:05:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Euer Kreuzchen hat euch jetzt 32000 Euro gekostet...

      Hahahahahahaaaaa, was für ein Tag!!!!

      Übrigens, Rot-Grüne Bau-Fuzzis:

      Wenn ihr schön brav seid, gibts auch noch eine Bodenversiegelungs-Zwangsabgabe von 50 Euro / qm dazu,
      sozusagen im Bonuspack!

      :D :D :D :D :D

      Geeerd!

      Dranbleiben!

      Jetzt gehts lo-hooos, jetz gehts lo-hoos!

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:08:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Uuuuh, noch ein schlechter Verlierer... hoffentlich musst du vieeeeeel zahlen! Ich wünsche es dir von ganzem Herzen...
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:11:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:11:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      jetzt werden die verschissenen öko-häuser endlich teuerer:D:D:D

      bin auch vom bau,aber was da abgeht,ist ne frechheit:mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:11:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      vielen Dank Rot_Grün:mad:

      hoffentlich wachen jetzt mal ein paar leute auf...

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      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:13:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      was passiert, wenn Baubeginn schon erfolgt, Einzug erst in 2003???
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:13:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      #2
      Hab die nicht gewählt, aber hab schon ein Haus!
      Ätsch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
      Mir doch egal !!!!!!!!!!!!!!!!!!

      Dies ist eine niveaulose Antwort, auf eine
      niveaulose Aussage. Dies bevor die Kritiker
      wieder kommen.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:17:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo sturzflug,

      dann hast du mit Feigen gehandelt! Traue niemals eine sozialistische Regierung denn sie wird sich nie an Verträge halten!:D
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:17:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      # 6:

      In der Regel zählt das Datum des Bauantrages. Gehe davon aus, dass die Gesetzesänderung für Bauanträge die ab dem 31.12.2002 gestellt werden geltend wird. Rückwirkend können sie das Gesetz nicht ändern. Hast Glück gehabt.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:19:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Also ich lese mit wachsender Begeisterung wie sich die Regierungsgegner und befuerworter beschimpfen, hat noch keiner bemerkt das alle Bundesbuerger verlierer sind, bis auf Regierungmitgl. und Parteifunktionaere der Reg.-Parteien
      Ich zahle keine Sozial/Lohnst. muß aber auch als Auslaender Mehrwertsteuern zahlen und mich wundert was sich rot/gruen noch alles an Abgaben ausdenkt (ich stelle mir das in Frankreich,Italien oder Spanien so lebhaft vor.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:28:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      benaco, aber für die rot-grünen Wähler ists besonders lustig... :laugh: :laugh: :laugh:

      Gruss Bomber2
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:29:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Endlich macht Gerd etwas für unsere Baukonjuntur. Die wird nochmal den Mittelstand treffen.

      Gerd mach weiter so und die private Arbeitsvermittlung wird immer reichen.

      KK
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:32:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Bomber2,

      die bekommen das was sie verdient haben! Wer sich mit Schmuddelkinder wie Schröder und Fischer einläßt und ihre Lieder singt!:D
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:32:07
      Beitrag Nr. 14 ()
      weiter so Rotgrün. Zeigt Euren Wählern, wie hoch die Brotkörbe noch kommen.

      Die wollten ja alles so haben. :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:33:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      jedem rot/grünem seine hundehütte.

      gruß.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:35:35
      Beitrag Nr. 16 ()
      Albatossa, richtig!!

      Gruss Bomber2 :D
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:36:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Flexweeler,
      bei der Eigenheimziulage zählt das Einzugsdatum bzw.
      die Fertigstellung.
      Also im Zweifelsfall in die Baustelle ziehen (wird verdammt kalt diesen Winter) und beim Einwohnermeldeamt unbedingt
      Adresse ändern lassen!!!!

      Wer weiß etwas über das Baukindergeld (bisher 1500 DM pro Kind)???

      Grüße
      Schnellemark
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:37:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo Schockwellenreiter,

      ein Schweinepferch reicht vollkommen!:D Wenn sie dann zusammenrücken können sie sich sogar Energie speichern!;)
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:44:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      WO SIND DENN DIE ANDEREN ??????
      WO SIND SIE HIN; DIE MÜSSEN DOCH JETZT
      SAGEN:
      DAS HATTE STOIBER AUCH GEMACHT
      DAS IST GUT SO
      DAS HAT SCHON SEINEN GRUND
      DAS IST KOHL SCHULD

      WO SIND DIE ROT/GRÜNEN JÜNGER ?????
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:45:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      #schnellmark

      Deine Aussage ist defenitiv falsch. Bei allen Gesetzesänderungen der Wohneigentumsförderung (§ 7b, § 10 e, Eigenheimzulagengesetz ist für die Anwendung das Datum des Baubeginns = Tag der Bauantragstellung bisher maßgebend gewesen.

