geerbtes haus verkaufen - steuern zahlen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.11.02 23:46:19 von
neuester Beitrag 09.11.02 18:11:31 von
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hallo experten,
wenn mir meine eltern ein haus vererbt haben
angenommener wert 300.000 €
und ich dies verkaufe:
angenommener steuersatz 30%
was muss ich bisher an steuern zahlen?
ändert sich irgendwas durch die neuen steuervorhaben?
danke pfulla
wenn mir meine eltern ein haus vererbt haben
angenommener wert 300.000 €
und ich dies verkaufe:
angenommener steuersatz 30%
was muss ich bisher an steuern zahlen?
ändert sich irgendwas durch die neuen steuervorhaben?
danke pfulla
Bis jetzt gilt noch, dass Du das Anschaffungsdatum von deinen Eltern "mit erbst".
Das heißt, dass zur Berechnung der 10 Jahresspekulationsfrist das Anschaffungsdatum von deinen Eltern zählt und nicht das Datum vom Erbe.
Ausnahmen:
- bei gewerblichen Grundstückshandel und bei
- eigengenutzten Haus
Im Moment ist noch keine Änderung dieser Regelung geplant.
Aber man weiß ja im Moment nicht was die sich noch alles ausdenken.
In meinen Augen ist es nur noch eine Frage der Zeit wann hier eine Änderung und Verschärfung der Regelung kommt.
Verkaufe am besten noch dieses Jahr, wenn möglich. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass nächstes Jahr die Immo-Preise, aufgrund der neuen EHZ, fallen werden.
Das heißt, dass zur Berechnung der 10 Jahresspekulationsfrist das Anschaffungsdatum von deinen Eltern zählt und nicht das Datum vom Erbe.
Ausnahmen:
- bei gewerblichen Grundstückshandel und bei
- eigengenutzten Haus
Im Moment ist noch keine Änderung dieser Regelung geplant.
Aber man weiß ja im Moment nicht was die sich noch alles ausdenken.
In meinen Augen ist es nur noch eine Frage der Zeit wann hier eine Änderung und Verschärfung der Regelung kommt.
Verkaufe am besten noch dieses Jahr, wenn möglich. Auch unter dem Gesichtspunkt, dass nächstes Jahr die Immo-Preise, aufgrund der neuen EHZ, fallen werden.
@pfulla
wenn Du das Haus selbst bewohnst, ist die geplante Neuregelung ohne Belang.
wenn nicht, mußt Du lt. Planung nach dem noch nicht festgelegten Stichtag (mitte Februar 2003) den Gewinn = Differenz von Kaufpreis damals (!) und heutigem Verkaufspreis versteuern.
Evtl. genutzte Abschreibungen vom kaufpreis abziehen -> erhöhen den Gewinn.
wenn Du das Haus selbst bewohnst, ist die geplante Neuregelung ohne Belang.
wenn nicht, mußt Du lt. Planung nach dem noch nicht festgelegten Stichtag (mitte Februar 2003) den Gewinn = Differenz von Kaufpreis damals (!) und heutigem Verkaufspreis versteuern.
Evtl. genutzte Abschreibungen vom kaufpreis abziehen -> erhöhen den Gewinn.
Genossen.......das war leider nur die halbe Wahrheit!!!
1.Falls Immobilie vermietet war wird nach Ertragswertberechnung Erschaftssteuer fällig !!!!!
2. Verkauft pfulla nun das Haus weil er keine Lust hat oder Ihm das Geld für die Erbschaftssteuer fehlt(Eltern haben nur die Immobilie überlassen) wird auf den Erlös nochmal Spekusteuer fällig .
Rubbeldiebubb ist die Bude so in Staatshand.........
Es lebe die SPD/Grüne Koalition
E.H.
Die einzige Hoffnung ist BFG oder spätere Regierung .....aber da möcht ich auch nicht drauf wetten.
1.Falls Immobilie vermietet war wird nach Ertragswertberechnung Erschaftssteuer fällig !!!!!
2. Verkauft pfulla nun das Haus weil er keine Lust hat oder Ihm das Geld für die Erbschaftssteuer fehlt(Eltern haben nur die Immobilie überlassen) wird auf den Erlös nochmal Spekusteuer fällig .
Rubbeldiebubb ist die Bude so in Staatshand.........
Es lebe die SPD/Grüne Koalition
E.H.
Die einzige Hoffnung ist BFG oder spätere Regierung .....aber da möcht ich auch nicht drauf wetten.
Die spätere Regierung braucht auch Knete ...
Wie das BVerfG entscheiden würde, ist ungewiss.
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