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    Verluste einklagen von Bekannten?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.11.02 17:53:22 von
    neuester Beitrag 10.11.02 21:06:34 von
    Beiträge: 10
    ID: 658.031
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      schrieb am 10.11.02 17:53:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich hab eine ehemalige Unifreundin, die etwas wohlhabender ist. Ihr Freund hat ihre Aktiengeschäfte getätigt.
      1. er hatte keine Kontenvollmachten, aber ihre TANs und hat ihr Geld immer auf sein Konto gebucht.
      2. innerhalb 12 Monaten verlor sie ca. 80.000 Euro durch Optionsscheingeschäfte.
      Nun will sie ihr Geld wieder zurückhaben. Ich hab ihr gesagt, dass sie keine Chance hätte. Sie will aber klagen. Wie sind ihre Chancen? Sie war leider so blauäugig und hat keinen Vertrag gemacht.
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 18:01:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Chancen stehen sehr schlecht. Wenn sie durch ihre Konto-Auszüge laufend über die Aktivitäten ihres Freundes informiert war, hat sie diese schlussendlich auch gebilligt!
      Ist denn gesichert, daß die Kohle tatsächlich verzockt wurde, oder kann der EX nicht einen Teil direkt unterschlagen haben?
      Wichtig sind Beweise, die sie offensichtlich nicht hat.
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 18:05:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      er hat alles verzockt. also keine chance? gar keine??
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 18:14:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      wie wär`s mit einem gescheiten rechtsanwalt ?

      das hier keine chancen bestehen kann ich mir nicht vorstellen. ihr freund hat voraussichtlich seine spielleidenschaft an der börse mit ihrem geld ausgelebt. es dürfte für ihn schwer nachzuweisen sein, daß er alles mit ihrem einverständnis durfte. hier wurde zwar einiges geduldet. so auch der geldtransfer von ihrem auf sein konto. aber noch längst nicht alles erlaubt ;). das kein vertrag gemacht wurde muß nicht zwingend ein nachteil sein.

      sie braucht aber einen spezi als ra.

      viel erfolg
      kreuzas
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 18:35:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Dame muß sich natürlich fragen lassen, warum sie dem Treiben nicht unmittelbar nach Erlangung der Kenntnis dieser dubiosen Machenschaften die notwendigen Schritte eingeleitet hat. Spätestens nach Erlangung der Kenntnis sind sämtliche Ansprüche "in den Händen Gottes" oder so.
      Was soll sie auf diese Frage denn einem Staatsanwalt antworten ?
      Außer er hat die TAN´s immer mit Waffengewalt herausgepreßt und selbst dann käme sie mit der Nummer nur einmal durch.
      Gewinne laufen lassen-Verluste begrenzen ! jaja die Mädels

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      Avatar
      schrieb am 10.11.02 18:36:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      @BULLEoderBR

      wollte sie denn nicht, dass er ihre aktiengeschaefte
      taetigt? ich denke in dem skizzierten fall liegt die
      beweislast bei ihr, zumal sie ja wirklich durch die
      bankbelege ueber die geld-bewegungen informiert war.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 18:50:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      die chancen stehen schlecht dür deine Freundin. Wenn die Trades ohne die Billigung der Freundin gemacht worden wären, dann sähe es besser aus. Die Beweislast liegt bei deiner Freundin.
      Sie ist es selbst Schuld !!!!

      mfg SRBL
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 19:19:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nach #1 ist die Unifreundin blauäugig.
      Ist sie zufällig auch blond?
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 20:56:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nataly... :D
      Avatar
      schrieb am 10.11.02 21:06:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Falls er schuldig gesprochen werden sollte, kann er ja die Schulden bei Deiner Freundin in Naturalien bezahlen


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