      Siehe § 52 Absatz 26 Einkommensteuergesetz:


      "Für nach dem 31. Dezember 1986 und vor dem 1. Januar 1991 hergestellte oder angeschaffte Wohnungen im eigenen Haus oder Eigentumswohnungen sowie in diesem Zeitraum fertiggestellte Ausbauten oder Erweiterungen ist § 10e des Einkommensteuergesetzes 1990 in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. September 1990 (BGBl. I S. 1898) weiter anzuwenden. YFür nach dem 31. Dezember 1990 hergestellte oder angeschaffte Wohnungen im eigenen Haus oder Eigentumswohnungen sowie in diesem Zeitraum fertiggestellte Ausbauten oder Erweiterungen ist § 10e des Einkommensteuergesetzes in der durch Gesetz vom 24. Juni 1991 (BGBl. I S. 1322) geänderten Fassung weiter anzuwenden. YAbweichend von Satz 2 ist § 10e Abs. 1 bis 5 und 6 bis 7 in der durch Gesetz vom 25. Februar 1992 (BGBl. I S. 297) geänderten Fassung erstmals für den Veranlagungszeitraum 1991 bei Objekten im Sinne des § 10e Abs. 1 und 2 anzuwenden, wenn im Fall der Herstellung der Steuerpflichtige nach dem 30. September 1991 den Bauantrag gestellt oder mit der Herstellung begonnen hat oder im Fall der Anschaffung der Steuerpflichtige das Objekt nach dem 30. September 1991 auf Grund eines nach diesem Zeitpunkt rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat oder mit der Herstellung des Objekts nach dem 30. September 1991 begonnen worden ist. Y§ 10e Abs. 5a ist erstmals bei in § 10e Abs. 1 und 2 bezeichneten Objekten anzuwenden, wenn im Fall der Herstellung der Steuerpflichtige den Bauantrag nach dem 31. Dezember 1991 gestellt oder, falls ein solcher nicht erforderlich ist, mit der Herstellung nach diesem Zeitpunkt begonnen hat, oder im Fall der Anschaffung der Steuerpflichtige das Objekt auf Grund eines nach dem 31. Dezember 1991 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat. Y§ 10e Abs. 1 Satz 4 in der Fassung des Gesetzes vom 23. Juni 1993 (BGBl. I S. 944) und Abs. 6 Satz 3 in der Fassung des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2310) ist erstmals anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige das Objekt auf Grund eines nach dem 31. Dezember 1993 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat. Y§ 10e ist letztmals anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige im Fall der Herstellung vor dem 1. Januar 1996 mit der Herstellung des Objekts begonnen hat oder im Fall der Anschaffung das Objekt auf Grund eines vor dem 1. Januar 1996 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat. YAls Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen einzureichen sind, der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden.

      Gruß, Flex.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:46:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      wohne schon, geht um einen Bekannten (Einzug März 2003 geplant)

      Das gibt im Dezember Sonderschichten am Einwohnermeldeamt
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:54:29
      Beitrag Nr. 22 ()
      Unwichtiges Detail am Rande:
      Familien mit Kindern sollen weiterhin in den Genuss der Eigenheimzulage kommen.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 18:59:06
      Beitrag Nr. 23 ()
      Ergänzung:

      Jahr der Fertigstellung ist maßgebend für den Beginn der Förderung.

      Bezug = Eigennutzung ist eine weitere Voraussetzung.

      D.h., wer bereits am bauen ist (kein Schwarzbau) und 2003 das Haus fertigstellt, bekommt ab 2003 ahct Jahre lang die Eigenheimzulage nach der jetzigen Gesetzesfassung. Jedoch nur in den Jahren, wo eine Eigennutzung vorliegt.

      Übrigens, bei der Eigenheimzulage sprich man von der Kinderzulage und nicht von Baukindergeld. Änderung hierzu sind mir aber nicht bekannt. Bei denjenigen, die bereits Eigenheimzulage z. Zt. erhalten wird sich hier aber nichts ändern.
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 19:03:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Flexwheeler,

      Danke!!!!!!

      Gruß
      Schnellemark
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 19:06:28
      Beitrag Nr. 25 ()
      Nein, nein
      ihr habt alle Unrecht, wie ich gerade in der Bildzeitung gelesen habe, sehen die rot-grünen Steuerpläne eine vollständige Streichung der Eigenheimzulage vor. Dafür kommt jeder in den Genuß eines rot-grünen Eigenheim`s wie hier zu sehen ist:
      Avatar
      schrieb am 14.10.02 19:21:11
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ach so - habe ich vergessen:

      Sorry das auf dem Bild noch nicht alles so genau zu erkennen ist - war beim Richtfest.

      Links vorne Schröder, dahinter Fischer, rechts unten - gerade noch erkennbar Fr. Roth


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